Piga GmbH
Selbe AdresseEinzelhandel mit Getränken
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Guido Christoph Dr. Dette seit 21.2.2007 | Vorstandsmitglied |
Heinz Helmut Heinlein seit 1.12.2006 | Vorstandsmitglied |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Promont AM AGKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Angaben Auf den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurden die Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes angewandt, soweit sie für Kreditinstitute gelten, sowie die Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute. Die Gesellschaft wird unter der Firma Promont AM AG unter der Nummer HRB 59170 beim Handelsregister des Amtsgerichtes Köln geführt. Sitz der Gesellschaft ist Köln. Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Als inländisches Finanzdienstleistungsinstitut hat die Berichtsgesellschaft gemäß § 340 Abs. 4 HGB neben den für große Kapitalgesellschaften geltende Normen zur Rechnungslegung grundsätzlich die § 340a bis 340o HGB sowie die gemäß § 330 Abs. 1 und 2 HGB erlassene Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) zu beachten. Hinzu treten die ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Die Forderungen an Kreditinstitute und Kunden werden zum Nominalwert ausgewiesen. Die Sachanlagen (Betriebs- und Geschäftsausstattung und Pkw) werden mit ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode, bilanziert. Die im Geschäftsjahr angeschafften Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 Euro und 1.000 Euro wurden im Geschäftsjahr 2019 zu einem Sammelposten zusammengefasst. Dieser wird über fünf Jahre aufgelöst. Sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden nur solche vor dem Bilanzstichtag geleistete Ausgaben aktiviert, die Aufwand für eine kalendermäßig bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. C. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens gemäß § 268 Abs. 2 HGB ist einschließlich der Angabe der im Geschäftsjahr vorgenommenen Abschreibungen als Anlage zum Anhang gesondert dargestellt. Bei dem Posten Sonstige Vermögensgegenstände handelt es sich im Wesentlichen um im Folgejahr abzugsfähige Vorsteuer (T€ 10,5), Auslagen zugunsten des Vorstandes (2,6 T€) sowie um Steuererstattungsansprüche (T€ 0,5). Die Fristigkeit der Forderungen ergibt sich wie folgt:
Als Rechnungsabgrenzungsposten wird vorausbezahlte Kraftfahrzeugsteuer ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von € 77.814,33 (i.Vj. € 43.047,18) beinhalten im Wesentlichen Provisionsverbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer (8.590,06 €) sowie aus Lohnsteuer in Höhe von € 3.609,13 (i.Vj. € 3.686,47) und Verbindlichkeiten aus einer ausstehenden Kreditkartenabrechnung (T€ 1,6). Von den Sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr: € 13.797,38 (i.Vj. € 45.662,65). Die sonstigen Rückstellungen betreffen Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses, für die Erstellung der Jahressteuererklärungen und die Erfüllung der Offenlegungsverpflichtungen (T€ 20,6), für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen (T€ 1,8), für laufende Buchhaltungsarbeiten (T€ 1,1), sowie für Aufsichtsratsvergütungen (T€ 0,5) und Berufsgenossenschaftsbeiträge (T€ 0,1). Zum 31.12.2023 ist das Grundkapital eingeteilt in 225.000 Nennbetragsaktien im Nennwert von jeweils € 1,00. D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren i.V.m. der gemäß § 330 Abs. 1 und 2 HGB erlassenen Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die außerordentlichen Erträge in Höhe von T€ 41,0 resultierten im Vorjahr aus einer Teilauflösung einer Verbindlichkeit aus Vorjahren. Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von € 4.904,77 wird mit dem Bilanzverlust des vorherigen Geschäftsjahres verrechnet. E. Sonstige Angaben Als Vorgang von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag sind die andauernden kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine und im Gaza-Streifen, die über dem Ziel der Notenbanken liegenden Inflationsraten und die US-Wahl im November zu nennen. Die Folgen der Kriege auf die Kapitalmärkte sind derzeit noch nicht absehbar. Die sich daraus ergebenden Entwicklungen auf die betreuten Vermögen sind derzeit ebenso wenig quantifizierbar wie die finanziellen Auswirkungen auf die Gesellschaft. Der Gesamtbetrag an sonstigen finanziellen Verpflichtungen i.S. des § 285 Nr. 3a HGB beträgt T€ 3,7 und umfasst Verpflichtungen aus einem Mietvertrag. Während des Zeitraumes vom 01.01. bis zum 31.12.2023 wurde ein Arbeitnehmer beschäftigt. Das Honorar für das Jahr 2023 beträgt T€ 7,1 für die Jahresabschlussprüfung nach HGB (Angabe § 285 Nr. 17a HGB) und T€ 6,0 für die Prüfung nach § 89 WpHG (Angabe § 285 Nr 17b HGB). Die Gesellschaft betreute im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 insgesamt 150 Kunden; aufgeteilt in 148 private Vermögensverwaltungskunden sowie 2 Portfolioverwaltungskunden. Alleinvertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2023 waren:
Als Vergütungen für die im Berichtsjahr geleisteten Tätigkeiten des Vorstandes wurden mit T€ 130,1 gewährt. Der Aufsichtsrat umfasste im Berichtsjahr folgende Mitglieder:
Als Vergütungen für die im Berichtsjahr geleisteten Tätigkeiten des Aufsichtsrates wurden in 2023 T€ 0,5 gewährt. Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Inhalt I. Grundlagen des Unternehmens II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen 2. Geschäftsverlauf 3. Lage a. Ertragslage b. Finanzlage c. Vermögenslage 4. finanzielle Leistungsindikatoren 5. nicht finanzielle Leistungsindikatoren III. Prognosebericht IV. Chancen- und Risikobericht 1. Risikobericht 2. Chancenbericht 3. Gesamtaussage V. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten I. Grundlagen des Unternehmens Die Promont AM AG verfügt über die Zulassung des Bundesaufsichtsamtes für Finanzdienstleistungen (BaFin) gem. § 15 WpIG ohne Zugriff auf Kundengelder. Als Wertpapierinstitut besitzt die Promont AM AG die aufsichtsrechtliche Erlaubnis für Abschlussvermittlung, Anlageberatung, Anlagevermittlung und Finanzportfolioverwaltung. Als unabhängiger Finanzdienstleister sind wir sowohl auf die Betreuung von Privatkunden als auch auf die Beratung Institutioneller Kunden spezialisiert. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen Nach der Konsolidierung im Dezember 2022 stiegen die Aktienmärkte im Januar 2023 stark. Die Gründe lagen in dem Wegfall der Corona-Einschränkungen, dem steigenden Konsum, insbesondere durch einen Nachholbedarf bei Dienstleistungen wie Tourismus und Gastgewerbe sowie der ausgebliebenen Energiekrise. Die Inflation blieb auch im Februar das beherrschende Thema an den globalen Finanzmärkten. Während sich zu Jahresbeginn die Hoffnung breit machte, dass die Inflationsraten ihren Höhepunkt erreichten, lagen die im Februar berichteten Daten in Europa und den USA über den Erwartungen. So hob die US-Notenbank im Februar den Leitzins um 0,25%-Punkte an; die EZB folgte mit einer Erhöhung um 0,5%-Punkten. Im März kehrte die Volatilität an die Kapitalmärkte zurück. Auslöser war die Bankenkrise in den USA, welche durch einen Ansturm auf zwei Banken aufgrund mangelnder Fristenkongruenz in ihren Bilanzen ausgelöst wurde. Es kam zu einer kurzzeitigen internationalen Vertrauenskrise bei den Banken. Die Geschwindigkeit der zur Inflationsbekämpfung von den Notenbanken durchgeführten Zinserhöhungen und die dadurch verursachte Inversion der Zinskurve