Marienstift Alpen gGmbH
Ulrichstraße 16, 46519 Alpen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Theodor Heßeling seit 27.12.2004 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Katholische Kirchengemeinde St. Ulrich | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Marienstift Alpen gGmbHAlpenJahresabschluss zum 31. Dezember 2023Bilanz zum 31. Dezember 2023A K T I V A
P A S S I V A
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Marienstift Alpen gGmbH hat ihren Sitz in Alpen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Kleve, Reg.Nr. 7359. Die Marienstift Alpen gGmbH, Alpen, wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 2. Dezember 2003 und Eintragung am 3. August 2004 ins Handelsregister beim Amtsgericht Rheinberg errichtet und hat am 1. Januar 2004 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen. Das Stammkapital betrug bis zum 23. April 2007 200.000,00 EUR und war bei Gründung sofort und in bar einzuzahlen. Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23. April 2007 beträgt das Stammkapital der Gesellschaft 350.000,00 EUR. Der auf die beschlossene Kapitalerhöhung entfallende Betrag ist eingezahlt. Alleiniger Gesellschafter ist die Katholische Kirchengemeinde St. Ulrich in Alpen. Mit Wirkung zum 1. Januar 2004 hat die Katholische Kirchengemeinde St. Ulrich in Alpen den Geschäftsbetrieb des Altenheims unentgeltlich auf die Gesellschaft übertragen. Die Differenz zwischen übernommenen Vermögen und Schulden wurde der Kapitalrücklage zugeführt. Von der Übertragung ausgenommen sind die Betriebsgrundstücke einschließlich der aufstehenden Gebäude sowie der mit der Finanzierung der Gebäude im Zusammenhang stehenden Verbindlichkeiten und Sonderposten für Investitionskostenzuschüsse für Gebäude zum Anlagevermögen. Die Gesellschaft betreibt in Ausübung ihres Gesellschaftszweckes neben der ambulanten Pflege in Alpen auf der Basis von Versorgungsverträgen nach dem Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) eine Einrichtung der stationären Altenhilfe und Wachkomapflege mit insgesamt 104 Plätzen. Seit dem 27. Juli 2009 betreibt die Gesellschaft zusätzlich eine Einrichtung für Tagespflege mit 17 Plätzen auf der Basis eines Versorgungsvertrags gemäß § 85 und § 87 des Elften Sozialgesetzbuchs (SGB XI). Am 1. April 2015 erfolgte die Grundsteinlegung für ein zweites Gebäude zur Erweiterung der Tagespflege. Mit Datum vom 15. Dezember 2015 erweitert die Gesellschaft das Angebot Tagespflege auf 24 Plätze, aufgeteilt in zwei Gruppen mit jeweils zwölf Plätzen, auf der Basis eines Versorgungsvertrages gemäß § 85 und § 87 des Elften Sozialgesetzbuchs (SGB XI). Am 1. August 2011 ist der Grundstein für ein Gebäude mit 16 Wohneinheiten für Betreutes Wohnen gelegt worden. Die Fertigstellung und der Bezug der Wohnung erfolgt plangemäß zum 1. Oktober 2012. Seitdem sind die Wohneinheiten dauerhaft vermietet. Ab dem 1. Oktober 2016 hat die Gesellschaft im zweiten Obergeschoss des Altbaus Räumlichkeiten an den Kooperationspartner Heystermann Akademie vermietet. Seit dem 1. Januar 2018 bietet die Marienstift Alpen gGmbH mit dem Haus Marien in Büderich ein generationsübergreifendes Wohnen in einem Gebäude mit 19 Wohneinheiten an. Die Stadt Wesel hat für diese Wohneinheiten ein Vorschlagsrecht bei Neuvermietungen (Sozialbindung). Das Betreute Wohnen im St. Antonius Haus in Ginderich bietet seit dem 1. Mai 2020 sechs Wohneinheiten und erweitert so das Angebot der Gesellschaft im Bereich Betreutes Wohnen. Zurzeit ist ein Gebäude Alte Poststraße in Alpen in Planung. Hierbei handelt es sich um den Neubau einer weiteren Tagespflege und eines Familienkompetenzzentrums/ Kindergartens. Der Jahresabschluss der Marienstift Alpen gGmbH, Alpen, zum 31. Dezember 2023 wurde nach den handelsrechtlichen Grundsätzen aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 i. V. m. § 267 Abs. 4 HGB und verfolgt im Rahmen ihres Kerngeschäfts, der Pflege, steuerbegünstigte, gemeinnützige Zwecke. Ihre Umsätze aus Pflegeleistungen sind von der Umsatzsteuer befreit. 2. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Anschaffungspreisminderungen wurden abgesetzt. Es kommt ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die Abschreibungssätze richten sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Geschäftsausstattung liegt zwischen vier und zehn Jahren. Die Anschaffungskosten der abnutzbaren beweglichen Anlagegüter mit Anschaffungskosten von mehr als 250,00 EUR bis zu 1.000,00 EUR (ohne Umsatzsteuer) werden jeweils in einen Sammelposten für das betreffende Geschäftsjahr eingestellt. Die Sammelposten werden im Geschäftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren jeweils mit einem Fünftel aufgelöst. Für entsprechende Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu 250,00 EUR (ohne Umsatzsteuer) werden die Anschaffungskosten als Aufwand erfasst. