Johnson Outdoors Vertriebsgesellschaft mbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Sportartikeln und -zubehör
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jonathan Mark Rothe seit 19.12.2025 | Geschäftsführer |
Heinz Konerth seit 17.12.2021 | Prokura |
Roger Güntlisberger seit 17.12.2021 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
JWA Holding B.V. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Johnson Beteiligungsgesellschaft mbHNürnbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersDie Gesellschafterversammlung vom 21. Februar 2024 hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 festgestellt und beschlossen, den Bilanzgewinn in voller Höhe auch neue Rechnung vorzutragen. Der zur Veröffentlichung bestimmte Jahresabschluss wurde nach § 327 HGB verkürzt. Zu dem vollständigen Jahresabschluss wurde der nachfolgende Bestätigungsvermerk erteilt: An die Johnson Beteiligungsgesellschaft mbH: PrüfungsurteilWir haben den Jahresabschluss der Johnson Beteiligungsgesellschaft mbH - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den JahresabschlussDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des JahresabschlussesUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Bamberg, den 12. Februar 2024 dhpg
GmbH
Riedhammer, Wirtschaftsprüfer Wagner, Wirtschaftsprüfer BILANZ ZUM 30. SEPTEMBER 2023(Vorjahr zum Vergleich)AKTIVSEITE
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022 / 2023 (§ 284 ff. HGB)I. Allgemeine HinweiseDas Unternehmen führt die Firma "Johnson Beteiligungsgesellschaft mbH" und hat ihren Sitz in Nürnberg. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter der Nummer HRB 24015 eingetragen. Der Jahresabschluss ist unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes erstellt worden. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich beibehalten worden. II. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Gliederung der Bilanz erfolgt unter Anwendung des § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung gliedert sich in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 1 und 2 HGB). Die Finanzanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Steuerrückstellungen entsprechen dem voraussichtlichen Steuersoll. Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind gegebenenfalls mit den Devisenkassamittelkursen am Abschlussstichtag angesetzt. III. ErläuterungenForderungen und sonstige Vermögensgegenstände Bei den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich wie im Vorjahr um sonstige Forderungen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten keine Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Gewinn- und Verlustrechnung Die Erträge aus Gewinnabführung sowie die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge betreffen in voller Höhe verbundene Unternehmen. IV. Ergänzende Angaben1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Stichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse gemäß § 251 i. V. m. § 268 Abs. 7 HGB und keine wesentlichen finanziellen Verpflichtungen. 2. Mutterunternehmen Mutterunternehmen, das einen Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, ist die
Ein Konzernabschluss ist an angegebener Stelle erhältlich.
Nürnberg, den 12. Februar 2024 Donald P. Sesterhenn, Geschäftsführer |
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