haben Banken als klassische Fristentransformatoren in Bedrängnis gebracht. Der April war im Vergleich zu den Vormonaten ein ruhiger Monat an den Kapitalmärkten. Zu einer Ausweitung der Bankenkrise, wie sie im März befürchtet worden war, kam es im April nicht. Nachdem in Europa die Schweizer UBS die in Schieflage geratene Credit Suisse übernahm und damit rettete und die Großbanken in den USA relativ gute Quartalszahlen berichteten, konnten die Ängste vor einer sich weltweit ausweitenden Finanzkrise entkräftet werden. Im Mai sank in der Eurozone die Inflationsrate auf 6,2% und in den Vereinigten Staaten sogar unter die 5%-Marke. Die restriktive Notenbankpolitik hat auf der anderen Seite Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum. Während die USA und die Eurozone im 1.Quartal noch leicht gewachsen sind, ist die Wirtschaft in Deutschland zwei Quartale hintereinander moderat geschrumpft und damit per Definition in eine Rezession abgeglitten. Die europäische und amerikanische Notenbank erhöhten ihre Leitzinsen Anfang Mai erneut um jeweils 0,25 Prozentpunkte. Im Juni erhöhte die EZB ihren Leitzins um 0,25 %-Punkte auf 4,0%, hingegen beließ die Fed ihren Satz in der Spanne von 5,0 bis 5,25%. Sowohl die europäische als auch die amerikanische Notenbank erhöhten im Juli die Leitzinsen um 0,25%-Punkte und signalisierten den Marktteilnehmern anschließend eine Zinspause. Beachtung fand im Juli der Rückgang der Inflationsraten. In Amerika betrug die jährliche Geldentwertung nur noch 3% und in Deutschland 6,2%. Aktienanlagen rund um den Globus profitieren von den fallenden Inflationsraten. Die Zinsentscheidungen der Notenbanken im September entsprachen den Markterwartungen, in den USA blieb der Leitzins unverändert, in Europa erhöhte die EZB den Zins 0,25 %-Punkte. Von der Inflationsseite kamen ebenfalls weitere Zeichen der Entspannung, auch wenn der Teuerungsdruck nur langsam abnimmt. Im September verschlechterte sich der DAX um 3,51%, in Europa der EStoxx um 3,16% und der Dow Jones fiel um 3,50%. Das dominierende Thema des Monats Oktober war der Angriff der Hamas auf Israel und die darauffolgende Gegenoffensive der israelischen Armee. Als Reaktion auf den Krieg im Nahen Osten kam es zu einer schwachen Entwicklung an den Aktienmärkten. Im Oktober verschlechterte sich der DAX um 3,75%, in Europa der EStoxx um 3,40% und der Dow Jones fiel um 1,36%. Die US- Notenbank hat ihre Zinspause verlängert und beobachtet nun, wie sich die gestiegenen Zinsen auf die Wirtschaft und Inflation auswirken. Die internationalen Aktienmärkte waren im November sehr fest; zurückzuführen war dies auf die geopolitischen Entwicklungen und die Hoffnung auf eine frühere Trendwende bei der restriktiven Geldpolitik der Notenbanken. Genährt wurde diese Hoffnung durch weiter sinkende Inflationszahlen, einem gefallenen Ölpreis und zurückgehende Erzeugerpreise. Im November erholte sich der DAX um 9,49%, in Europa der EStoxx um 7,90% und der Dow Jones um 8,77%. Die Fed vermittelte ausserdem die Zuversicht, dass die Zinsen ausreichend hoch seien, um die Inflation in Richtung des Zieles von 2 % zurückzuführen. Der Dezember sorgte bei Anlegern für einen positiven Jahresabschluss. Die weiter deutlich sinkenden Anleiherenditen und die Hoffnung auf amerikanische und europäische Leitzinssenkungen im Jahr 2024 bei einer unveränderten geopolitischen Lage unterstützten den im November begonnenen Kursaufschwung an den Aktienmärkten. Die sich immer stärker abzeichnende weiche Landung der US-Wirtschaft sowie der Rückgang der Inflationsraten bestärkt die Marktteilnehmer, dass der Leitzinsgipfel erreicht ist. 2. Geschäftsverlauf Die Provisionserträge betrugen in 2023 TEUR 410,8 und sind damit um 4,3 % gestiegen. Die Erhöhung