MACUPLAN
Bausysteme GmbH
Magdeburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
9.903,53 |
10.190,12 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
9.903,53 |
10.190,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
9.903,53 |
10.190,12 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
6.049,91 |
6.940,85 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
18.059,15 |
18.267,12 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
890,94 |
-207,97 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
850,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.353,62 |
2.399,27 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.353,62 |
2.399,27 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
9.903,53 |
10.190,12 |
Anhang
I. Allgemeine Erläuterungen
Der Jahresabschluss der MACUPLAN Bausysteme GmbH zum
31. Dezember 2014 wurde unter Beachtung der
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und der
ergänzenden Regelungen des GmbH-Gesetzes erstellt. Die
Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne
von § 267 (1) HGB.
Für die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt.
Den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind gemäß § 265 (2) HGB
die entsprechenden Beträge des vorhergehenden
Geschäftsjahres gegenübergestellt.
Die Prinzipien der Bewertungsstetigkeit (§ 252
Abs. 1 Nr. 6 HGB) und der Darstellungsstetigkeit (§
265 Abs. 1 HGB) sind grundsätzlich beachtet worden.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung und Bilanzierung erfolgte unter
Beachtung der allgemeinen Bewertungsvorschriften der
§§ 252 bis 256a HGB sowie unter
Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und
Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
(§§ 268 bis 274, 277 bis 278 HGB). Sie ist
gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 S. 2 HGB ist beachtet worden.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinn sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert worden sind.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Die übrigen Aktiva sind zu Nennwerten angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet
und beinhalten alle erkennbaren Risiken, soweit diese im
abgelaufenen Geschäftsjahr wirtschaftlich verursacht
sind und mit einer Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme
zu rechnen ist.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen
wird eine Forderung gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von 6 T€ (Vorjahr: 6 T€) ausgewiesen.
Die Forderung ist mit 2 % p.a. verzinst.
Sonstige Rückstellungen wurden im Wesentlichen
für die Kosten der Erstellung des Jahresabschlusses
und der Steuererklärungen für die Jahre 2013 und
2014.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren sowie Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind,
bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
IV. Sonstige Angaben
Geschäftsführer der Gesellschaft war im
Jahr 2014:
Ludwig Schwegmann, Berlin.
Magdeburg, 29. Februar 2016
Geschäftsführer
gez. Ludwig Schwegmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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