Andreas Martus Consulting UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dominik Martus seit 4.9.2017 | Geschäftsführer |
Andreas Martus seit 10.4.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Transfer abc GmbHUbstadt-WeiherJahresabschluss zum 31.12.2011Bilanz zum 31.12.2011
Anhang zum 31.12.2011Anwendung des BilanzrichtliniengesetzesDer Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Bilanzrichtliniengesetzes aufgestellt. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung werden nach den Vorschriften der § 266 und § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer vorliegende Jahresabschluss ist unter Anwendung der Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie der ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die abnutzbaren Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Anwendung der steuerlich zulässigen Höchstsätze degressiv oder linear abgeschrieben. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände (EDV-Software) sind zu Anschaffungskosten bewertet und werden nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Bei den beweglichen, selbständig nutzbaren, Gegenständen des Sachanlagevermögens werden die Zugänge der zeitanteiligen Jahresabschreibung unterworfen. Der Absetzungsbetrag wird gemäß § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG um jeweils ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsgutes vorangeht, vermindert. Zugänge bis zu einem Wert von Euro 410,00 werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zuganges in voller Höhe abgeschrieben. Die ausgewiesenen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind, unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken, einzeln bewertet und mit ihrem Nennwert angesetzt. Steuerrückstellungen ergeben sich aufgrund des Jahresfehlbetrags nicht. Die Sonstigen Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Sie entsprechen der zu erwartenden Inanspruchnahme. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und VerlustrechnungDie Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2011 ist im Anlagenspiegel dargestellt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses in Höhe von 14.470,35 € und des Verlustvortrages in Höhe von 9.018,92 € ergibt sich ein buchmäßiges Eigenkapital in Höhe von 5.451,43 €. Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 3.669,59 € haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Der in der Bilanz ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 14.470,35 € wird auf das Veranlagungsjahr 2012 vorgetragen. Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von Euro 780,00 betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie Buchführungskosten. Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Sonstige AngabenEs bestehen nach § 285 Nr. 3 HGB keine nicht in der Bilanz ausgewiesene bzw. nicht vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind: Belastungen durch Steuern von Einkommen und Ertrag sind aufgrund des Verlustvortrags nicht zu berechnen. Latente Steuerverpflichtungen bestehen nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht. Ergangene Bescheide der Finanzbehörden und der Gemeindeverwaltungen sind berücksichtigt. Buchungsvorgänge in ausländischer Währung sind mit dem aktuellen, im Bundessteuerblatt veröffentlichten, Umrechnungskurs bewertet und in Euro gebucht. Das Stichtagprinzip wurde beachtet. Buchungsvorgänge in Fremdwährung waren im Geschäftsjahr 2011 aber nur von geringer Bedeutung. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Andreas Martus Klaus Musiol Die Gesamtbezüge aller Geschäftsführer betragen im Jahr 2011 0,00 €. Weitergehende Angaben unterbleiben im Hinblick auf § 286 Abs. 4 HGB. Der Ergebnisverwendungsvorschlag lautet wie folgt: Euro Verlustvortrag 9.018,92 Jahresüberschuss 14.470,35 Gewinnausschüttung 0,00 Verlustrücktrag nach WJ 0,00 Gewinnvortrag auf neue Rechnung 5.451,43 Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über Sonstige, nach den §§ 264 ff., 284 ff. HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Ubstadt-Weiher, den 28. Dezember 2012
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