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Vorräte sind zu letzten Einstandspreisen unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nominalbeträgen unter Berücksichtigung notwendiger Wertberichtigungen angesetzt. Die Höhe der Wertberichtigungen richtet sich nach dem wahrscheinlichen Ausfallrisiko. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit ihren Nominalwerten angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der abgegrenzten Beträge erfolgt entsprechend dem Zeitablauf. Für Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens erfolgen Ansatz und Bewertung in Höhe der Buchwerte des mit den Zuwendungen finanzierten Anlagevermögens. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit Erfüllungsbeträgen bilanziert. 3. Angaben zu den Posten der Bilanz Die Verbindlichkeiten beinhalten mit 226.440,85 EUR Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und sind mit einer Grundschuld abgesichert. Darüber hinaus sind zu den Verbindlichkeiten keine Sicherheiten oder Pfandrechte bestellt. 4. Sonstige Angaben Kirchliche Zusatzversorgungskasse Den Arbeitnehmern der Gesellschaft wird eine Zusatzversorgung gewährt, die über die Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands Anstalt des öffentlichen Rechts (KZVK), Köln, abgewickelt wird. Die Zusatzversorgung umfasst eine Alters-, Erwerbsminderungs- sowie eine Hinterbliebenenversorgung, für die eine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt sein muss. Die Beiträge zur KZVK werden für alle ständig Beschäftigten der Gesellschaft entrichtet. Sie belaufen sich für das Jahr 2023 auf 6,0 % (Vorjahr 6,0 %) der zusatzversicherungspflichtigen Entgelte. Seit dem 1. Juli 2016 beteiligt die Gesellschaft ihre Arbeitnehmer, entsprechend dem Beschluss der AVR Bundeskommission vom 16. Juni 2016, an der Beitragserhebung. Die Hälfte des 5,2 % des zusatzversicherungspflichtigen Entgelts überschreitenden Anteils des Beitrags wird dabei vom Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers einbehalten. Die Summe der der Beitragserhebung zugrunde liegenden umlagepflichtigen Entgelte beträgt 5.585.640,19 EUR (Vorjahr 5.538 TEUR). Bezüglich der Rentenansprüche und Rentenanwartschaften aus Zusagen, die vor dem 1. Januar 2002 (Umstellungsstichtag auf kapitalgedeckte Zusagen) von der Gesellschaft/Einrichtung getätigt wurden, reicht das Vermögen der KZVK für eine vollständige Deckung nicht aus. Die Erfassung dieser Rentenansprüche und Rentenanwartschaften erfolgte ursprünglich in dem sog. Abrechnungsverband S der KZVK. Nach Zusammenlegung der bisher getrennten Abrechnungsverbände S und P der Pflichtversicherung mit Wirkung zum 1. Januar 2020 sind zur Angleichung der Kapitaldeckung der beiden Abrechnungsverbände für einen Zeitraum von voraussichtlich 7 Jahren bis zum Jahr 2026 von den Beteiligten zusätzlich zu den Regelbeiträgen Angleichungsbeiträge zu leisten, die von der KZVK unter Berücksichtigung des im Rahmen des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 ermittelten Angleichungsbedarfs jährlich neu festgesetzt werden. Im Berichtsjahr 2023 beläuft sich der von der Gesellschaft zu leistende Angleichungsbeitrag auf 40.020,10 EUR. Die dann jeweils noch verbleibende von der KZVK nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelte und der Gesellschaft mitgeteilte Barwertdifferenz als Bemessungsgrundlage für den Angleichungsbeitrag aus der ursprünglichen Zugehörigkeit zu dem Abrechnungsverband S beläuft sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt 688 TEUR. Für die Gesellschaft besteht nach Art. 28 Abs. 1 S. 2 EGHGB ein Bilanzierungswahlrecht, um die aus der dargestellten Barwertdifferenz resultierende mittelbare Pensionsverpflichtung im Jahresabschluss zu passivieren. Die gesetzlichen Vertreter haben im Jahresabschluss von dem Wahlrecht dahingehend Gebrauch gemacht, dass keine Rückstellung für diese mittelbaren Pensionsverpflichtungen gebildet wurde. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesamtsumme vertraglicher Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB beträgt rund 469 TEUR jährlich und betrifft die Bedienung des Kapitaldienstes gegenüber der Kirchengemeinde St. Ulrich. Anzahl der Arbeitnehmer Die Anzahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 187,9.
Alpen, den 8. Juli 2024 Andreas Heßeling, Geschäftsführer In der Gesellschafterversammlung vom 10. Oktober 2024 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 festgestellt. |
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