Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marc Wochatz seit 24.1.2022 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Monika Ellen Ulbrich | 50.00% |
| 50.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BAGEMA GmbHHalle (Saale)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang zum Jahresabschluss per 31.12.2010I. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss der BAGEMA GmbH ist unter Beachtung der allgemeinen Vorschriften der §§ 242 - 256 a HGB sowie der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff. HGB in Euro aufgestellt. Von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 266, 274 a, 276 und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die durch das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG-Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) geänderten Rechnungslegungsvorschriften wurden erstmalig zum01.01.2010 angewendet. In Einklang mit Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB wurde auf die Anpassung der Vorjahreszahlen verzichtet. II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Die für Gesellschaft geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz sind beschrieben. Im Einzelnen erfolgen Bilanzierung und Bewertung nach folgenden Grundsätzen: 1. Sachanlagen Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Anlagegüter ermittelt. Sämtliche Vermögensgegenstände werden grundsätzlich linear abgeschrieben, es sei denn, dass die degressive AfA zu einem höheren Abschreibungssatz führt. Soweit bei unveränderter Restnutzungsdauer die lineare Jahresabschreibung die degressive übersteigt, erfolgt eine Umstellung von der degressiven auf die lineare Abschreibungsmethode. Für die in den Jahren 2008 und 2009 angeschafften beweglichen abnutzbaren Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von mehr als 150,00 EUR bis zu 1.000,00 EUR wird analog zu der steuerlichen Regelung (§ 6 Abs. 2a EStG) ein jahrgangsweiser Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird im Geschäftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst (§ 6 Abs. 2 EStG). Im Berichtsjahr angeschaffte abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von mehr als 150,00 EUR bis zu 410,00 EUR werden analog dem steuerlichen Wahlrecht (§ 6 Abs. 2 EStG) im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. 2. Finanzanlagen - Wertpapiere des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten abzüglich im Berichtsjahr vorgenommener Wertberichtigungen bewertet. 3. Vorräte - Warenbestände werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Marktpreis am Bilanzstichtag bewertet. 4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bewertet. 5. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bewertet. 6. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden gem. § 250 Abs. 1 HGB ausgewiesen. 7. Steuerrückstellungen/Sonstige Rückstellungen werden nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages bewertet. Dabei werden alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt. 8. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet. Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken, soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren, ist durch Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. III. Sonstige Angaben Gesellschaftsorgane 1. Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2010: Herr Peter Baarmann, Diplom-Bauingenieur (FH)
Halle, 21. September 2011 BAGEMA GmbH Peter Baarmann, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 20.10.2011 festgestellt. |
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