Stammdaten

Register
Amtsgericht Hildesheim HRB 205566
Vorher
Tranter Pressko GmbH
Eingetragen
9.8.2000
Branche
Herstellung von Heizkörpern für ZentralheizungenHerstellung von Transformatoren und StromrichternHerstellung von Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl
Gegenstand
Herstellung und Vertrieb von Wärmetauschern und Erzeugnissen der Blechverarbeitung aus Edelstahl

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Magnus Lindberg
seit 27.3.2019
Geschäftsführer
Manfred Maierhofer
seit 8.1.2018
Prokura
Van Aznavour
seit 8.1.2018
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Alfa Laval N.V.NLD
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Alfa Laval Holding GmbH
Germany
300.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Tranter GmbH

Hildesheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

31.12.2022
EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 40.523,80 15.803,05
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 101.893,66 112.090,90
142.417,46 127.893,95
B. UMLAUFVERMÖGEN
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.767.662,83 1.633.845,67
2. Sonstige Vermögensgegenstände 42.248,91 58.395,37
1.809.911,74 1.692.241,04
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 4.249,35 4.024,87
1.956.578,55 1.824.159,86

PASSIVA

31.12.2022
EUR EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 300.000,00 300.000,00
II. Kapitalrücklage 855.000,00 855.000,00
III. Gewinnvortrag 283.993,41 283.993,41
1.438.993,41 1.438.993,41
B. RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige Rückstellungen 134.008,96 99.723,18
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 13.753,81 17.312,15
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 359.502,94 261.366,63
3. Sonstige Verbindlichkeiten 10.319,43 6.764,49
383.576,18 285.443,27
1.956.578,55 1.824.159,86

Gewinn- und Verlustrechnung für 2023

2022
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 2.198.843,76 2.029.667,09
2. Sonstige betriebliche Erträge 5.412,00 12.025,80
davon Erträge aus der Währungsumrechnung: EUR 14,84 (Vj. EUR 39,58)
3. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -840.609,38 -760.534,78
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -175.044,55 -151.481,14
davon für Altersversorgung: EUR 1.566,96 (Vj. EUR 1.360,44)
-1.015.653,93 -912.015,92
4. Abschreibungen auf Sachanlagen -31.979,47 -24.088,91
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen -817.188,43 -856.857,28
davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung: EUR 24,03 (Vj. EUR 26,84)
6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 16.126,37 19.046,90
davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 16.126,37 (Vj. EUR 19.046,90)
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.742,44 -856,32
davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 1.742,44 (Vj. EUR 0,00)
8. Ergebnis nach Steuern 353.817,86 266.921,36
9. Sonstige Steuern 1.408,04 -5.554,73
10. Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags abgeführte Gewinne -355.225,90 -261.366,63
11. Jahresergebnis 0,00 0,00

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Tranter GmbH

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Tranter GmbH, Hildesheim - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, 16. Oktober 2024

EY GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Barnstedt, Wirtschaftsprüfer

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Tranter GmbH, Hildesheim, wird im Handelsregister B des Amtsgerichtes Hildesheim unter der Nummer HRB 205566 geführt.

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der Tranter GmbH für das Geschäftsjahr 2023 sind nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie nach einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt worden. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

Die Gliederung der Bilanz wurde gemäß den Gliederungsvorschriften des § 266 HGB vorgenommen. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 HGB).

Die Gesellschaft macht von der Erleichterungsvorschrift des § 288 Abs. 1 HGB teilweise Gebrauch.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und Davon-Vermerke teilweise an dieser Stelle gemacht.

2. Bilanzierung- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Vermögensgegenstände des Sachanlagenvermögens werden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger nutzungsbedingter bzw. außerplanmäßiger Abschreibung bewertet. Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden entsprechend ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen wird linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben, die im Wesentlichen, der in den amtlichen AfA-Tabellen vorgeschriebenen Nutzungsdauern entspricht. Geringwertige Vermögensgegenstände werden im Jahr der Anschaffung gemäß § 6 Abs. 3 EstG vollständig abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert ermittelt.

Der Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Auszahlungen bis zum Bilanzstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Die Eigenkapitalposten sind zum Nennwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen und mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Währungsumrechnung

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstbuchung erfasst. Kurzfristige Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten wurden entsprechend dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

3. Angaben zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr in Höhe von TEUR 5 (i. Vj. TEUR 8). Alle übrigen Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 1.768 (i. Vj. TEUR 1.634) resultieren aus dem Cash Pool TEUR 1.305 (i. Vj. TEUR 1.227) sowie in Höhe von TEUR 463 (i. Vj. TEUR 406) aus Lieferungen und Leistungen. Die Forderungen aus dem Cashpool bestehen gegen die Gesellschafterin.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Boni, Urlaub, ausstehende Rechnungen sowie Kosten für Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von TEUR 355 (i.Vj. TEUR 261) gegenüber der Gesellschafterin aus der Ergebnisabführung.

4. Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen insgesamt TEUR 254 sonstige finanzielle Verpflichtungen, die innerhalb der nächsten fünf Jahre fällig werden und im Wesentlichen aus Miet- und Leasingverpflichtungen resultieren.

Durchschnittliche Mitarbeiterzahl

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres 2023 beschäftigten Mitarbeiter:

Angestellte 14
Leitende Angestellte 1
15

Konzernzugehörigkeit

Muttergesellschaft der Tranter GmbH ist die Alfa Laval Holding GmbH, Glinde, die in der Konzernabschluss der Alfa Laval AB, Lund Schweden einbezogen wird. Die Tranter GmbH wird ebenfalls in den Konzernabschluss der Alfa Laval AB, Lund, Schweden einbezogen, die den Konzernabschluss für der größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Dieser ist am Sitz der Gesellschaft erhältlich.

Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2023 nicht ereignet.

 

Hildesheim, den 16. Oktober 2024

Tranter GmbH

Magnus Lindberg

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