Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 107892
Eingetragen
30.4.1999
Branche
Verlegen von BüchernEinzelhandel mit BüchernVerlegen von Zeitschriften
Gegenstand
Betreiben einer Literaturagentur, Lektorate, Redaktionen, Erstellung von Exposés und Leseproben, Projektentwicklungen und Lesungen.

Historie

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Management

NameRolle
Christopher Kögler
seit 20.3.2026
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Buch Idee GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2013 bis zum 30.06.2014

Bilanz

Aktiva

30.6.2014
EUR
30.6.2013
EUR
A. Anlagevermögen 1,00 1,00
I. Sachanlagen 1,00 1,00
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1,00 1,00
B. Umlaufvermögen 37.162,04 30.376,97
I. Vorräte 28.500,00 28.500,00
1. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 28.500,00 28.500,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.040,88 0,00
1. sonstige Vermögensgegenstände 2.040,88 0,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 6.621,16 1.876,97
Bilanzsumme, Summe Aktiva 37.163,04 30.377,97

Passiva

30.6.2014
EUR
30.6.2013
EUR
A. Eigenkapital 1.248,23 208,01
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 24.791,99 21.988,47
III. Jahresüberschuss 1.040,22 -2.803,52
B. Rückstellungen 2.195,00 2.195,00
1. sonstige Rückstellungen 2.195,00 2.195,00
C. Verbindlichkeiten 33.719,81 27.974,96
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 18.719,81 18.719,81
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 18.719,81 18.719,81
2. sonstige Verbindlichkeiten 15.000,00 9.255,15
davon aus Steuern 0,00 1.341,87
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,00 13,28
davon mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 15.000,00 9.255,15
Bilanzsumme, Summe Passiva 37.163,04 30.377,97

Anhang für das Wirtschaftsjahr 2013/2014


der

buch idee GmbH
Berlin


1. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1.1 Allgemeine Angaben

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB.

Bei der Bewertung der Vermögens- und Schuldposten wurden sowohl die handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 252 - 255 HGB und §§ 279 - 283 HGB als auch die bilanzsteuerrechtlichen Vorschriften berücksichtigt.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgt höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die der Verbindlichkeiten mit dem Rückzahlungsbetrag, Rückstellungen wurden in Höhe der Beträge gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der Risiken und möglichen Verpflichtungen erforderlich sein werden.

Änderungen der ursprünglich angewandten Bewertungsmethoden wurden nicht vorgenommen. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung ist das Gesamtkostenverfahren gewählt worden.

1.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

A. Angaben zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt.

Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.000,00. Es ist in voller Höhe eingezahlt.

Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres beträgt EUR 1.040,22.

Die sonstigen Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihren Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbeträgen bilanziert. Der Bestand an Verbindlichkeiten und die Nachweise der übrigen Schuldposten ergeben sich aus den Kreditorenlisten, Kassenprotokollen, Tagesauszügen, Konten der Finanzbuchführung und sonstigen Unterlagen des Unternehmens.

Sonstige Angaben

Angaben über die Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Peter Kögler.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff., 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Berlin, den 17. August 2015


Peter Kögler

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