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G13 GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG1. Allgemeine Angaben Die G13 GmbH ist eine kleine GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) wurden nicht in Anspruch genommen. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanz zum 31.12.2010 wurde aufgrund eines Gewinnverwendungsbeschlusses vor Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses unter Berücksichtigung der vollständigen Ergebnisverwendung aufgestellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie der Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Bilanzposten wurden wie folgt bewertet: die Vermögensposten des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode vermindert. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu € 410,00 sind im Berichtsjahr sofort abgeschrieben worden. Für Zugänge mit Anschaffungskosten über € 410,00 bis zu € 1.000,00 ist ein Sammelposten gebildet worden, der linear über 5 Jahre abgeschrieben wird. Die Beteiligungen und sonstigen Ausleihungen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Für außerplanmäßige Abschreibungen ergaben sich keine Anhaltspunkte. Die Forderungen sowie die Sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Wertberichtigungen waren nicht notwendig. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 139) sowie die übrigen Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der jeweiligen Risiken und möglichen Verpflichtungen erforderlich sein wird und betreffen Abschluss- und Veröffentlichungskosten (EUR 2.300,00) sowie Kosten für die Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen (EUR 1.600,00). Die Verbindlichkeiten wurden mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt. 3. Änderungen von Gliederungsgrundsätzen, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Gliederung der Bilanz ist nicht gegenüber dem Vorjahr geändert worden und die Posten der Bilanz sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. 4. Angaben gemäß § 285 Nr. 1 HGB Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. 5. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen a) Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB Am Abschlussstichtag lagen weder Eventualverbindlichkeiten noch andere nicht aus der Bilanz ersichtliche wesentliche Haftungsverhältnisse vor. b) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht. 6. Angaben gemäß § 285 Nr. 10 HGB Die Geschäftsführung bestand im Berichtszeitraum aus: Herrn Mark Vogelgesang, Frankfurt am Main. Herr Vogelgesang ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und hat Alleinvertretungsberechtigung. 7. Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB Die Kapitalgesellschaft hält Anteile an der a3 technology GmbH, München (Eigenkapital 2009: EUR 762.843,48). Für das Geschäftsjahr 2010 lag Ende März 2011 noch kein Jahresabschluss vor. Frankfurt am Main, den 30. März 2011 Mark Vogelgesang
Mark Vogelgesang Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.03.2011 |
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