KuRoTech Kunststoff-Rohr-Technik GmbHLiquidiert

Moritzstraße 29, 65185 Wiesbaden, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wiesbaden HRB 10775
Eingetragen
12.3.1998
Branche
Herstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl
Gegenstand
Herstellung und Vertrieb von Verbindungselementen für VPE-Rohre und der Vertrieb solcher Rohre nebst Zubehör sowie der Verarbeitung solcher Rohre, insbesondere deren Biegen und Formen. Zum Gegenstand gehört auch die Montage solcher Rohre in Anlagen aller Art. Nicht zum Gegenstand gehören erlaubnispflichtige Gegenstände.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

KuRoTech Kunststoff-Rohr-Technik GmbH

Wiesbaden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Umlaufvermögen 22.640,96 47.534,14
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 21.659,80 32.422,85
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 981,16 15.111,29
B. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 783,37
Bilanzsumme, Summe Aktiva 22.640,96 48.317,51

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 21.811,76 26.020,40
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzverlust 3.752,83 -455,81
B. Rückstellungen 800,00 2.933,22
C. Verbindlichkeiten 29,20 19.363,89
Bilanzsumme, Summe Passiva 22.640,96 48.317,51

Anhang

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Die Gesellschaft wendet in diesem Jahresabschluss erstmalig das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) an. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB wurde verzichtet. Aufwendungen und Erträge, die durch den Übergang entstehen, werden als außerordentlicher Aufwand oder außerordentlicher Ertrag ausgewiesen.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Sonstige Vermögensgegenstände 21.659,80 € 18.000,00 € 1.298,81 € 0,00 €

Eigenkapital

Das Stammkapital von DM 50.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Im Posten Bilanzverlust ist ein Gewinnvortrag von € 455,81 enthalten.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit unter einem Jahr.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Bernd Ernst Ruppert, Dipl. Wirtschaftsing.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse zugunsten der Geschäftsführung wurden nicht gewährt.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Wiesbaden, den 28. Juni 2011

Bernd Ernst Ruppert

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 20.12.2011.

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