E + S Service GmbHLiquidiert

47877 Willich, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Krefeld HRB 7423
Eingetragen
3.2.2003
Branche
Herstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenBearbeitung und Veredlung von KunststoffwarenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
ist der Handel mit technischen Produkten sowie die Be- und Verarbeitung von Kunststoffen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die notwendig oder nützlich erscheinen, um den Gesellschaftszweck zu erreichen. Sie darf sich auch an anderen Unternehmen beteiligen, sie vertreten oder andere Unternehmen erwerben. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im Inund Ausland zu errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Eberhard Polzin
seit 3.2.2003
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

E + S Service GmbH

Willich

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2011

Bilanz

Aktiva

31.3.2011
EUR
31.3.2010
EUR
A. Anlagevermögen 1,00 1,00
I. Sachanlagen 1,00 1,00
B. Umlaufvermögen 13.398,24 13.017,88
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 13.017,45 12.425,02
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 380,79 592,86
Bilanzsumme, Summe Aktiva 13.399,24 13.018,88

Passiva

31.3.2011
EUR
31.3.2010
EUR
A. Eigenkapital 13.183,81 13.018,88
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 11.981,12 11.074,07
III. Jahresüberschuss 164,93 -907,05
B. Verbindlichkeiten 215,43 0,00
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 215,43 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 13.399,24 13.018,88

Anhang zum 31. März 2011


I. Allgemeine Angaben

Die
 E + S Service GmbH
 Willich

wurde  mit Sitz in Willich gegründet.  Die Eintragung beim Amtsgericht Krefeld erfolgte unter der HRB Nr. 7423.

Die Gesellschaft ist gemäß § 267 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft und somit gemäß § 316 HGB nicht prüfungspflichtig.

Der Jahresabschluss wurde gemäß den HGB-Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Von den Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluß der E + S Service GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Obwohl in dem Jahresabschluss noch nicht sämtliche Bilanzpositionen angefallen sind, sind dies im einzelnen die folgenden Grundsätze und Methoden:

1. Anlagevermögen § 253 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 HGB

Die unter dem Anlagevermögen ausgewiesenen Posten sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden ausschließlich nach der linearen Methode vorgenommen, wobei folgende Nutzungsdauer unterstellt wird:

Betriebs- und Geschäftsausstattung 4 - 5 Jahre
Fuhrpark 6 Jahre
EDV-Software 3 Jahre


2. Vorräte § 253 Abs. 1 Satz 1und Abs. 4 HGB

Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie an fertigen und unfertigen Erzeugnisse und Waren werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Es erfolgen angemessene Abschläge für veraltete und nichtgängige Bestände.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände § 253 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 HGB

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Nominalwert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Es wurde eine Pauschalwertberichtigung zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos gebildet.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert angesetzt.

4. Rechnungsabgrenzungsposten § 250 HGB

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Ausgaben vor dem Abschlußstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

5. Rückstellungen § 249 HGB i.V.m. § 253 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 HGB

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen dienen zur Abdeckung ungewisser Verbindlichkeiten und erkennbarer Risiken und werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit ihrem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigem Erfüllungsbetrag bewertet.

Gem. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen.

6. Verbindlichkeiten § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB

Der Jahresabschluss kann auf fremde Währung lautende Sachverhalte enthalten.

Gemäß § 256 a HGB sind auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zum Devisenkassamittelkurs am Abschlußstichtag umzurechnen.

III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist auf Blatt 3 in Übereinstimmung mit § 268 Abs. 2 HGB dargestellt.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

31.03.2011 31.03.2010
Euro Euro
13.017,45 12.425,02


3. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten

31.03.2011 31.03.2010
Euro Euro
380,79 592,86


4. Rückstellungen

Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

31.03.2011 31.03.2010
Euro Euro
0,00 0,00


5. Verbindlichkeiten § 285 Nr. 1a HGB

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten setzt sich wie folgt zusammen:

Restlaufzeit

Verbindlichkeiten bis zu 1 Jahr über 1 Jahr über 5 Jahre
Gesamt 215,43 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro


6. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen § 285 Nr. 1 b HGB

Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu vermerken:

a) Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB:

aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften 0,00 Euro

b) sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 1b HGB: 0,00 Euro
 
Ergebnisverwendung und Rücklagenentwicklung

31.03.2011 31.03.2010
Euro Euro



Für die Geschäftsjahre 2009 und 2010 ergeben sich ein Jahresüberschuss von 164,93 -907,05

Unter Berücksichtigung des Vortrags von -11.981,12 -11.074,07 und den in diesen Jahren erfolgten

 Gewinnausschüttungen 0,00 0,00

beträgt der Bilanzgewinn zum 31. März 2011 -11.816,19 -11.981,12

Sonstige Pflichtangaben § 285 HGB

Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane § 285 Nr. 10 HGB

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Erster Geschäftsführer: Eberhard Polzin, Willich

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäss § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Angaben über Unternehmensbeziehungen § 285 Nr. 11 HGB

Beziehungen zu verbundenen Unternehmen bestehen nicht.

Willich, den 20. September 2011

Eberhard Polzin
Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.09.2011 festgestellt.

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