resultiert aus der positiven Entwicklung der Aktien- und Bondmärkte. Performancegebühren konnten in 2023 nicht vereinnahmt werden. Die geplante Steigerung der Kundengelder von 5-10 % konnte mit 6,2% erreicht werden. Die Provisionsaufwendungen und Kosten für produktbezogene Fremdleistungen stiegen sich im gleichen Zuge um TEUR 51,7 (25,7 %) auf TEUR 253,0. Die Personalkosten sind mit 152,6 TEUR unverändert zum Vorjahr und liegen damit auf einem Durchschnittsniveau. Die anderen Verwaltungskosten haben sich um TEUR 8,6 auf TEUR 71,3 verringert. Die Kfz-Kosten konnten durch die Nutzung eines neueren Fahrzeuges um 2,3 TEUR vermindert werden. Zudem wurden die Werbe- und Repräsentationskosten um 4,6 TEUR eingeschränkt. Die Abschreibungen sind um TEUR 0,6 auf TEUR 13,6 zurückgegangen. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ist gegenüber dem Vorjahr von TEUR 0,9 auf TEUR -45,8 zurückgegangen. 3. Lage a) Ertragslage Das Ergebnis der Promont AM AG entwickelte sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt:
b) Finanzlage Die Finanzlage der Promont AM AG ist als stabil zu bezeichnen. Das Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Die Liquiditätslage der Promont AM AG war auch im Geschäftsjahr 2023 durch eine Überschussliquidität gekennzeichnet. Die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens war im Berichtszeitraum jederzeit gewährleistet. c) Vermögenslage Die Bilanzsumme beträgt TEUR 313,5 und hat sich gegenüber dem Vorjahr (TEUR 317,2) um TEUR 3,7 reduziert. Die liquiden Mittel haben sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 31,9 verringert. Das Verhältnis der Liquiden Mittel entspricht im Verhältnis zur Bilanzsumme einer Quote von 45,4 %. Gestiegen sind aufgrund der im Verhältnis zu 2022 verbesserten Marktentwicklung die Forderungen gegenüber Kunden (TEUR 131,9) gegenüber TEUR 97,7 im Vorjahr. Die Forderungen zum 31.12.2023 sind im Laufe des Januar 2024 auf den Geschäftskonten der Gesellschaft eingegangen. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023 Investitionen in Sachanlagen von TEUR 5,2 getätigt. In 2023 hat der Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 4,9 dazu geführt, dass sich das bilanzielle Eigenkapital der Promont AM AG gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 197,8 vermindert hat. Die Gesellschaft verfügt dennoch über eine solide Eigenkapitalausstattung. 4. Finanzielle Leistungsindikatoren Wir ziehen für unsere interne Unternehmenssteuerung insbesondere die Entwicklung der Provisionserträge, die Verwaltungsaufwendungen und die Kennzahl "Eigenmittel-/ Kosten-Relation" heran. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die Verwaltungsaufwendungen gelegt. Zur Ermittlung der Eigenmittel-/Kosten Relation werden die Verwaltungsaufwendungen des Jahres durch das Eigenkapital geteilt. Die Eigenmittel / Kostenrelation beläuft sich auf 61,3 %. Das Eigenkapital von TEUR 197,8 wird ins Verhältnis gesetzt zu den Aufwendungen. Unsere wirtschaftliche Lage kann insgesamt als befriedigend bezeichnet werden. 5. nicht finanzielle Leistungsindikatoren Das Unternehmen hat zwei Vorstände, eine Festangestellte und zwei gebundene Vermittler. III. Prognosebericht Zielsetzung bleibt für 2024 die Pflege vorhandener Kunden; diese sind durch beste Beratung und Betreuung von der Qualität der Promont AM AG zu überzeugen. Schwerpunkte sind die Eingrenzung der Auswirkungen der noch über dem Inflationsziel der Notenbanken liegenden Inflationszahlen, des Ukraine- und Nahost-Krieges auf die Geschäfte der Promont AM AG. Fast noch wichtiger als die Neukundengewinnung ist die Pflege des bestehenden Kundenstammes. Darüber hinaus wird es unser Bestreben sein, durch verschiedene PR- und Presseaktivitäten neue