Johnson Beteiligungsgesellschaft mbH

Bremer Straße 4, 90451 Nürnberg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 24015
Eingetragen
23.1.2008
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Verwaltung von eigenen und fremden Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen im eigenen und fremden Namen, soweit die Beteiligungen nicht in Wertpapieren verbrieft sind. Gegenstand des Unternehmens ist ferner der Erwerb und die Verwaltung von Grundbesitz im eigenen und im fremden Namen. Die Gesellschaft tätigt keine Bankgeschäfte i.S. von § 1 KWG.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jonathan Mark Rothe
seit 19.12.2025
Geschäftsführer
Heinz Konerth
seit 17.12.2021
Prokura
Roger Güntlisberger
seit 17.12.2021
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
JWA Holding B.V.NLD
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

JWA Holding B.V.
Netherlands
740.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Johnson Beteiligungsgesellschaft mbH

Nürnberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Die Gesellschafterversammlung vom 21. Februar 2024 hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 festgestellt und beschlossen, den Bilanzgewinn in voller Höhe auch neue Rechnung vorzutragen. Der zur Veröffentlichung bestimmte Jahresabschluss wurde nach § 327 HGB verkürzt. Zu dem vollständigen Jahresabschluss wurde der nachfolgende Bestätigungsvermerk erteilt:

An die Johnson Beteiligungsgesellschaft mbH:

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Johnson Beteiligungsgesellschaft mbH - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."

 

Bamberg, den 12. Februar 2024

dhpg GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Riedhammer, Wirtschaftsprüfer

Wagner, Wirtschaftsprüfer

BILANZ ZUM 30. SEPTEMBER 2023

(Vorjahr zum Vergleich)

AKTIVSEITE

30. Sep. 2023
EURO
30. Sep. 2022
EURO
A. Anlagevermögen
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 19.939.353,90 19.939.353,90
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 25.321.945,01 23.683.271,97
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.073.566,86 688.249,79
46.334.865,77 44.310.875,66

PASSIVSEITE

30. Sep. 2023
EURO
30. Sep. 2022
EURO
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 740.000,00 740.000,00
II. Kapitalrücklage 16.566.820,73 16.566.820,73
III. Gewinnvortrag 26.255.120,61 25.632.089,06
IV. Jahresüberschuss 1.645.855,45 623.031,55
45.207.796,79 43.561.941,34
B. Rückstellungen 1.107.686,97 307.869,00
C. Verbindlichkeiten 19.382,01 441.065,32
46.334.865,77 44.310.875,66

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022 / 2023 (§ 284 ff. HGB)

I. Allgemeine Hinweise

Das Unternehmen führt die Firma "Johnson Beteiligungsgesellschaft mbH" und hat ihren Sitz in Nürnberg. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter der Nummer HRB 24015 eingetragen.

Der Jahresabschluss ist unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes erstellt worden. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich beibehalten worden.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz erfolgt unter Anwendung des § 266 Abs. 2 und 3 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung gliedert sich in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 1 und 2 HGB).

Die Finanzanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die Steuerrückstellungen entsprechen dem voraussichtlichen Steuersoll.

Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind gegebenenfalls mit den Devisenkassamittelkursen am Abschlussstichtag angesetzt.

III. Erläuterungen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Bei den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich wie im Vorjahr um sonstige Forderungen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten keine Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Gewinn- und Verlustrechnung

Die Erträge aus Gewinnabführung sowie die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge betreffen in voller Höhe verbundene Unternehmen.

IV. Ergänzende Angaben

1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Stichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse gemäß § 251 i. V. m. § 268 Abs. 7 HGB und keine wesentlichen finanziellen Verpflichtungen.

2. Mutterunternehmen

Mutterunternehmen, das einen Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, ist die

 

Johnson Outdoors Inc.

555 Main Street

Racine Wisconsin 53403-1035, USA.

Ein Konzernabschluss ist an angegebener Stelle erhältlich.

 

Nürnberg, den 12. Februar 2024

Donald P. Sesterhenn, Geschäftsführer

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