TILAN-BAU
GmbH
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Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 18.05.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
17.546,00 |
| I.
Sachanlagen |
17.546,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
48.980,85 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
34.064,07 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.916,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.500,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
7.022,24 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
76.049,09 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
57.022,24 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
7.022,24 |
| B.
Rückstellungen |
3.185,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
72.864,09 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
12.664,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
76.049,09 |
Anhang
TILAN-BAU GmbH
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ANHANG für das Geschäftsjahr 2010
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die
TILAN-BAU GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne § 267 Abs. 1 und 4 HGB.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter
Beachtung des HGB und des GmbHG aufgestellt. Die Regelungen
des am 29. Mai 2009 in Kraft getretenen
Bilanzrichtlinienmodernisierungsgesetz (BilMoG) finden
Anwendung.
Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses
wurden für das Geschäftsjahr 2010 die
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 264 Abs. 1 Satz 4, 274 a, 276 Satz 2 und 288
Abs. 1 HGB in Anspruch genommen.
Die Bewertung wurde trotz der bestehenden
bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§
252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen. Aufgrund der erstellten
Prognosen ist die Fortführung des Unternehmens
wahrscheinlich. Damit ist die Überschuldung nach der
derzeit geltenden Überschuldungsdefinition des §
19 Abs. 2 InsO (i. S. des
Finanzmarktstabilisierungsgesetzes) abgewendet.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Aktiva
Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten, im Fall
abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige
nutzungsbedingte Abschreibungen bewertet. Die
planmäßigen Abschreibungen werden linear
vorgenommen.
Zugänge zu
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten aktiviert.
Die Anschaffungskosten umfassen auch die Nebenkosten und
nachträglichen Anschaffungskosten.
Anschaffungspreisminderungen werden abgesetzt. Der Umfang
der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB.
Abgänge von immateriellen
Vermögensgegenständen und Sachanlagen werden zu
Anschaffungskosten und aufgelaufenen Abschreibungen zum
Zeitpunkt ihres Ausscheidens ausgebucht.
Geringwertige Anlagegegenstände bis 150 Euro
werden im Jahr der Anschaffung als sonstige betriebliche
Aufwendungen erfasst. Geringwertige
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten
zwischen 150 Euro und 410 Euro aktiviert und sofort im
Monat des Zugangs voll abgeschrieben. Hierbei wird im
Anlagengitter der Totalabgang im Jahr der Anschaffung
unterstellt.
Der Ansatz von
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen erfolgt
grundsätzlich zu Nennwerten; alle erkennbaren
Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch
angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Die Bewertung der
liquiden Mittel erfolgt zu Nennwerten.
Passiva
Das
Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert.
Bei der Bildung der
Rückstellungen wurde den erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen
Rechnung getragen. Sie sind unter Berücksichtigung
zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen in der
Höhe bemessen, der dem voraussichtlichen
Erfüllungsbetrag entspricht.
Alle
Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen in Höhe von 60.200,00 Euro.
III. Sonstige Angaben
Gesellschaftsorgane
Der
Geschäftsführung der Berichtsgesellschaft
gehörten im Berichtsjahr an:
Laura Neumann, kaufm. Geschäftsführerin,
Angelika Neumann, Geschäftsführerin.
TILAN-BAU GmbH
Senden, den 30. Juni 2011
Laura Neumann
Angelika Neumann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2011 festgestellt.
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