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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jochen Dr. Brinkmann seit 20.4.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
hofmann infocom GmbHNürnbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019BILANZAKTIVA
ANHANGA. ALLGEMEINE ANGABEN Generalnorm Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften sowie bestimmten Personenhandelsgesellschaften in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 17. Mai 2015 (BilRUG), die ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie die Regelungen des Gesellschaftsvertrages zugrunde. B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN 1. Bilanzierungsmethoden Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung erstellt. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB Anwendung. Von den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Erleichterungsvorschriften der §§ 276, 288 HGB und - hinsichtlich der Offenlegung - § 326 HGB macht die Gesellschaft teilweise Gebrauch. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 268 - 274a, 276 - 278 HGB aufgestellt. Gliederung Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. 2. Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Bewertungsvorschriften der §§ 252 - 256a HGB aufgestellt. Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt: ANLAGEVERMÖGEN Immaterielle Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Skonti und vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Vermögensgegenstände werden linear abgeschrieben. Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Skonti bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Vermögensgegenstände werden linear abgeschrieben. UMLAUFVERMÖGEN Vorräte Fertige und unfertige Leistungen wurden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips mit anteiligen Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nominalwerten, Zahlungsbeträgen oder Barwerten angesetzt. Einzelwertberichtigungen auf den zum Bilanzstichtag vorhandenen Bestand waren keine erforderlich. Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet. AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN sind mit dem vorausgeleisteten Betrag, soweit er auf nachfolgende Geschäftsjahre entfällt, angesetzt. RÜCKSTELLUNGEN wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt und berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken. VERBINDLICHKEITEN Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Sonstige Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. C. ERLÄUTERUNGEN ZU R BILANZ 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände besitzen einheitlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Dies gilt auch für die Vorjahreszahl. Die Bilanzposition Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände enthält eine Forderung gegen einen Gesellschafter in Höhe von 955,00 €. Dabei handelt es sich zugleich um eine Forderung gegen einen Geschäftsführer (§ 285 Nr. 9c HGB); diese Forderung betrifft ein unverzinsliches Verrechnungskonto, Rückzahlungen sind im Geschäftsjahr keine erfolgt. 2. Verbindlichkeiten Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten besitzen einheitlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Dies gilt auch für die Vorjahreszahl. D. SONSTIGE ANGABEN 1. Beschäftigtenzahl Der Personalstand (ausschließlich Angestellte) betrug im Jahresdurchschnitt 41 Arbeitnehmer. 2. Organmitglieder Alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2019 Frank Hofmann, Heroldsberg Änderungen in der Besetzung der Geschäftsführung sind seit dem Bilanzstichtag nicht eingetreten.
Nürnberg, den 29. Juni 2020 Frank Hofmann (Geschäftsführer) Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30. September 2020 |
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