potenzielle Anleger von den Möglichkeiten adäquater Anlagen bei der Promont AM AG zu überzeugen. Die Promont AM AG wird weiterhin ein striktes Kostenmanagement betreiben; sie ist somit auch künftig in der Lage, den Zahlungsverpflichtungen stets fristgerecht nachzukommen und die vorgegebene Eigenmittel-/Kosten-Relation einzuhalten. Auch im Jahr 2024 wird die Suche nach Rendite und Vermögenssicherung das dominierende Thema bei den Vermögensverwaltungskunden sein, da die Inflation immer noch über dem Inflationsziel der Notenbanken liegt. Sichere Staatsanleihen bieten kaum eine Nettorendite, daher ist die Attraktivität eines Investments in Aktien/Aktienfonds und Unternehmensanleihen weiterhin hoch. Hierdurch ergeben sich neue Chancen für die Promont AM AG, die sowohl die Individuelle Vermögensverwaltung, die standardisierte Vermögensverwaltung durch die Produkte Vermögen 3.0/3.1 sowie einen eigenen Publikumsfonds, den Promont Europa, anbieten kann. Aufgrund der andauernden kriegerischen Auseinandersetzungen, der über dem Ziel liegenden Inflationsraten und der US-Wahl im November bestehen weiterhin Unsicherheiten hinsichtlich der Prognose der Kennzahlen des Unternehmens. Sollten die Inflationsraten nicht weiter sinken, die Notenbanken hierdurch das Zinsniveau konstant halten und/oder die Kriege eskalieren, kann es zu Turbulenzen an den Kapitalmärkten kommen. Die Folgen wären deutlich sinkende Provisionseinnahmen durch geringere AuM. Die Verwaltungsaufwendungen werden dann aber ebenfalls deutlich zurückgehen. Steigende Aktienkurse und Anleiherenditen werden zu steigenden AuM und damit steigenden Provisionserträgen aber auch Aufwendungen führen. Die Entwicklung der Eigenkapital-/Kosten Relation sollte in beiden Szenarien relativ konstant bleiben. Da wir für das Jahr eine relativ positive Entwicklung der Kapitalmärkte - bedingt durch das Ende der Zinserhöhungen und sinkende Inflationsraten - prognostizieren, sollten die AuM moderat steigen. Das Jahresergebnis würde in diesem Fall leicht positiv ausfallen. IV. Chancen- und Risikobericht 1. Risikobericht Finanzwirtschaftliche Risiken Adressenausfallrisiko Ein Adressenausfallrisiko beschreibt das Risiko des wirtschaftlichen Verlusts, der entsteht, wenn ein Vertragspartner die vereinbarte Gegenleistung nicht oder nicht rechtzeitig erbringen kann. Bei der Promont AM AG könnte dieses Risiko vorrangig aus dem Ausfall von Forderungen aus Provisionen, Beratungs- und Managementgebühren resultieren. Da die Gesellschaft jedoch ausschließlich mit etablierten Privatbanken zusammenarbeitet, ist dieses Risiko als vernachlässigbar einzuschätzen. Marktpreisrisiko Ein Marktpreisrisiko beschreibt den möglichen Verlust aus Positionen im Bestand, der durch zukünftige Marktpreisschwankungen hervorgerufen wird. Im Bestand unserer Kunden befindliche Aktien, Anleihen, Fonds etc. können durch Marktschwankungen oder Bonitätsveränderungen einem Kursrisiko ausgesetzt sein. Die Promont AM AG überwacht und bewertet die angelegten Portfolios permanent. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Inflationszahlen und des Ukraine-Krieges. Bei extremen Kursverlusten und/oder einer langanhaltenden Krise erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Kündigungen von Vermögensverwaltungskunden kommt. Dies versuchen wir einzugrenzen, indem wir zu den Kunden einen engen Kontakt halten und in ständiger Kommunikation sind. Hilfreich ist, dass der Großteil der Kunden eine lange Geschäftsbeziehung und damit ein besonderes Vertrauensverhältnis zu uns hat; mit vielen unserer Kunden haben wir bereits erfolgreich die Eurokrise 2012 sowie die Pandemie seit 2020 gemeistert. Währungsrisiken sind von untergeordneter Bedeutung. Marktpreisrisiko im Anlagebuch Die Promont