KL-Brothers GmbHLiquidiert

Hopelser Weg 8, 26639 Wiesmoor, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Aurich HRB 1961
Eingetragen
9.3.2005
Branche
BeteiligungsgesellschaftenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von MöbelnGroßhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
Der Verkauf von Waren aller Art, insbesondere Möbel, Elektroartikel und Waren aus dem Bereich Rundfunk, TV, PC nebst Zubehör und Non- Food-Artikel und Sonderposten im Internet. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und sich an anderen Unternehmen, auch unter Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung, zu beteiligen.

Historie

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Management

NameRolle
Torsten Kletzsch
seit 21.1.2013
Geschäftsführer
Endric Kletzsch
seit 22.2.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

KL-Brothers GmbH

Wiesmoor

(vormals. Friedeburg)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 43.155,00 59.277,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 43.154,00 59.276,00
B. Umlaufvermögen 469.333,37 727.089,07
I. Vorräte 20.000,00 56.289,71
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 442.791,01 662.000,56
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 6.542,36 8.798,80
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.162,75 7.608,04
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 310.806,52 149.905,91
Bilanzsumme, Summe Aktiva 824.457,64 943.880,02

Passiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 30.000,00 30.000,00
II. Verlustvortrag 179.905,91 361.956,75
III. Jahresfehlbetrag 160.900,61 -182.050,84
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 310.806,52 149.905,91
B. Rückstellungen 7.000,00 105.000,00
C. Verbindlichkeiten 817.457,64 838.880,02
Bilanzsumme, Summe Passiva 824.457,64 943.880,02

Anhang

für das Geschäftsjahr 2012

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Soweit sich zu den einzelnen Positionen Bewertungsmethodenänderungen ergeben haben, sind diese nachfolgend im Anhang unter den Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz detailliert erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Im Berichtsjahr wurde unter analoger GoB-konformer Anwendung von dem Wahlrecht des § 6 Abs. 2a EStG Gebrauch gemacht. Bewegliche Anlagengegenstände deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten € 150,00, aber nicht € 1.000,00 übersteigen, wurden in einen Sammelposten eingestellt. Der Sammelposten wird im Berichtsjahr sowie in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst.

Beträge in Fremdwährungen sind zum historischen Umrechnungskurs oder dem niedrigeren Stichtagskurs bewertet.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt..

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Die Positionen im Eigenkapital sind mit dem Nennwert angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzenden notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet worden.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Eigenkapital

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Zum Bilanzstichtag ergibt sich ein "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" in Höhe von € 310.806,52. Folglich liegt zum Bilanzstichtag eine bilanzielle Überschuldung vor.

Bei der Betrachtung der Überschuldung ist zu berücksichtigen, dass folgende Maßnahmen durchgeführt worden sind, um den Überschuldungstatbestand zu beseitigen:

Der Geschäftsführer hat unter Hinweis auf den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag schriftlich bestätigt, dass für die Gesellschaft eine positive Fortführungsprognose im Sinne des § 19 Abs. 2 InsO besteht.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Endric und Torsten Kletzsch.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

26446 Friedeburg, 20.01.2014

___________________________

Endric Kletzsch

- Geschäftsführer -

___________________________

Torsten Kletzsch

- Geschäftsführer -

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 20.1.2014.

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