IBS & P
GmbH
Burg (Spreewald)
Jahresabschluss zum 31.12.2006
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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II. Sachanlagen
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26.205,50
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24.173,00
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III. Finanzanlagen
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B. Umlaufvermögen
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I. geleistete Anzahlungen
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0,00
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11.520,00
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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65.674,71
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45.553,93
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III. Wertpapiere
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IV. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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7.975,25
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1.821,74
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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Summe Aktiva
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99.855,46
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83.068,67
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PASSIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Stammkapital
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25.650,00
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25.650,00
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II. Kapitalrücklage
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III. Gewinnrücklagen
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IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
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-17.079,91
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-24.024,66
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V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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13.779,70
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6.944,75
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B. Rückstellungen
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69.175,00
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65.696,00
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C. Verbindlichkeiten
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8.330,67
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8.802,58
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D.
Rechnungsabgrenzungsposten
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Summe Passiva
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99.855,46
|
|
83.068,67
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ANHANG
IBS
&
P Industriebedarf GmbH
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006
2.1 Rechtliche Verhältnisse
Firma und Rechtsform: IBS & P Industriebedarf
GmbH
Organschaftsverhältnisse: keine
Sitz: bis 30.08.2007 Gallinchen, danach Burg
(Spreewald)
Genossenschaftsregister: Amtsgericht Cottbus HRB 2731
Geschäftsräume: Kurfürstendamm 14,
03096 Burg (Spreewald)
Wirtschaftsjahr: Kalenderjahr
Gegenstand des Unternehmens
Der Im- und Export von Metallen, Metallerzeugnissen
und Bahnersatzteilen, die Oberflächenveredelung,
Servicelieferant für Montageindustrie, Stahlberatung
Stammkapital: 25.650,00 EUR
(in Worten: zwei-fünf-sechs-fünf-null
00/100 Euro)
Davon ausstehende Einlagen: 0,00 EUR
Die Gesellschafter sind im Geltungsbereich der
deutschen Gesetzgebung ansässig.
2.2 Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2006 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff HBG) und den
ergänzenden Vorschriften für Gesellschaften mit
beschränkter Haftung erstellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind im Anhang aufgeführt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.
Entsprechend den Kriterien des § 267 HGB ist die
GmbH eine kleine Kapitalgesellschaft
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgt entsprechend den für
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der
§§ 266 und 275 HGB. Bei der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach §
275 Abs. 2 HGB angewendet. Das Prinzip der
Darstellungsstetigkeit wurde beachtet.
Gegenüber dem Vorjahr ist keine abweichende Form
des Jahresabschlusses gewählt worden. Die
Vergleichszahlen des Vorjahres sind in der Bilanz und in
der Gewinn- und Verlustrechnung den Zahlen des
Geschäftsjahres gegenübergestellt worden.
Die größenabhängige Erleichterung
für kleine Kapitalgesellschaften wurde bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
2.3 Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 238 bis 263 HBG) und den Bestimmungen der
Satzung. Darüber hinaus hat die Gesellschaft die
ergänzenden Vorschriften zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden für GmbHs zu beachten.
Entgeltlich erworbene
immaterielle Anlagewerte werden zu den
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterliegen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibung erfolgte zeitanteilig linear und degressiv.
Grundlage dabei ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes. Beim beweglichen
Anlagevermögen werden die Abschreibungen nach der
linearen und degressiven Methode vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert
von 410,00 EUR werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG
im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Bei den
Finanzanlagen werden die Beteiligungen des
Anlagevermögens zu Anschaffungskosten angesetzt.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Der Ansatz der
Vorräte erfolgte einzeln nach den
Anschaffungs-/ Herstellungskosten. Das strenge
Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die
sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
bilanziert. Alle erkennbaren Risiken wurden bewertet. Zur
Abdeckung eines Ausfallrisikos wurde eine
Pauschalwertberichtigung vorgenommen.
Die
Steuerrückstellungen und
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen, die das abgelaufene
Geschäftsjahr betreffen und werden nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Über die genannten Bewertungsverfahren
hinausgehend wurden keine Bewertungsverein-fachungen
vorgenommen.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf
das Anlagevermögen wurden nicht vorgenommen.
Abweichungen in der Form der Gliederung der
aufeinander folgenden Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind nicht zu verzeichnen (§ 265 Abs.
1 HBG).
Nicht vergleichbare Vorjahresbeträge sind in der
Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung nicht zu
verzeichnen (§ 265 Abs. 2 HBG).
Gliederungsbesonderheiten sind nicht zu verzeichnen
(§ 265 Abs. 4 HGB)
2.4 Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechung
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten
des Anlagevermögens ist aus dem Anlagespiegel
ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des
Geschäftsjahres.
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
sind durch Sicherungsübereignung von Maschinen
gegeben.
Sonstige Pflichtangaben (§ 285 Satz 1, Nr. 1
HGB)
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten zum
Bilanzstichtag teilen sich hinsichtlich der Fristigkeit wie
folgt auf:
Verbindl. a. Lieferungen und Leistungen 4.989,40 EUR
(unter 1 Jahr)
Sonstige Verbindl. 3.341,27 EUR ( unter 1 Jahr)
Gesamt 8.330,67 EUR (unter 1 Jahr)
2.5 Vorschlag für die Ergebnisverwendung
Der Geschäftsführer schlägt vor, den
Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
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