AM AG kauft für das Anlagebuch Anleihen mit Investmentgrade oder Anleihen von Unternehmen mit regelmäßiger Berichterstattung. Bevorzugt werden bei Unternehmensanleihen Schuldverschreibungen von Aktiengesellschaften mit Indexzugehörigkeit, die die permanente Bewertung und Überwachung durch die Promont AM AG unterstützen. Zinsänderungsrisiko für das Anlagebuch Es werden überwiegend Anleihen mit kurzer bis mittlerer Laufzeit bevorzugt, hierdurch wird das Zinsänderungsrisiko des Anlagebuches relativiert. Durch die laufende Analyse der makroökonomischen Daten und der Notenbankpolitik können notwendige Massnahmen frühzeitig eingeleitet werden. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisikomanagement stellt sicher, dass die Promont AM AG stets in der Lage ist, ihre Zahlungsverpflichtungen zeitgerecht zu erfüllen. Die Liquiditätssteuerung der Promont AM AG wird durch den Vorstandsvorsitzenden verantwortet. Kredite wurden nicht in Anspruch genommen und werden bei der Liquiditätsausstattung der Gesellschaft auch nicht benötigt. Operationelle Risiken Unter operationellen Risiken versteht man das Verlustpotential, das sich aus dem Verhalten von Mitarbeitern, aus vertraglichen Vereinbarungen und Dokumentationen, der Technologie, dem Versagen der Infrastruktur sowie aus Katastrophen, externen Einflüssen und aus Kundenbeziehungen ergeben kann. Hierzu zählen auch die Risiken aus der Infrastruktur der Hard- und Software des Unternehmens. Die Beurteilung der von uns genutzten Datenverarbeitungssysteme wird in einem gesonderten Bericht ausführlich dargestellt. Um mögliche Risiken aus dem IT-Bereich effektiv zu minimieren, wird ausschließlich branchenspezifische Standardsoftware namhafter Anbieter eingesetzt. Die Risiken durch die Manipulation elektronischer Orderaufgaben werden durch persönliche Passwörter und personifizierte TAN-Generatoren durch die handelnden Personen minimiert. Ebenso werden durch die Bank zusätzliche Kontrollen durchgeführt, bspw. Liquiditätskontrolle und Kontrolle der Risikoklasse der georderten Wertpapiere. Die Möglichkeit des Ausspähens von Geschäftsgeheimnissen, Handelsaktivitäten- und -strategien wird durch die Vergabe von TAN-Generatoren, Passwörtern und einem Virenschutz unterbunden. Dennoch besteht theoretisch das Risiko eines Datenverlusts oder von Datenmanipulationen, welches durch die genannten Maßnahmen so niedrig wie möglich gehalten wird. Um dieses Risiko nochmals zu minimieren, werden die Portfolien, die mit Realtime-Kursen versorgt werden, täglich digital und per Papier-Ausdruck gesichert. Die Promont AM AG wirkt personellen Risiken durch geeignete Personalbindungs- und Personalentwicklungsmaßnahmen entgegen. Aufgrund der räumlichen Nähe und der überschaubaren Anzahl der betreuten Fälle können die Vorstände ihre Kontrollfunktion unmittelbar ausüben und sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden. Reputationsrisiko Das Reputationsrisiko stellt eines der größten möglichen Risiken für den Geschäftserfolg dar. Es besteht in der Möglichkeit, dass in der öffentlichen Wahrnehmung oder der Kundenwahrnehmung die Kompetenz oder Integrität der Gesellschaft durch Fehlverhalten maßgeblich gestört wird. Der Bereich Vermögensverwaltung und Anlageberatung hat Vertrauen der Kunden zur Voraussetzung. Zweifelhaftes Geschäftsgebaren kann zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung der Geschäftstätigkeit führen. Die Einhaltung von aufsichtsrechtlichen Anforderungen und sonstigen rechtlichen Vorschriften (Compliance) ist notwendige Voraussetzung, um Reputationsrisiken zu begegnen. Die Promont AM AG steuert das Reputationsrisiko durch eine innere Verpflichtung zur korrekten Einhaltung der Compliance-Vorgaben. Auch eine strikte Verpflichtung