IBS & P GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Cottbus HRB 2731
Vorher
IBS & P Industriemetallbedarf GmbH
Eingetragen
23.6.2005
Branche
Großhandel mit Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und StahlhalbzeugGroßhandel mit Werkzeugen und KleineisenwarenGroßhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
Großhandel mit Schweißbedarf, Stahl und ähnlichen Produkten sowie der Handel und die Produktion von Elektroartikeln und Elektrokomponenten und allen damit in Zusammenhang stehenden Geschäften.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Uwe Steinführer
seit 23.6.2005
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

IBS & P GmbH

Burg (Spreewald)

Jahresabschluss zum 31.12.2006

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

26.205,50

24.173,00

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. geleistete Anzahlungen

0,00

11.520,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

65.674,71

45.553,93

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

7.975,25

1.821,74

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

99.855,46

83.068,67



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Stammkapital

25.650,00

25.650,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-17.079,91

-24.024,66

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

13.779,70

6.944,75

B. Rückstellungen

69.175,00

65.696,00

C. Verbindlichkeiten

8.330,67

8.802,58

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

99.855,46

83.068,67

ANHANG

IBS & P Industriebedarf GmbH

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006



2.1 Rechtliche Verhältnisse

Firma und Rechtsform: IBS & P Industriebedarf GmbH

Organschaftsverhältnisse: keine

Sitz: bis 30.08.2007 Gallinchen, danach Burg (Spreewald)

Genossenschaftsregister: Amtsgericht Cottbus HRB 2731

Geschäftsräume: Kurfürstendamm 14, 03096 Burg (Spreewald)

Wirtschaftsjahr: Kalenderjahr

Gegenstand des Unternehmens

Der Im- und Export von Metallen, Metallerzeugnissen und Bahnersatzteilen, die Oberflächenveredelung, Servicelieferant für Montageindustrie, Stahlberatung

Stammkapital: 25.650,00 EUR
(in Worten: zwei-fünf-sechs-fünf-null 00/100 Euro)

Davon ausstehende Einlagen: 0,00 EUR

Die Gesellschafter sind im Geltungsbereich der deutschen Gesetzgebung ansässig.

2.2 Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2006 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff HBG) und den ergänzenden Vorschriften für Gesellschaften mit beschränkter Haftung erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind im Anhang aufgeführt.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Entsprechend den Kriterien des § 267 HGB ist die GmbH eine kleine Kapitalgesellschaft

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt entsprechend den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB angewendet. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde beachtet.

Gegenüber dem Vorjahr ist keine abweichende Form des Jahresabschlusses gewählt worden. Die Vergleichszahlen des Vorjahres sind in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung den Zahlen des Geschäftsjahres gegenübergestellt worden.

Die größenabhängige Erleichterung für kleine Kapitalgesellschaften wurde bei der Aufstellung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.


2.3 Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HBG) und den Bestimmungen der Satzung. Darüber hinaus hat die Gesellschaft die ergänzenden Vorschriften zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für GmbHs zu beachten.

Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu den Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung erfolgte zeitanteilig linear und degressiv. Grundlage dabei ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Beim beweglichen Anlagevermögen werden die Abschreibungen nach der linearen und degressiven Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 410,00 EUR werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Bei den Finanzanlagen werden die Beteiligungen des Anlagevermögens zu Anschaffungskosten angesetzt. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Der Ansatz der Vorräte erfolgte einzeln nach den Anschaffungs-/ Herstellungskosten. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet.


Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Alle erkennbaren Risiken wurden bewertet. Zur Abdeckung eines Ausfallrisikos wurde eine Pauschalwertberichtigung vorgenommen.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen und werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Über die genannten Bewertungsverfahren hinausgehend wurden keine Bewertungsverein-fachungen vorgenommen.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen wurden nicht vorgenommen.

Abweichungen in der Form der Gliederung der aufeinander folgenden Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind nicht zu verzeichnen (§ 265 Abs. 1 HBG).

Nicht vergleichbare Vorjahresbeträge sind in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung nicht zu verzeichnen (§ 265 Abs. 2 HBG).

Gliederungsbesonderheiten sind nicht zu verzeichnen (§ 265 Abs. 4 HGB)

2.4 Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechung

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB sind durch Sicherungsübereignung von Maschinen gegeben.

Sonstige Pflichtangaben (§ 285 Satz 1, Nr. 1 HGB)

Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag teilen sich hinsichtlich der Fristigkeit wie folgt auf:

Verbindl. a. Lieferungen und Leistungen 4.989,40 EUR (unter 1 Jahr)

Sonstige Verbindl. 3.341,27 EUR ( unter 1 Jahr)

Gesamt 8.330,67 EUR (unter 1 Jahr)

2.5 Vorschlag für die Ergebnisverwendung

Der Geschäftsführer schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Geschäftsführer

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