Horst
Dallmann GmbH
Bramsche
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.084.931,88 |
2.528.100,88 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
8,00 |
8,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.355.422,88 |
1.798.591,88 |
| III.
Finanzanlagen |
729.501,00 |
729.501,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.278.556,96 |
2.934.995,40 |
| I.
Vorräte |
101.709,32 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.560.456,69 |
2.662.577,24 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
616.390,95 |
272.418,16 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.668,52 |
18.808,72 |
| Summe
Aktiva |
6.375.157,36 |
5.481.905,00 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.813.579,77 |
2.854.812,43 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.500,00 |
51.500,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
88.139,00 |
88.139,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
3.673.940,77 |
2.715.173,43 |
| B.
Rückstellungen |
972.918,00 |
1.018.888,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.588.659,59 |
1.608.204,57 |
| Summe
Passiva |
6.375.157,36 |
5.481.905,00 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Bramsche und ist
beim Amtsgericht Osnabrück im Handelsregister,
Abteilung B, unter der Nummer 20131 mit der Firma Horst
Dallmann GmbH eingetragen.
Das Unternehmen ist eine kleine Gesellschaft im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), erweitert
um die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages,
aufgestellt.
In der Gliederung der Bilanz ergaben sich
gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen. Die
Vergleichbarkeit der Vorjahreszahlen ist in formeller und
materieller Hinsicht gegeben.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bei Aufstellung der Bilanz wurden folgende
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden
mit den Anschaffungskosten bzw. den Herstellungskosten
abzüglich planmäßiger linearer
Abschreibungen bewertet.
Sachanlagen wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter
Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen
bewertet.
Die beweglichen Gegenstände des
Sachanlagevermögens wurden teilweise linear und
teilweise degressiv abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800,00 €
(Geringwertige Wirtschaftsgüter), die im
Geschäftsjahr angeschafft wurden, wurden in voller
Höhe aufwandswirksam als Abschreibung erfasst.
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bzw.
mit dem niedrigeren, am Bilanzstichtag beizulegenden Wert
angesetzt.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit den
Anschaffungskosten bzw. - soweit erforderlich - mit dem
niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt.
/
Unfertige Erzeugnisse wurden mit den
Herstellungskosten oder, soweit erforderlich, mit dem
niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert angesetzt.
Bei den Herstellungs-kosten wurden neben den Fertigungs-
und Materialeinzelkosten (direkte Kosten) auch anteilige
Fertigungs- und Materialgemeinkosten (indirekte Kosten) in
Ansatz gebracht.
Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen werden
offen von den Vorräten abgesetzt.
Die geleisteten Anzahlungen werden mit dem Nennwert
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
angesetzt. Ausfall- und Kreditrisiken wurde durch die
Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung
getragen.
Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen
für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen.
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurden nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit
method) unter Berücksichtigung der Heubeck'schen
Richttafeln 2018 G bewertet. Von dem Wahlrecht des
§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde Gebrauch
gemacht. Demnach erfolgte die Abzinsung mit dem von der
Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen durchschnittlichen
Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit
von 15 Jahren ergibt. Aufgrund der getroffenen
Vereinbarungen werden zu erwartende Lohn- bzw.
Gehaltsentwicklungen, Fluktuationen sowie Rententrends
jeweils mit 0,00 % angenommen.
Rückstellungen wurden für ungewisse
Verbindlichkeiten gebildet. Des Weiteren wurden
Rückstellungen für im Geschäftsjahr
unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im
folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten
nachgeholt werden, gebildet. Sie wurden in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag passiviert; Unterschiedsbeträge
zum Auszahlungsbetrag wurden in die Rechnungsabgrenzung
(Disagio) eingestellt und zeitanteilig aufgelöst.
Haftungsverhältnisse gem.
§ 251 HGB wurden mit dem Nennwert bzw. in
Höhe der zugrunde liegenden Verbindlichkeit
angesetzt.
C. Erläuterungen zur Bilanz
1. Rechnungsabgrenzungsposten
Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind 11.668,52
€ (Vorjahr: 18.808,72 €) und
Abzinsungsbeträge aus aufgenommenen Verbindlichkeiten
enthalten.
2. Gewinnvortrag gem.
§ 268 Abs. 1 S. 2 HGB
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe
von 2.715.173,43 € (Vorjahr: 2.391.696,10 €)
enthalten.
3. Verbindlichkeiten
In den Verbindlichkeiten sind solche
-
mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe
von 1.174.327,78 €
(Vorjahr: 994.847,64 €)
-
mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren in
Höhe von 5.018,00 €
(Vorjahr: 65.654,00 €)
-
die durch Sicherungsübereignung, Grundschulden und
Bürgschaften gesichert sind in Höhe von
604.884,87 € (Vorjahr: 893.816,53 €)
enthalten.
D. Sonstige Angaben
Anzahl der Arbeitnehmer
Während des Geschäftsjahres vom 1. Januar 2023
bis 31. Dezember 2023 wurden durchschnittlich 22
Arbeitnehmer beschäftigt.
Bramsche, den 11. September
2024
gez.
die Geschäftsführung
Der Jahresabschluss wurde am 11. September 2024
festgestellt.
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