Georg Fehl
& Sohn GmbH
Freiensteinau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
278.289,00 |
269.769,40 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
249,00 |
1.931,00 |
| II.
Sachanlagen |
278.040,00 |
267.639,00 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
199,40 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.680.320,77 |
3.239.689,21 |
| I.
Vorräte |
1.456.563,53 |
1.589.406,35 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
1.663.988,44 |
2.645.354,32 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.419.500,75 |
1.164.192,87 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
156.637,23 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
804.256,49 |
486.089,99 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
20.835,79 |
19.502,17 |
| Aktiva |
3.979.445,56 |
3.528.960,78 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.833.860,60 |
2.649.120,99 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
128.000,00 |
128.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
115.000,00 |
115.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
2.590.860,60 |
2.406.120,99 |
| davon
Gewinnvortrag |
2.406.120,99 |
2.456.250,72 |
| B.
Rückstellungen |
489.407,76 |
334.523,97 |
| C.
Verbindlichkeiten |
636.466,38 |
535.507,86 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
636.466,38 |
525.507,86 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
10.000,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
19.710,82 |
9.807,96 |
| Summe
Passiva |
3.979.445,56 |
3.528.960,78 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen (§ 264
Abs. 1a HGB)
Die Georg Fehl & Sohn GmbH hat Ihren Sitz in
Freiensteinau. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Gießen unter HRB HRB 5492 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Georg Fehl & Sohn GmbH,
Freiensteinau, wurde nach den Vorschriften der §§
242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden
Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften
(§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
sowie des Gesellschaftsvertrages zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
III. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Entgeltlich erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände (u. a.
Software) wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und,
sofern sie der Abnutzung unterliegen, nach ihrer
voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear
abgeschrieben.
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen
angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden
innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume
linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit einem Wert von Euro 250,00 bis Euro 800,00
(geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden im
Berichtsjahr voll abgeschrieben und gleichzeitig im
Anlagenspiegel als Abgang ausgewiesen.
Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zu Euro
250,00 wurden im Berichtsjahr sofort als Betriebsausgaben
abgezogen.
Vorräte wurden grundsätzlich mit den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. In die
Herstellungskosten wurden neben den Einzelkosten
(Material- und Fertigungseinzelkosten sowie
Sonderkosten der Fertigung) auch notwendige
Gemeinkosten (Material- und Fertigungsgemeinkosten)
sowie durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen
einbezogen. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände wurden mit
dem Nennwert bewertet.
Bei den
Forderungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch
Abschreibungen berücksichtigt. Dem allgemeinen
Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend
Rechnung getragen.
Die
flüssigen Mittel wurden zum Nominalwert
angesetzt.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten
Zahlungen für Aufwendungen der nächsten
Geschäftsjahre, die bereits im Berichtsjahr geleistet
wurden.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die
passiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten
Zahlungen für Erträge der nächsten
Geschäftsjahre, die bereits im Berichtsjahr geleistet
wurden.
IV. Erläuterungen zur Bilanz
1.
Verbindlichkeitenspiegel (§ 285 Nr. 1 HGB)
Art der Ver-
|
Restlaufzeit
|
Restlaufzeit
|
Summe = Wert
|
bindlichkeiten
|
bis
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zwischen einem
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im Berichtjahr
|
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zu einem Jahr
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und fünf
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|
Jahren
|
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
gegenüber
|
|
|
|
Kreditinstituten
|
0,00
|
|
0,00
|
aus Lieferungen
|
|
|
|
und Leistungen
|
129.523,69
|
|
129.523,69
|
sonstige Ver-
|
|
|
|
bindlichkeiten
|
506.942,69
|
|
506.942,69
|
- davon aus Steuern
|
|
|
|
EUR 221.371,21
|
|
|
|
- davon im Rahmen
|
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|
|
sozialer
Sicherheit
|
|
|
|
EUR 6.851,23
|
|
|
|
Summe
|
636.466,38
|
|
636.466,38
|
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
(EUR 129.523,69) sind teilweise durch übliche
Eigentumsvorbehalte von Lieferanten besichert.
2.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a
HGB)
Für das Geschäftsjahr 2023 bestehen
wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet
und Leasingverträgen.
|
2023
|
2024
|
|
TEuro
|
TEuro
|
Verpflichtungen aus
längerfristigen
|
|
|
Miet- und
Leasingverträgen
|
521
|
523
|
In den Folgejahren ist mit annähernd gleichhohen
Verpflichtungen zu rechnen.
V. Sonstige Pflichtangaben
1.
Zahl der Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB)
Im Geschäftsjahr 2023 wurden im
Jahresdurchschnitt 82 Arbeitnehmer beschäftigt.
Freiensteinau, den 15.
Oktober 2024
gez.
Dipl.-Ing. Oliver Fehl, Geschäftsführer
gez.
Stefan Fuchs, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angabe des Datums der Feststellung des
Jahresabschlusses
(§ 328 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 HGB)
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde mit
Beschluss vom 15.10.2024 festgestellt.
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