Stammdaten

Register
Amtsgericht Gütersloh HRB 6447
Eingetragen
12.8.1999
Branche
Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauRohrleitungstiefbau, Brunnenbau und KläranlagenbauBau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau)
Gegenstand
Die Durchführung von Maurer- und Betonarbeiten bis auf die Errichtung schlüsselfertiger Bauten im privaten und gewerblichen Bereich, sowie Erd- und Abwasserkanalareiten.

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Schlief
seit 11.5.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Andreas Schlief
33378 Rheda-Wiedenbrück
56.200 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

BAU-LIMIT GmbH

Rheda-Wiedenbrück

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

11.463,00

13.622,00

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

2,00

2,00

II. Sachanlagen

11.361,00

13.520,00

III. Finanzanlagen

100,00

100,00

B. Umlaufvermögen

187.827,95

148.331,01

I. Vorräte

144.302,63

121.323,18

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

43.134,22

7.726,41

III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

391,10

19.281,42

C. Rechnungsabgrenzungsposten

5.930,06

9.523,55

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

39.775,85

17.642,74

Summe Aktiva

244.996,86

189.119,30



PASSIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

0,00

0,00

I. Gezeichnetes Kapital

52.000,00

52.000,00

II. Verlustvortrag

-69.642,74

-99.148,85

III. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss

-22.133,11

29.506,11

IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

39.775,85

17.642,74

B. Rückstellungen

1.800,00

7.700,00

C. Verbindlichkeiten

243.196,86

181.419,30

Summe Passiva

244.996,86

189.119,30

ANHANG

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes (GmbHG) und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Bei der Aufstellung der Bilanz sowie des Anhangs werden die Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften gemäß §§ 274a sowie 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen.

Im Rahmen der erstmaligen Anwen­dung der geänderten Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25. Mai 2009 erfolgte entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB keine Anpassung der Vorjahreszahlen.

Auf die Aufstellung eines Lageberichtes hat die Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet.

Bei dieser Offenlegung werden die Erleichterungsvorschriften gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB bezüglich der Bilanz sowie die Erleichterungsvorschriften gemäß § 326 HGB in Anspruch genommen.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um plan­mäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Der Abschreibungszeitraum entspricht den Nutzungsdau­ern der Anlagegüter. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet.

In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten und angemessenen Gewinn vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwert­berichtigungen Rechnung getragen.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kos­ten- und Preissteigerungen) angesetzt.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. Angaben zur Bilanz

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben ausnahmslos eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Zum Abschlussstichtag bestehen Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 25 (Vorjahr: TEUR 0).

Die Verbindlichkeiten haben ausnahmslos eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Zum Abschlussstichtag bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 54 (Vorjahr: TEUR 44).

4. Sonstige Angaben

Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer war im abgelaufenen Geschäftsjahr Herr Andreas Schlief, Maurer- und Stahlbetonbaumeister, Rheda-Wiedenbrück. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Rheda-Wiedenbrück, den 30. Juni 2011

Andreas Schlief

- Geschäftsführer -

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