ICR Interconsult und Revision GmbHLiquidiert

71229 Leonberg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 10444
Vorher
MOORE STEPHENS ICR Interconsult und Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Eingetragen
24.3.1983
Branche
Praxen von Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern, vereidigten Buchprüferinnen und -prüfern, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und BuchprüfungsgesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenPraxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 2 in Verbindung mit § 43 Abs. 4 WPO, insbesondere Prüfungs- und Beratungstätigkeit für Tochtergesellschaften internationaler Unternehmen. Dies bedeutet im einzelnen: Jahresabschlußprüfungen, Sonderprüfungen und Prospektprüfungen von inländischen Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen sowie von ausländischen Tochtergesellschaften inländischer Unternehmen. Unternehmensbewertungen in- und ausländischer Unternehmen. Betriebswirtschaftliche Gutachten für inund ausländische Auftraggeber. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.

Historie

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Management

NameRolle
Hans-Gerd Köhler
seit 16.11.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Azenbergaufgang 8, 70192 Stuttgart
15.000 €
50.00%
Junoweg 9, 70565 Stuttgart
15.000 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

MOORE STEPHENS ICR INTERCONSULT UND REVISION GMBH

STUTTGART

JAHRESABSCHLUSS DER ZUM 31. DEZEMBER 2011

INHALTSVERZEICHNIS DES ANLAGENTEILS

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2011

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 01. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2011

Bilanz zum 31. Dezember 2011

AKTIVA

31. Dez. 2011
EUR
31. Dez. 2010
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN    
I. Finanzanlagen 10.000,00 10.000,00
B. UMLAUFVERMÖGEN    
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.430,21 5.396,00
II. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten 20.263,51 25.561,21
  28.693,72 30.957,21
C. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 17.979,28 13.192,21
  56.673,00 54.149,42

PASSIVA

   
  31. Dez. 2011
EUR
31. Dez. 2010
EUR
A. EIGENKAPITAL    
I. Gezeichnetes Kapital 30.000,00 30.000,00
II. Verlustvortrag -43.192,21 -37.958,93
III. Jahresüberschuss/-Jahresfehlbetrag -4.787,07 -5.233,28
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 17.979,28 13.192,21
  0,00 0,00
B. VERBINDLICHKEITEN 56.673,00 54.149,42
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 56.673,00 (Vorjahr: EUR 54.149,42)    
  56.673,00 54.149,42

Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2011

A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Der Jahresabschluss der MOORE STEPHENS ICR Interconsult und Revision GmbH zum 31. Dezember 2011 wurde nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die Merkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB auf.

Die Bewertung der Abschlussposten wurde unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 HGB) vorgenommen, da die Geschäftsführung von einer positiven Fortführungsprognose ausgeht.

Die gesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften lassen es zu, bestimmte Angaben entweder im Anhang oder in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung zu machen. Das Wahlrecht wurde zu Gunsten eines Ausweises im Anhang für folgende Angaben ausgeübt:

Die Mitzugehörigkeit eines oder mehrerer Posten der Bilanz zu einem oder mehreren anderen Posten der Bilanz.

Die Angabe der in § 251 HGB bezeichneten Haftungsverhältnisse unter Angabe der gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten (§ 268 Abs. 7 HGB). Soweit diese Haftungsverhältnisse verbundene Unternehmen betreffen, werden diese gesondert ausgewiesen.

Die Aufgliederung der in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen und Verbindlichkeiten nach ihren Restlaufzeiten.

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Gesellschafter gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG.

B. ANGABEN ZU DEN ANGEWANDTEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 werden die Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches angewendet. Es werden ausschließlich handelsrechtliche Aktivierungs- und Passivierungsgebote befolgt.

Die Bilanz ist in Kontenform nach der Gliederung des § 266 HGB aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert.

Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten zzgl. Anschaffungsnebenkosten oder ggf. mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit ihrem Nennbetrag, ggf. vermindert um Einzel- und Pauschalwertberichtigungen auf die um die Umsatzsteuer reduzierten Nettoforderungen, angesetzt.

Der Kassenbestand und die Bankguthaben sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und gegenüber Gesellschafter sowie die sonstigen Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag ggf. erhöht um rückständige Zinsen angesetzt.

C. ANGABEN ZUR BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen EUR 56.673,00 darauf entfallen auf Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter EUR 43.615,37.

D. SONSTIGE ANGABEN

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB.

Zum Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2011

bestellt:

 

Hans-Georg Köhler, WP/StB

 

Stefan Wilpert, WP/StB

 

Lutz Dannenberg, vBP/StB

Die Geschäftsführung schlägt vor, das Ergebnis nach § 29 GmbHG auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Gesellschafterversammlung hat durch Gesellschafterbeschluss vom 30. Juni 2012 den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 festgestellt und dem Ergebnisverwendungsvorschlag der Geschäftsführung zugestimmt.

 

Stuttgart im Juni 2012

MOORE STEPHENS
ICR INTERCONSULT UND REVISION GMBH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. H.-G. Köhler, Wirtschaftsprüfer

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