Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 214263
Eingetragen
31.1.2003
Branche
Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und GerätenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von landwirtschaftlichen Maschinen und GerätenGroßhandel mit Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen
Gegenstand
Handel mit Baugeräten, Baumaschinen, Agrotechnik und deren Zubehör sowie der Service an diesen Handelsgütern.

Historie

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Management

NameRolle
Marc Wochatz
seit 24.1.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Monika Ellen Ulbrich
50.00%
50.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Monika Ellen Ulbrich
Salzatal OT Bennstedt
50.00%
Marc Wochatz
Salzatal OT Lieskau
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

BAGEMA GmbH

Halle (Saale)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 78.312,31 90.264,71
I. Sachanlagen 13.703,00 19.456,00
II. Finanzanlagen 64.609,31 70.808,71
B. Umlaufvermögen 99.296,40 107.532,56
I. Vorräte 2.727,00 4.695,50
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 60.913,98 77.009,53
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 35.655,42 25.827,53
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.349,10 4.321,66
Bilanzsumme, Summe Aktiva 180.957,81 202.118,93

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 114.051,59 112.372,38
I. gezeichnetes Kapital 40.000,00 40.000,00
II. Gewinnvortrag 65.824,38 65.824,93
III. Jahresüberschuss 8.227,21 6.547,45
B. Rückstellungen 14.435,00 15.524,00
C. Verbindlichkeiten 52.471,22 74.222,55
Bilanzsumme, Summe Passiva 180.957,81 202.118,93

Anhang zum Jahresabschluss per 31.12.2010

I. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss der BAGEMA GmbH ist unter Beachtung der allgemeinen Vorschriften der §§ 242 - 256 a HGB sowie der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff. HGB in Euro aufgestellt.

Von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 266, 274 a, 276 und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die durch das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG-Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) geänderten Rechnungslegungsvorschriften wurden erstmalig zum01.01.2010 angewendet. In Einklang mit Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB wurde auf die Anpassung der Vorjahreszahlen verzichtet.

II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Die für Gesellschaft geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet.

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz sind beschrieben.

Im Einzelnen erfolgen Bilanzierung und Bewertung nach folgenden Grundsätzen:

1. Sachanlagen

Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen.

Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Anlagegüter ermittelt.

Sämtliche Vermögensgegenstände werden grundsätzlich linear abgeschrieben, es sei denn, dass die degressive AfA zu einem höheren Abschreibungssatz führt.

Soweit bei unveränderter Restnutzungsdauer die lineare Jahresabschreibung die degressive übersteigt, erfolgt eine Umstellung von der degressiven auf die lineare Abschreibungsmethode.

Für die in den Jahren 2008 und 2009 angeschafften beweglichen abnutzbaren Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von mehr als 150,00 EUR bis zu 1.000,00 EUR wird analog zu der steuerlichen Regelung (§ 6 Abs. 2a EStG) ein jahrgangsweiser Sammelposten gebildet.

Der Sammelposten wird im Geschäftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst (§ 6 Abs. 2 EStG).

Im Berichtsjahr angeschaffte abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von mehr als 150,00 EUR bis zu 410,00 EUR werden analog dem steuerlichen Wahlrecht (§ 6 Abs. 2 EStG) im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

2. Finanzanlagen

- Wertpapiere des Anlagevermögens

werden zu Anschaffungskosten abzüglich im Berichtsjahr vorgenommener Wertberichtigungen bewertet.

3. Vorräte

- Warenbestände

werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Marktpreis am Bilanzstichtag bewertet.

4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

werden zu Nennwerten bewertet.

5. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

werden zum Nennwert bewertet.

6. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

werden gem. § 250 Abs. 1 HGB ausgewiesen.

7. Steuerrückstellungen/Sonstige Rückstellungen

werden nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages bewertet.

Dabei werden alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt.

8. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet.

Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken, soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren, ist durch Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen.

III. Sonstige Angaben

Gesellschaftsorgane

1. Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2010:

Herr Peter Baarmann, Diplom-Bauingenieur (FH)

 

Halle, 21. September 2011

BAGEMA GmbH

Peter Baarmann, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 20.10.2011 festgestellt.

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