Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Appel Energiesysteme GmbHLiquidiert
Werner-von-Siemens-Straße 10, 97944 Boxberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heiko Appel seit 19.4.2011 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Appel Energiesysteme GmbHBoxbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAKTIVA
ANHANG zur Offenlegungsbilanzder Firma Appel Energiesysteme GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 10, 97944 Boxberg-BobstadtDie nachfolgend zitierten Paragraphen beziehen sich, wenn nichts anderes angegeben ist, auf Vorschriften des Handelsgesetzbuches. 1. Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn - und Verlustrechnung 1.1. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses 1.1.1 Angaben zur Vermittlung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ( § 264 II S. 2 ) Die Offenlegungsbilanz und der dazugehörige Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wieder. 1.1.2 Gliederung ( § 265 I S. 2 ) Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich gegenüber dem Vorjahr nicht. 1.1.3 Vergleich mit Vorjahreswerten ( § 265 II S. 2 ) Die Vorjahreswerte sind vergleichbar. 1.2. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung 1.2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( §264 II S. 1 ) 1.2.1.1 Bilanzierungsvorschriften ( § 246 - § 251 ) · Im Jahresabschluß sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. · Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. · Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. · Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. · Für Aufwendungen zur Gründung des Unternehmens, zur Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, ist kein Aktivposten angesetzt. · Rückstellungen sind nach den Vorschriften des § 249 HGB gebildet worden. · Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des §250 HGB gebildet worden. 1.2.1.2 Bewertungsvorschriften · Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlußbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. · Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. · Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlußstichtag einzeln bewertet worden. · Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlußstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden sind. · Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlußstichtag realisiert sind. Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden: Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird. Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind auf den Börsen- oder Marktpreis abgeschrieben worden. War ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar, so ist auf den beizulegenden Wert abgeschrieben worden. Bei Vermögensgegenständen, deren Wertansatz in nächster Zukunft aufgrund von Wertschwankungen vermutlich geändert werden müßte, ist nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung abgeschrieben worden. Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Abschreibung auf diese Forderungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. · Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluß berücksichtigt worden. · Die auf den vorhergehenden Jahresabschluß angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. · Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Schätzung sind nicht vorgenommen worden. 1.2.2 Abschreibungen (§ 268) Im Geschäftsjahr ist ein Betrag von 0,00 Euro allein nach steuerrechtlichen Vorschriften für das Anlagevermögen abgeschrieben worden. Die Sofortabschreibung auf geringwertige Wirtschaftsgüter wurde in die Berechnung einbezogen. 2.. Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Bilanz Abschreibung des Geschäftsjahres (§268 II S.3) Siehe unter 1.2.2 3. Sonstige Angaben 3.1. Organe 3.1.1 Zusammensetzung ( § 285 Nr. 10 ) Mitglieder der Geschäftsführung
Gesellschafterbeschluß der Appel Energiesysteme GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 10, 97944 Boxberg-Bobstadt Der Gesellschafter beschließt unter Verzicht auf die Beachtung von Form- und Fristvorschriften folgendes: · Der Jahresabschluß 2012 gemäß Bilanz vom 31.12.2012 wird hiermit genehmigt. · Der Jahresfehlbetrag für 2012 beträgt Euro 90.324,20. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrages von 2011 in Höhe von Euro 84.305,02 ergibt sich nun ein Verlustvortrag in Höhe von Euro 6.019,18. · Der Gesellschafter folgt dem Vorschlag der Geschäftsführung, daß keine Ausschüttung erfolgt. · Dem Geschäftsführer Heiko Appel wird hiermit Entlastung erteilt.
Bad Mergentheim, im Dezember 2013
Boxberg, den 10. Dezember 2013 gez. Heiko Appel Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 10.12.2013 |
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