Eifel Energy GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-Metallhalbzeug
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marc Schütze seit 17.1.2026 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 40.00% |
| Name | Anteil |
|---|---|
| 60.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Werner Roß Akustik-Isolierungen GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGDie Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft gem.
§ 267 HGB einzustufen.
Grundlage des vorliegenden Jahresabschlusses sind die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB und die einschlägigen Regelungen des GmbHG. Die Gliederung der Bilanz erfolgte entsprechend den Vorschriften des § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt und gemäß § 275 (2) HGB gegliedert. Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich
Abschreibungen jeweils unter Berücksichtigung des
Niederstwertprinzips bewertet.
Die Abschreibungen werden nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der
Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen.
Für die Bewertung der Waren und unfertigen
Erzeugnisse gilt grundsätzlich das Prinzip der
Einzelbewertung.
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens werden an den gesetzlich gebotenen
Maßstäben des Anschaffungs- und
Herstellungsprinzip unter Berücksichtigung des
Niederstwertprinzips gemessen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
wurden mit dem Nominalwert ausgewiesen.
Im Rahmen der Rückstellungen sind für alle dem
Grunde und/oder der Höhe nach erkannten (noch
ungewissen) Verpflichtungen Rückstellungen gebildet
worden.
Die gebildeten Rückstellungen erscheinen nach dem
Gesamtbild der Verhältnisse ausreichend und nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag bilanziert.
Berlin, den 18. Februar 2025 gez. Dirk Gabbert Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 18. Februar 2025 |
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