Rödl Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Selbe AdresseRechtsanwaltskanzleien und Notariate
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Wendell Fitzgerald Sherrell seit 26.8.2022 | Prokura |
Doug Fedich seit 11.3.2022 | Geschäftsführer |
Judith Dolgin seit 11.3.2022 | Geschäftsführer |
Harry M. Cook III seit 11.3.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
STARLIMS Systems Ltd. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
STARLIMS Germany GmbHWiesbadenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023der STARLIMS Germany GmbH, Wiesbaden (vormals: Abbott Informatics Germany GmbH, Wiesbaden)I. Allgemeine Informationen Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242, 264 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft beim Registergericht Die STARLIMS Germany GmbH ist beim Registergericht Wiesbaden unter der Nummer HRB 23411 eingetragen. Die Gesellschaft Abbott Informatics Germany GmbH hat mit Eintrag in das Handelsregister vom 11. März 2023 ihren Namen in STARLIMS Germany GmbH geändert. Angaben zur Verbesserung des Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Mit Beschluss vom 26. Juni 2023 haben wir (die Geschäftsführung) die Entscheidung getroffen, unsere Geschäftsaktivitäten in Deutschland umzustrukturieren. Infolgedessen wurden in Deutschland beschäftigte Mitarbeiter mit Wirkung zum 31. Oktober 2023 freigesetzt. Das Geschäft wird derzeit von anderen europäischen Einheiten im Namen und auf Rechnung der STARLIMS Germany GmbH betrieben. Wir haben uns auch entschieden, das Unternehmen als solches mit internationalen Kapazitäten unter Anwendung eines Verrechnungspreismodells weiterzuführen und gehen daher von einer Fortführung des Unternehmens (going concern) aus. Nach unserer Einschätzung ergeben sich aus dieser Management Entscheidung die folgenden Auswirkungen auf die Vermögens- und Finanzlage: Gegenstände des Anlagevermögens in Zusammenhang mit aufgegeben Büroräumlichkeiten wurden verschrottet. Die Abgänge hatten keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Wir weisen darauf hin, dass die Bewertung der aktiven latenten Steuern dahingehend einer Schätzungsunsicherheit unterliegt, als dass der Abbau der temporären Differenzen von ausreichendem zu versteuernden Einkommen in zukünftigen Perioden abhängt. Zurzeit erzielt die Gesellschaft voraussichtlich ausreichendes zu versteuerndes Einkommen, so dass zunächst keine Änderungen bei der Bewertung vorgenommen wurden. Bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen werden in Zukunft keine erwarteten Gehaltssteigerungen oder Fluktuation hinsichtlich der Anwartschaften berücksichtigt. Dies führt zu einem tendenziell niedrigeren Bewertungsergebnis der Pensionsrückstellungen in zukünftigen Perioden. Die Rückstellung für Jubiläumsverpflichtungen wurde im Geschäftsjahr 2023 vollständig aufgelöst, ohne wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu erzeugen. Daneben waren keine Rückstellungen mehr für Überstunden oder ausstehende Urlaubstage zu bilden. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Jahresabschluss unverändert angewendet: Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear über zwischen 3 und 13 Jahren vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Alle identifizierbaren Risiken wurden bei der Bewertung als Wertberichtigung erfasst. Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Latente Steuern wurden auf Unterschiede zwischen den Wertansätzen in der Handels- und Steuerbilanz gebildet, sofern diese voraussichtlich in späteren Geschäftsjahren abgebaut werden können. Auf Basis der temporären Differenzen ergaben sich im Geschäftsjahr 2023 aktive latente Steuern. Im Vorjahr wurden aktive und passive latente Steuern unter Anwendung des Wahlrechts nach § 247 Abs. 2 HGB saldiert ausgewiesen. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 32,17 % (Vorjahr: 34,03 %) zugrunde. Der Steuersatz setzt sich aus 15,83 % für Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und 16,35 % für Gewerbesteuer zusammen und stellt den Steuersatz dar, der beim Abbau der Differenzen erwartet wird. Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert angesetzt. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (sog. "projected unit credit method") unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Die Pensionsrückstellungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre im Dezember 2023 abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz belief sich auf 1,82 % (Vorjahr: 1,79 %). Bei Anwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten sieben Jahre (1,74 % im Jahr 2023 und 1,45 % im Vorjahr) ergibt sich ein Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB in Höhe von EUR 19.905 (Vorjahr: EUR 89.561). Bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 0,0 % (Vorjahr 2,8 %) und Rentensteigerungen von 1,0 % (Vorjahr 2,2 %) zugrunde gelegt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten und wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Grundlagen der Fremdwährungsumrechnung Transaktionen in Fremdwährungen werden im Allgemeinen mit dem historischen Wechselkurs zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung erfasst. Die Posten des Jahresabschlusses werden zum Berichtszeitpunkt wie folgt bewertet: Langfristige Fremdwährungsforderungen werden mit dem Devisenkurs bei Forderungsentstehung oder mit dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert auf Basis des Devisenkassamittelkurses am Bilanzstichtag angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit bis zu einem Jahr) sowie liquide Mittel oder sonstige kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährung werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Devisenkassakurs am Bilanzstichtag oder dem höheren Kurs am Bilanzstichtag bewertet (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden mit dem Devisenkassakurs am Bilanzstichtag oder dem höheren Kurs am Bilanzstichtag bewertet (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit bis zu einem Jahr) werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die daraus resultierenden Kursgewinne und -verluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden Einnahmen vor dem Bilanzstichtag angesetzt, soweit diese Erträge für eine Periode nach dem Stichtag darstellen. III. Angaben zur Bilanz Wie im Vorjahr resultieren die Forderungen gegen Gesellschafter sowie die Forderungen gegen verbundene Unternehmen im Wesentlichen aus gewährten Darlehen und Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen für ausstehende Kostenrechnungen und Abfindungen. Wie im Vorjahr sind sämtliche Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr fällig. IV. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 gibt es keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Wie im Vorjahr bestehen keine Eventualverbindlichkeiten, über die nach § 251 HGB zu berichten wäre. V. Sonstige Angaben Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 im Durchschnitt 11 Mitarbeiter (Vorjahr: 17). Die folgenden Beträge unterliegen einer Ausschüttungssperre:
Hinsichtlich der Ergebnisverwendung schlagen die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft vor, den Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2023 auf neue Rechnung vorzutragen. Die gesetzlichen Vertreter der STARLIMS Germany GmbH im Geschäftsjahr 2023 waren: • Harry M. Cook III., Chief Executive Officer, Cary / United States of America • Doug Fedich, Chief Financial Officer, Newton / United States of America • Judith Dolgin, General Counsel, Cary / United States of America Der Jahresabschluss der STARLIMS Germany GmbH wird in den Konzernabschluss der STARLIMS Ltd., Tel Aviv / Israel einbezogen. Der Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen der STARLIMS Group wird in Israel veröffentlicht.
Wiesbaden, den 27. November 2024 Das STARLIMS Management sonstige Berichtsbestandteile
gez. Harry M. Cook III., Geschäftsführer gez. Doug Fedich, Geschäftsführer gez. Judith Dolgin, Geschäftsführerin Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 04.12.2024 festgestellt. |
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