BETAX-systems GmbH
Regensburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
796.111,14 |
1.136.078,05 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
750.023,14 |
1.079.686,05 |
| II.
Sachanlagen |
21.088,00 |
31.392,00 |
| III.
Finanzanlagen |
25.000,00 |
25.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.249.817,62 |
851.993,51 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.217.257,38 |
817.010,10 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
32.560,24 |
34.983,41 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.073,68 |
630,93 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.049.002,44 |
1.988.702,49 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.862.231,29 |
1.834.841,83 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
230.000,00 |
230.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.106.068,49 |
1.097.577,76 |
| III.
Bilanzgewinn |
526.162,80 |
507.264,07 |
| B.
Rückstellungen |
13.866,30 |
11.979,18 |
| C.
Verbindlichkeiten |
172.904,85 |
141.881,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.049.002,44 |
1.988.702,49 |
Anhang
Der Jahresabschluss der BETAX-systems GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Von den
größenabhängigen Erleichterungen im Sinne
des § 274a HGB sowie des § 288 Abs. 1 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
Die Bewertung wurde unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit gem. §
252 Abs. 1 Nr. 2 HGB vorgenommen. Dem stehen weder
rechtliche noch tatsächliche Gegebenheiten entgegen.
Die selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden gemäß § 248 Abs. 2 HGB als
Aktivposten in die Bilanz aufgenommen. Sie sind mit den
Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 2a HGB angesetzt
und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten
angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen um
planmäßige Abschreibungen vermindert. In die
Anschaffungskosten wurden alle Kosten mit einbezogen, die
zur Herstellung der Betriebsbereitschaft notwendig waren.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
handelsrechtlichen Vorschriften vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 410,00 Euro wurden im Jahr des
Zugangs sofort abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Der Kassenbestand und die Bankguthaben sind mit dem
Nennwert bewertet.
Bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es
sich um Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die
Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen Der Ansatz erfolgt gem. § 250 Abs. 1 HGB.
Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennwert
bilanziert und entspricht dem Gesellschaftsvertrag. Das
Kapital ist in voller Höhe einbezahlt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages gem. § 253 Abs. 1
S. 2 HGB angesetzt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatzes gem. § 253 Abs. 2 S. 1 HGB i.V. mit
der RückAbzinsV vom 18. November 2009 abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr liegen in Höhe von 172.904,85 Euro vor.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen in Höhe von 0,00 Euro.
An dem nachfolgend aufgeführten Unternehmen
besteht ein Anteilsbesitz von mindestens 20% aller Anteile,
über den gemäß § 285 Nr. 11 HGB zu
berichten ist.
Einzelheiten bezüglich des Anteilsbesitzes:
Name:
Avalonia Software GmbH
Sitz:
Regensburg
Höhe:
25.000,00 Euro
Anteil:
100%
Jahresfehlbetrag
2014
-4.883,95 Euro
Eigenkapital per
31.12.2014
19.870,82 Euro
Die Bilanzierung erfolgte nach der Verwendung des
Jahresergebnisses.
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt
703.018,14 Euro.
Gegenüber Gesellschaftern bestehen Forderungen
zum Bilanzstichtag in Höhe von 784.799,99 Euro (§
42 Abs. 3 GmbHG).
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt: Herr Jörg Richard
Gez. Jörg Richard
Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 6.8.2015.
|