der Mitarbeiter auf Compliance-Vorgaben und somit das Ausschließen von dolosen Handlungen beugt Reputationsrisiken vor. Sonstige Risiken Rechtliches Risiko Rechtliche Risiken bestehen hauptsächlich hinsichtlich möglicher Schadenersatzklagen wegen Falschberatung oder fehlender Risikoaufklärung. Es wird neben der gesetzlich ohnehin geforderten Kundenrisikoaufklärung bei der Promont AM AG die laufende Schulung als beste Vorsorgemaßnahme gegen derartige Risiken gesehen. Die Promont AM AG benötigt für ihre Tätigkeit eine gesetzlich vorgeschriebene Lizenz nach § 15 WpIG. Der Verlust dieser Lizenz aufgrund der Nichteinhaltung wesentlicher Regularien würde die Existenz der Promont AM AG bedrohen. Der Vorstand der Promont AM AG trägt jedoch dafür Sorge, dass alle anwendbaren Regelungen eingehalten werden und alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht vorgelegt werden. 2. Chancenbericht Dem Wettbewerb am Markt werden wir weiterhin durch Erfahrung und Zuverlässigkeit begegnen. Durch die Möglichkeiten des Internets sehen wir die Chance, neue Anleger anzusprechen und bestehende Kundenbeziehungen zu intensivieren. Der Finanzdienstleistungsmarkt ist weiterhin durch einen harten Wettbewerb der Marktteilnehmer (Banken, Kapitalanlagegesellschaften, Versicherungsunternehmen, Vermögensberater, Strukturvertriebe, unabhängige Finanzberater, Steuerberater und Portfolioverwalter) gekennzeichnet. Die Branche hat in zunehmendem Maße mit den Auswirkungen weitreichender Gesetzesvorschriften wie der EU-Vermittlerrichtlinie, der Markets in Financial Instruments Directive (MiFID) und Protokollierungsvorschriften zu kämpfen, die hauptsächlich aus Verbraucherschutzgründen eingeführt wurden. Kleinere und mittlere Finanzdienstleister können den ständig steigenden Anforderungen an Beratungsqualität, Qualitätsmanagement und Finanzkraft kaum noch gerecht werden, was zu einer weiteren Marktbereinigung führen wird. In diesem Wettbewerb punktet die Promont AM AG durch ihre Kundennähe, Unabhängigkeit, Flexibilität und die überschaubare sowie flexible Organisation des Unternehmens. Diese Aspekte erleichtern die starke Fokussierung auf das individuelle Kundeninteresse und die Erarbeitung eines adäquaten Konzeptes für die Kunden. Insbesondere das langjährig bestehende Netzwerk in die Finanzindustrie sowie die Erfahrung der Mitarbeiter in unterschiedlichen Kapitalmarktfunktionen zählt zu den Stärken der Promont AM AG. 3. Gesamtaussage Risiken der künftigen Entwicklung bestehen im Wesentlichen in der Fehleinschätzung künftiger Marktentwicklungen, daraus abgeleiteter falscher Unternehmens- und Anlageentscheidungen und unerwarteten Veränderungen der Marktbedingungen, die negativ auf die Ertragslage ausstrahlen können. Die strategische Steuerung der Promont AM AG ist vorrangig Aufgabe des Vorstandes, der auf Basis intensiver Beobachtungen der Wettbewerber und des Marktes Analysen erstellt und daraus Maßnahmen ableitet, die der langfristigen Sicherung der Unternehmensentwicklung dienen. V. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Wertpapiere, Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Die Gesellschaft verfügt über einen solventen Kundenstamm. Forderungsausfälle sind die absolute Ausnahme. Zudem besteht mit einem Großteil der Kunden eine langjährige Zusammenarbeit. Verbindlichkeiten werden stets innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen ausgeglichen. Die Gesellschaft benötigt keine Kreditlinien. Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeder Art. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik. Zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko wird ein Liquiditätsplan erstellt, der einen Überblick über die Geldeingänge und -ausgänge vermittelt.
