Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 206073
Eingetragen
16.2.2001
Branche
Herstellung von MehrzweckindustrieroboternHerstellung von Solarzellen und SolarmodulenHerstellung von Solarwärmekollektoren
Gegenstand
Entwicklung, Marketing, Einsatz und Vertrieb von Produkten, Systemen, Anlagen und Dienstleistungen auf den Gebieten der Bildverarbeitungs-, Automatisierungs-, Software- und Robotertechnologie.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Guido Bernd Eberhardt
seit 28.10.2013
Prokura
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

GP Solar GmbH

Neuried

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020

Gliederung

Lagebericht

Bilanz

Gewinn- und Verlustrechnung

Anlagengitter

Anhang

LAGEBERICHT

1. Geschäftstätigkeit und Rahmenbedingungen

Das Unternehmen

Die GP Solar GmbH mit Sitz in Neuried ist ein Anbieter von Dienstleistungen und Produkten für die Solarindustrie. Die Gesellschaft bietet neben Inspektionssystemen, die bei einem Unternehmen des Konzernverbundes gefertigt werden, auch spezielle Verbrauchsmaterialien für die Photovoltaikindustrie an.

Ein Großteil des Umsatzes wurde im Berichtszeitraum im Markt Asien erzielt. Zum internationalen Kundenkreis zählen weltweit führende nationale und internationale Unternehmen der Solarbranche. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Neuried und eine Zweigniederlassung in Konstanz. Außerdem hat sie eine 100%-ige Tochtergesellschaft, die GP Inspect GmbH in Neuried.

2. Entwicklung der Gesamtwirtschaft und Branche

Gesamtwirtschaft

Nach den zum Jahresende 2020 veröffentlichten Konjunkturberichten von Banken und Wirtschaftsforschungsinstituten 1 habe die weltwirtschaftliche Dynamik im Jahresverlauf aufgrund der Covid-19-Pandemie eine historische Rezession durchlaufen. Gerade in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften habe sich die Konjunktur massiv verschlechtert, während einige Schwellenländer insbesondere in Nordasien eine relativ stabile Entwicklung verzeichnen könnten. Insgesamt ergebe sich - je nach Quelle - für das Jahr 2020 ein Rückgang von ca. 3,3 bis 3,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Als Einflussfaktoren auf den Verlauf der Weltwirtschaft werden neben der Corona-Pandemie die Unsicherheiten in Verbindung mit den Brexit-Verhandlungen sowie den US-Präsidentschaftswahlen genannt.

1 Vgl. z.B.: Institut für Weltwirtschaft, Weltwirtschaft im Winter 2020; Institut für Weltwirtschaft, Deutsche Wirtschaft im Winter 2020; Berenberg Bank, Horizonte Q1 2021; Berenberg Bank, Ausblick 2021, Neuer Aufschwung im Frühling; Commerzbank, Woche im Fokus, 27. November 2020, Ausblick 2021/22: Der Ausnahmezustand wird Normalität; Commerzbank, Woche im Fokus, 18. Dezember 2020, Wie stark bremst der Anstieg der Neuinfektionen die Wirtschaft? Deutsche Bank, Weltwirtschaftlicher Ausblick: Hoffnung am Horizont.

Als Hauptabsatzmärkte der GP Solar GmbH ist insbesondere die Entwicklung in Deutschland, Nordamerika und in China für den Geschäftsverlauf des Unternehmens von Interesse. Das Wachstum in diesen drei Ländern fällt unterschiedlich aus. Deutschland weise mit einer BIP-Entwicklung von ca. minus 5,2 bis minus 5,8 Prozent einen sehr deutlichen Rückgang auf. Ursächlich seien insbesondere die wirtschaftlichen Schäden im Zusammenhang mit der ersten Infektionswelle und dem resultierenden Lock-down, wohingegen die zweite Welle bisher weniger drastische Auswirkungen auf weite Teile der Wirtschaft habe. Für die USA sei mit einem Rückgang der Wirtschaftsleistung um ca. 3,5 Prozent zu rechnen. Der weniger scharfe Einschnitt sei darauf zurück zu führen, dass in den USA die Fiskalpolitik vor dem Hintergrund der Präsidentschaftswahlen noch deutlicher gelockert worden sei als in Europa. Für China können für das Jahr 2020 sogar mit einem Wirtschaftswachstum im Bereich von 1,7 bis 2,7 Prozent gerechnet werden, da es dem Land gelungen sei, eine zweite Welle der Pandemie zu verhindern, sich der Dienstleistungssektor sehr schnell erholt habe und das Produktionsniveau vom 4. Quartal 2019 teilweise wieder überschritten worden sei.

