De Polli Zahntechnik GmbHLiquidiert

82237 Wörthsee, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 69734
Eingetragen
30.11.1982
Branche
Zahntechnische LaboratorienZahnarztpraxenHerstellung von orthopädischen Erzeugnissen
Gegenstand
Durchführung von zahntechnischen Leistungen.

Historie

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Management

NameRolle
Doriani De Polli
seit 3.1.2017
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Doriano De Polli
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Doriano De Polli
25.565 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

De Polli Zahntechnik GmbH

Wörthsee

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

BILANZ per 31. Dezember 2016

der Firma
DE POLLI ZAHNTECHNIK GmbH, Wörthsee

AKTIVA:

Vorjahr
A. Anlagevermögen:      
Andere Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung   5.066,00 € 12.554,00 €
B. Umlaufvermögen:      
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 8.155,64 €   5.885,62 €
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 9.021,89 €   13.822,51 €
Sonstige Vermögensgegenstände 109.963,21 €   263.960,01 €
Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben Guthaben bei Kreditinstituten 173.162.58 € 300.303,32 € 2.907,59 €
C. Rechnungsabgrenzungsposten:   305.369,32 € 0,00 €

PASSIVA:

     
      Vorjahr:
A. Eigenkapital:      
Gezeichnetes Kapital 25.564,59 €   25.564,59 €
Gewinnvortrag - 6.499,19 €   9.349,17 €
Jahresüberschuss 11.357,15 € 30.422,55 € - 15.848,36 €
B. Rückstellungen:      
Pensionsrückstellungen 262.084,00 €   262.084,00 €
Steuerrückstellungen      
Sonstige Rückstellungen 2.285,00 € 264.369,00 € 2.297,00 €
C. Verbindlichkeiten:      
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten     0,00 €
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen     78,88 €
Sonstige Schulden, davon aus Steuern 10.577,77 €; davon im Rahmen der sozialen Sicherheit -,-- €; 10.577,77 € 10.577,77 € 15.683,33 €
    305.369,32 €  

 

Wörthsee, 30.08.2017

ANHANG zum Jahresabschluss per 31. Dezember 2016

I. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses:

Die Form des Jahresabschlusses entspricht den Darstellungs- und Gliederungsbestimmungen der §§ 265 ff HGB. Von der Vereinfachungsmöglichkeit für kleine Kapitalgesellschaften ist Gebrauch gemacht worden. Auf den Ausweis von Leerposten (§ 265 Abs. 8 HGB) wurde verzichtet. Mitzugehörigkeitsvermerke entfallen. Die Vergleichsdaten des Vorjahres ergeben sich aus der Bilanz bzw. der Gewinn-und Verlustrechnung.

II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen:

Der Jahresabschluss der Firma De Polli Zahntechnik GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften degressiv und linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 410,-- wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die beizulegenden Werte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus Überalterung, Preisminderungen, geminderter Verwendbarkeit sowie anderen Gründen ergeben, wurden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Für die Pensionszusage wurde eine Rückstellung gebildet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten angesetzt. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung:

1. Die Entwicklung des Sachanlagevermögens wird nachfolgend dargestellt:

Position: Anschaffungskosten Zugang Abgang Abschreibungen kumuliert Wert am 31.12.16
Bauten auf fremden Grundstücken 67.400,53 -,-- -,-- 67.399,53 1,--
Immaterielle Vermögensgegenstände 1.549,79     1.549,79  
Betriebs- u. Geschäftsausstattung 223.218,21   3.328,-- 219.729,21 161,--
Kraftfahrzeuge 32.727,78     27.824,78 4.903,--
Geringwertige Wirtschaftsgüter 1,-- 716,30   716,30 1,--
Sammelposten § 6 Abs. 2a EStG 3.914,96 -,-- -,-- 3.914,96 -,--
  328.812,27 716,30 3.328,-- 321.134,57 5.066,--

2. Für die Pensionsverpflichtung im Zusammenhang mit einer entsprechenden Zusage wurde eine Rückstellung gebildet.

Der handelsrechtliche Wert der Pensionsrückstellung ist mit € 262.084,-- anzusetzen.

3. Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten kann der Bilanz entnommen werden. Eine Absicherung durch Pfand- oder ähnliche Rechte ist nicht gegeben. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind auch die Beträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstanden sind.

4. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verpflichtungen, z.B. Bürgschaften, Gewährleistungsverträgen u.ä., bestehen nicht.

IV. Sonstige Pflichtangaben:

1. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens ausschließlich durch den alleinigen Geschäftsführer, Herrn Doriano De Polli, Wörthsee, geführt.

2. Wegen der Bezüge des Geschäftsführers wird auf § 288 HGB verwiesen.

3. Gegenüber dem Gesellschafter und Geschäftsführer bestehen Forderung in Höhe von 101.695,44 €.

4. Die Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer einschließlich der Auszubildenden und des Geschäftsführers beträgt 1 Person.

5. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss dem Gewinnvortrag zuzurechnen und auf neue Rechnung vorzutragen.

 

München, 30.08.2017

P/Schw.

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