Köln, den 14. März 2024 Dr. Guido Dette, Vorstand Helmut Heinlein, Vorstand "Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Promont AM AG Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Promont AM AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Promont AM AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung, mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beobachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den Mitgliedern des Aufsichtsrates unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Hamburg, den 22. Mai 2024 DIERKES
Hamburg AG
Twesten, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2023 und den geprüften Jahresabschluß zum 31.12.2023Während der Berichtszeit hat uns der Vorstand über die Lage und die aktuelle Geschäftsentwicklung der Gesellschaft sowie die wesentlichen Geschäftsvorgänge durch ausführliche und aussagekräftige Unterlagen regelmäßig schriftlich/per e-mail unterrichtet. Hierbei wurde jeweils die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft in ihrer Entwicklung, ihrem aktuellen Stand und in ihrer Projektion für die Zukunft sowie die Chancen und Risiken der Gesellschaft dargelegt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben den Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2023, den Jahresabschluss zum 31.12.2023 sowie den bisherigen Geschäftsverlauf des Geschäftsjahres 2024 in ihrer Sitzung am 04.06.2024 in Köln behandelt. Der Aufsichtsrat hat sich im vergangenen Geschäftsjahr 2023 insgesamt drei Mal zu einer Sitzung zusammengefunden. Gegenstand der Beratungen waren in der Berichtszeit die vom Vorstand geplanten Investitionen, strategischen - auch personellen - Entscheidungen, die Chancen und Risiken der Gesellschaft und die größeren Projekte. Die Entwicklung des Unternehmens und der voraussichtliche Verlauf des aktuellen Geschäftsjahres wurde regelmäßig gemeinsam mit dem Vorstand erörtert. Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 für das Geschäftsjahr 2023 ist unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes des Vorstandes über die Lage der Gesellschaft im Auftrag des Vorstands von der Pfennings Böhm Steuerberater Partnerschaft mbB, Norbertstr. 30, 50670 Köln, erstellt und mit der üblichen Abschlussbescheinigung versehen worden. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 ist durch den Abschlussprüfer, Herrn Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Dipl.-Kfm. Dirk Twesten, Dierkes Hamburg AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Baumwall 7 (Überseehaus), 20459 Hamburg, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk (Testat) versehen worden. Der Aufsichtsrat hat den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2023 und den Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Jahresergebnisses seinerseits geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir keine Einwendungen zu erheben. Wir billigen den von der Pfennings Böhm Steuerberater Partnerschaft mbB im Auftrag des Vorstands aufgestellten und vom Abschlussprüfer geprüften Jahresabschluss. Dieser ist damit festgestellt. Eines Vorschlages des Vorstandes und des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2023 gemäß § 170 Abs. 2 AktG bedarf es nicht, da für dieses Geschäftsjahr ein Bilanzverlust ausgewiesen ist, der nach den gesetzlichen Bestimmungen zwingend auf neue Rechnung vorzutragen ist. Ein Konzernabschluss und ein Konzernlagebericht waren nach unseren Feststellungen nicht zu erstellen. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die im Geschäftsjahr 2023 mit hohem Einsatz und persönlichem Engagement erfolgreich geleistete Arbeit.
Köln, den 04. Juni 2024 Wolfgang Schulte, Aufsichtsratsvorsitzender Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023Da ein Bilanzgewinn im Geschäftsjahr nicht entstanden ist, entfällt der Tagesordnungspunkt mangels Relevanz. Der Bilanzverlust wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen auf neue Rechnung vorgetragen. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023Der Vorsitzende wies darauf hin, dass ein Bilanzgewinn im Geschäftsjahr 2023 nicht entstanden sei, so dass der Tagesordnungspunkt mangels Relevanz entfällt und es keiner Entscheidung der Hauptversammlung hierzu bedarf. Der Bilanzverlust wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen auf neue Rechnung vorgetragen. Die Hauptversammlung nahm hiervon billigend Kenntnis. |
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