Photovoltaikbranche

Der globale Photovoltaik-Markt verzeichnete im Jahr 2020 eine installierte Leistung von ca. 135 Gigawatt ("GW") - was im Vorjahresvergleich trotz der Corona-Pandemie einer globalen Steigerung um ca. 13 Prozent entspricht. 2 In Asien wuchs die Zahl der Photovoltaikinstallationen um 78 GW, wovon 49,4 GW der installierten Leistung auf China als größtem weltweiten Einzelmarkt (30 GW im Vorjahr) und 11,6 GW auf Vietnam entfielen. In den USA wurden 14,9 GW installiert. 3 Der europäische Markt hat sich trotz Corona von 16 GW installierter Leistung im Jahr 2019 auf 18 GW installierte Leistung im Jahr 2020 weiter erhöht; der Spitzenreiter in Europa war wie in vielen Vorjahren Deutschland mit 4,8 GW, gefolgt von den Niederlanden mit 2,8 GW und dem letztjährigen Spitzenreiter Spanien mit 2,6 GW. 4

2 http://taiyangnews.info/business/bloombergnef-forecasts-160-qw-new-solar-pv-build-in-2021/(03/2021)
3 https://www.irena.org/-/media/Files/IRENA/Agency/Publication/2021/Apr/IRENA_-RE_Capacity_Highlights_2021.pdf (03/2021)
4 https://www.solarpowereurope.org/wp-content/uploads/2020/12/3520-SPE-EMQ-2020-report-11-mr.pdf (03/2021)

3. Finanzielle Leistungsindikatoren und Steuerungsgrößen

Die wirtschaftliche Planung und Steuerung des Unternehmens erfolgt zentral über von der Geschäftsführung vorgegebene Zielgrößen. Auf Basis dieser Vorgaben erfolgt eine laufende Überprüfung der Geschäftsentwicklung anhand regelmäßig aktualisierter Einschätzungen der Steuerungs- und Leistungskennzahlen, bei der die Umsetzung der strategischen Ziele verfolgt und Maßnahmen zur Gegensteuerung bei Planabweichungen eingeleitet werden. Die wichtigsten Steuerungsgrößen sind der Umsatz, der Jahresüberschuss sowie die Gross Marge (Gross Profit bezogen auf den Umsatz) bei der Kalkulation und Durchführung von Kundenprojekten. Als vorauslaufender Zielerreichungsindikator dient der geschätzte Quartals- und Jahresumsatz, der fortwährend anhand der Vertriebsprognosen angepasst wird.

Insgesamt hat sich die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2019/2020 deutlich unter den Erwartungen zu Beginn des Geschäftsjahres entwickelt, wie nachfolgend erläutert.

4. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2019/2020 betrug das Rohergebnis 2.057 T€ nach 5.601 T€, was einem Rückgang von 63 Prozent gegenüber dem Geschäftsjahr 2018/2019 entspricht. Im aktuellen Geschäftsjahr war ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 288 T€ nach einem Jahresüberschuss in Höhe von 465 T€ im vorangegangenen Geschäftsjahr zu verzeichnen. In beiden Entwicklungen schlagen sich deutlich die ökonomischen Folgen der Corona-Krise wie auch der Wettbewerbsdruck nieder, der im Allgemeinen im Solarbereich herrscht.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich im Geschäftsjahr 2019/2020 im Vergleich zum Geschäftsjahr 2018/2019 vor allem aufgrund geringerer Inanspruchnahme innerkonzernlicher Leistungen im Zusammenhang mit dem Umsatzrückgang um 56 Prozent auf 2.038 T€ verringert (Vorjahr: 4.716 T€) und konnten insofern den Rückgang des Rohergebnisses teilweise kompensieren.

Vermögens- und Finanzlage

Das Sachanlagevermögen hat sich von 43 T€ zum 30. September 2019 auf 19 T€ zum 30. September 2020 verringert.

