THP
GmbH
Schönberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
33.345,00 |
39.297,00 |
| I.
Sachanlagen |
25.845,00 |
31.797,00 |
| II.
Finanzanlagen |
7.500,00 |
7.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.856.698,26 |
47.556,46 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.226.745,34 |
11.105,99 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
629.952,92 |
36.450,47 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
90,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.890.043,26 |
86.943,46 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
108.530,71 |
40.067,89 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
15.067,89 |
18.148,86 |
| III.
Jahresüberschuss |
68.462,82 |
-3.080,97 |
| B.
Rückstellungen |
308.118,23 |
14.916,78 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.464.994,32 |
31.958,79 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.464.994,32 |
31.958,79 |
| D.
Passive latente Steuern |
8.400,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.890.043,26 |
86.943,46 |
sonstige Berichtsbestandteile
Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft
im Sinne des § 267a Abs. 1 HGB.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 276, 288 HGB Gebrauch gemacht.
Der mir erteilte Auftrag zur Erstellung des
Jahresabschlusses umfasste alle Tätigkeiten, die
erforderlich waren, um auf der Grundlage der
Buchführung und der Inventur sowie der eingeholten
Auskünfte zu Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsfragen
und der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden unter Vornahme der Abschlussbuchungen
den gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschluss, bestehend
aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, zu
erstellen.
Im Rahmen des erteilten Auftrags habe ich die
gesetzlichen Vorschriften für die Aufstellung von
Jahresabschlüssen sowie die Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung beachtet. Die
Beachtung anderer gesetzlicher Vorschriften sowie die
Aufdeckung und Aufklärung von Straftaten und
außerhalb der Rechnungslegung begangener
Ordnungswidrigkeiten waren nicht Gegenstand meines
Auftrags.
Alle erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und
Nachweise wurden von der Geschäftsführung und von
den zur Auskunft benannten Mitarbeitern bereitwillig
erbracht.
Auskünfte erteilte die
Geschäftsführung.
Art, Umfang und Ergebnis der während meiner
Auftragsdurchführung im Einzelnen vorgenommenen
Erstellungshandlungen sind, soweit sie nicht in diesem
Erstellungsbericht dokumentiert wurden, in meinen
Arbeitspapieren festgehalten.
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle
erfolgte nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung.
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird mit
Hilfe des Programms ANLAG der DATEV eG bearbeitet. Neben
einer genauen Beschreibung des einzelnen Gegenstandes wird
ein Nachweis über das Anschaffungsdatum, den
Anschaffungspreis sowie alle weiteren Verkehrszahlen,
insbesondere die Abschreibungen geführt.
Die Organisation der Buchhaltung, das interne
Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen
ermöglichen die vollständige, richtige,
zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der
Geschäftsvorfälle.
Die Saldenvorträge zum 01.01.2018 entsprechen
den Ansätzen in der Bilanz zum 31.12.2017.
Die auf den 31.12.2018 durchgeführte Inventur
wurde von mir nicht beobachtet. Organisatorische
Vorbereitungen und Festlegungen von
Durchführungsanweisungen wurden von mir ebenfalls
nicht vorgenommen.
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den
Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der
§§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist
in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß
entwickelt.
Die Gesellschaft bilanziert - soweit zulässig -
unter Beachtung der steuerlichen Ansatzvorschriften. Sie
hat die Bilanzierungsmethode gegenüber dem Vorjahr
nicht geändert.
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet. Die Gesellschaft nimmt steuerliche
Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt diese "soweit
zulässig" in ihre Handelsbilanz. Die auf den
vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit
sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar
waren - ist durch die Bildung ausreichender
Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung
getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag
entstanden sind, wird auf sie im Anhang verwiesen.
Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr
Godo Hanisch.
gez. Godo Hanisch, Hagen den 14.04.2020
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.04.2020 festgestellt.
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