E + S
Service GmbH
Willich
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2011
EUR |
31.3.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1,00 |
1,00 |
| I.
Sachanlagen |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
13.398,24 |
13.017,88 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
13.017,45 |
12.425,02 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
380,79 |
592,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
13.399,24 |
13.018,88 |
Passiva
|
|
31.3.2011
EUR |
31.3.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
13.183,81 |
13.018,88 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
11.981,12 |
11.074,07 |
| III.
Jahresüberschuss |
164,93 |
-907,05 |
| B.
Verbindlichkeiten |
215,43 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
215,43 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
13.399,24 |
13.018,88 |
Anhang
zum 31. März 2011
I.
Allgemeine Angaben
Die
E + S Service GmbH
Willich
wurde mit Sitz in Willich gegründet.
Die Eintragung beim Amtsgericht Krefeld erfolgte unter der
HRB Nr. 7423.
Die Gesellschaft ist gemäß § 267 HGB
eine kleine Kapitalgesellschaft und somit gemäß
§ 316 HGB nicht prüfungspflichtig.
Der Jahresabschluss wurde gemäß den
HGB-Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften
aufgestellt. Von den Erleichterungsvorschriften des §
288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Für die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt.
II.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluß der E + S Service GmbH wurde
auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Obwohl in dem Jahresabschluss noch nicht
sämtliche Bilanzpositionen angefallen sind, sind dies
im einzelnen die folgenden Grundsätze und Methoden:
1.
Anlagevermögen § 253 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3
HGB
Die unter dem Anlagevermögen ausgewiesenen
Posten sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
angesetzt. Die Abschreibungen werden ausschließlich
nach der linearen Methode vorgenommen, wobei folgende
Nutzungsdauer unterstellt wird:
| Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
4 - 5 Jahre |
| Fuhrpark 6 Jahre |
|
| EDV-Software |
3 Jahre |
2.
Vorräte § 253 Abs. 1 Satz 1und Abs. 4 HGB
Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
sowie an fertigen und unfertigen Erzeugnisse und Waren
werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Es erfolgen
angemessene Abschläge für veraltete und
nichtgängige Bestände.
3.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
§ 253 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 HGB
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
zum Nominalwert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden
durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Es
wurde eine Pauschalwertberichtigung zur Abdeckung des
allgemeinen Kreditrisikos gebildet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum
Nominalwert angesetzt.
4.
Rechnungsabgrenzungsposten § 250 HGB
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten
Ausgaben vor dem Abschlußstichtag, die Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
5.
Rückstellungen § 249 HGB i.V.m. § 253
Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 HGB
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen dienen zur
Abdeckung ungewisser Verbindlichkeiten und erkennbarer
Risiken und werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz
2 HGB mit ihrem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigem Erfüllungsbetrag bewertet.
Gem. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB sind
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abzuzinsen.
6.
Verbindlichkeiten § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB
Der Jahresabschluss kann auf fremde Währung
lautende Sachverhalte enthalten.
Gemäß § 256 a HGB sind auf fremde
Währung lautende Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten zum Devisenkassamittelkurs am
Abschlußstichtag umzurechnen.
III.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
1.
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist auf Blatt 3 in
Übereinstimmung mit § 268 Abs. 2 HGB dargestellt.
2.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr.
| 31.03.2011 |
31.03.2010 |
|
Euro
|
Euro
|
| 13.017,45 |
12.425,02 |
3.
Kassenbestände und Guthaben bei
Kreditinstituten
| 31.03.2011 |
31.03.2010 |
|
Euro
|
Euro
|
| 380,79 |
592,86 |
4.
Rückstellungen
Die Rückstellungen setzen sich wie folgt
zusammen:
| 31.03.2011 |
31.03.2010 |
|
Euro
|
Euro
|
| 0,00 |
0,00 |
5.
Verbindlichkeiten § 285 Nr. 1a HGB
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
setzt sich wie folgt zusammen:
Restlaufzeit
| Verbindlichkeiten |
bis zu 1 Jahr |
über 1 Jahr |
über 5 Jahre |
| Gesamt |
215,43 Euro |
0,00 Euro |
0,00 Euro |
6.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen § 285 Nr. 1 b HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind die folgenden
Haftungsverhältnisse zu vermerken:
a) Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB:
aus Bürgschaften, Wechsel- und
Scheckbürgschaften 0,00 Euro
b) sonstige finanzielle
Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 1b
HGB: 0,00 Euro
Ergebnisverwendung und Rücklagenentwicklung
| 31.03.2011 |
31.03.2010 |
|
Euro
|
Euro
|
Für die Geschäftsjahre 2009 und 2010
ergeben sich ein Jahresüberschuss von 164,93
-907,05
Unter Berücksichtigung des Vortrags von
-11.981,12 -11.074,07 und den in diesen Jahren erfolgten
Gewinnausschüttungen
0,00
0,00
beträgt der Bilanzgewinn zum 31. März 2011
-11.816,19 -11.981,12
Sonstige Pflichtangaben § 285 HGB
Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane
§ 285 Nr. 10 HGB
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster Geschäftsführer: Eberhard Polzin,
Willich
Auf die Angabe der
Geschäftsführerbezüge wird gemäss
§ 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Angaben über Unternehmensbeziehungen § 285 Nr.
11 HGB
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen bestehen
nicht.
Willich, den 20. September 2011
Eberhard Polzin
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.09.2011
festgestellt.
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