Stammdaten

Register
Amtsgericht Kiel HRB 14805 KI
Eingetragen
29.4.2013
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieUnternehmensberatungIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Gegenstand
betriebswirtschaftliche und technische Fachberatung Dritter bezüglich der Kostenoptimierung bestehender, aufgegebener bzw. neu zu installierender Telekommunikationseinrichtungen und anderer Schwachstromanlagen sowie die Erbringung anderer Dienstleistungen, die zum Erreichen des Gesellschaftszweckes dienen

Historie

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Management

NameRolle
Godo Hanisch
seit 19.7.2024
Liquidator
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Godo Hanisch
Herdecke
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

THP GmbH

Schönberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 33.345,00 39.297,00
I. Sachanlagen 25.845,00 31.797,00
II. Finanzanlagen 7.500,00 7.500,00
B. Umlaufvermögen 1.856.698,26 47.556,46
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.226.745,34 11.105,99
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 629.952,92 36.450,47
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 90,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.890.043,26 86.943,46

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 108.530,71 40.067,89
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 15.067,89 18.148,86
III. Jahresüberschuss 68.462,82 -3.080,97
B. Rückstellungen 308.118,23 14.916,78
C. Verbindlichkeiten 1.464.994,32 31.958,79
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 1.464.994,32 31.958,79
D. Passive latente Steuern 8.400,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.890.043,26 86.943,46

sonstige Berichtsbestandteile


Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a Abs. 1 HGB.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 267, 276, 288 HGB Gebrauch gemacht.

Der mir erteilte Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses umfasste alle Tätigkeiten, die erforderlich waren, um auf der Grundlage der Buchführung und der Inventur sowie der eingeholten Auskünfte zu Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsfragen und der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter Vornahme der Abschlussbuchungen den gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, zu erstellen.

Im Rahmen des erteilten Auftrags habe ich die gesetzlichen Vorschriften für die Aufstellung von Jahresabschlüssen sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet. Die Beachtung anderer gesetzlicher Vorschriften sowie die Aufdeckung und Aufklärung von Straftaten und außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten waren nicht Gegenstand meines Auftrags.

Alle erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise wurden von der Geschäftsführung und von den zur Auskunft benannten Mitarbeitern bereitwillig erbracht.

Auskünfte erteilte die Geschäftsführung.

Art, Umfang und Ergebnis der während meiner Auftragsdurchführung im Einzelnen vorgenommenen Erstellungshandlungen sind, soweit sie nicht in diesem Erstellungsbericht dokumentiert wurden, in meinen Arbeitspapieren festgehalten.

Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht.

Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.

Die Entwicklung des Anlagevermögens wird mit Hilfe des Programms ANLAG der DATEV eG bearbeitet. Neben einer genauen Beschreibung des einzelnen Gegenstandes wird ein Nachweis über das Anschaffungsdatum, den Anschaffungspreis sowie alle weiteren Verkehrszahlen, insbesondere die Abschreibungen geführt.

Die Organisation der Buchhaltung, das interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle.

Die Saldenvorträge zum 01.01.2018 entsprechen den Ansätzen in der Bilanz zum 31.12.2017.

Die auf den 31.12.2018 durchgeführte Inventur wurde von mir nicht beobachtet. Organisatorische Vorbereitungen und Festlegungen von Durchführungsanweisungen wurden von mir ebenfalls nicht vorgenommen.

Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt.

Die Gesellschaft bilanziert - soweit zulässig - unter Beachtung der steuerlichen Ansatzvorschriften. Sie hat die Bilanzierungsmethode gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.

Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die Gesellschaft nimmt steuerliche Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt diese "soweit zulässig" in ihre Handelsbilanz. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag entstanden sind, wird auf sie im Anhang verwiesen.

Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Godo Hanisch.
gez. Godo Hanisch, Hagen den 14.04.2020
  


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.04.2020 festgestellt.

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