Der Lagerbestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen betrug 59 T€ am 30. September 2020 gegenüber dem 30. September 2019 mit 53 T€. Der Lagerbestand an Unfertigen Erzeugnissen betrug 62 T€ am 30. September 2020 gegenüber dem 30. September 2019 mit 78 T€. Die erhaltenen Anzahlungen wurden wie im Vorjahr offen von den Vorräten abgesetzt.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beliefen sich per 30. September 2020 auf 4.469 T€ und sind gegenüber dem Vorjahr (4.237 T€) um weitere 5 Prozent im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit gestiegen.

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen erhöhten sich auf 18.990 T€ nach 7.904 T€ im Vorjahr. Dies ist vor allem durch konzerninterne Finanzierungen begründet.

Die sonstigen Vermögensgegenstände verringerten sich von 2.523 T€ im Vorjahr auf 872 T€ im Berichtsjahr. Im Wesentlichen beinhalten die sonstigen Vermögensgegenstände weiterhin eine Forderung an das Finanzamt aus Umsatzsteuererstattungsansprüchen sowie Forderungen an das Finanzamt aus Erstattungsansprüchen aus Körperschaftsteuervorauszahlungen und Forderungen an die Stadt Darmstadt aus Erstattungsansprüchen aus Gewerbesteuervorauszahlungen.

Die flüssigen Mittel beliefen sich zum 30. September 2020 auf 627 T€ (nach 500 T€ zum 30. September 2019); dies entspricht einer Erhöhung um 25 Prozent.

Die sonstigen Rückstellungen reduzierten sich um 3 Prozent von 464 T€ im Vorjahr auf 449 T€ im Berichtsjahr.

Die erhaltenen Anzahlungen verringerten sich am 30. September 2020 auf 335 T€ gegenüber 643 T€ zum 30. September 2019.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen erhöhten sich um 160 Prozent von 6.510 T€ per 30. September 2019 auf 16.952 T€ per 30. September 2020.

5. Risikobericht

Die GP Solar GmbH verfügt über ein qualifiziertes Risiko-Management-System, um die Chancen und Risiken abwägen zu können, mit dem retrospektiv und prospektiv alle wesentlichen Risiken transparent gemacht werden. Das System setzt auf dem Management-Informationssystem, insbesondere auf dem internen Berichtswesen auf. Es wird laufend den Erkenntnissen aus den vorangegangenen Jahren sowie neuen Anforderungen angepasst. Zentrales Element des Management-Informationssystems ist dabei die sorgfältige und zeitnahe Berichterstattung, durch die eine frühzeitige Reaktion auf etwaige Risiken ermöglicht wird. Durch die tägliche, wöchentliche, monatliche und vierteljährliche Berichterstattung ist sichergestellt, dass die Informationen über die Geschäftsentwicklung und über Markttrends stets aktuell sind.

Standortrisiken

Die GP Solar GmbH ist den allgemeinen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken in Deutschland ausgesetzt, sowie den Risiken in den Ländern, in denen sie tätig ist. Über eine enge Kommunikation mit den ausländischen Tochtergesellschaften ist sichergestellt, dass Risiken frühzeitig erkannt werden und Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können.

Personalrisiken

Die Kerntechnologie der GP Solar GmbH ist die Inspektionstechnologie für die PV-Industrie. Daher ist auch der Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere an Know-how und Software, für die GP Solar GmbH besonders wichtig, da diese Technologie durch eine kontinuierliche Fortentwicklung gekennzeichnet ist.

Der Erfolg von der GP Solar GmbH hängt von der Fähigkeit ab, neue oder verbesserte Produkte, die den veränderten Technologien und Kundenanforderungen entsprechen, rechtzeitig zu entwickeln, zu erwerben und am Markt einzuführen.

Strategische Risiken

Die weitere positive Entwicklung der Gesellschaft setzt voraus, dass die Chancen und Risiken erkannt und in der Unternehmensführung berücksichtigt werden. Die Weiterentwicklung der Prozesse und Produkte bietet große Chancen, auch zukünftig als einer der Marktführer Inspektions-Technologie für die PV-Industrie anzubieten. Der fortlaufende Trend im Markt zu mehr Innovation und zu effizienteren Technologien bietet die Chance für die GP Solar GmbH, einen erweiterten Kundenkreis in den bestehenden Märkten zu eröffnen. Für diese Technologien steigen die Chancen, dass hochwertige Messtechnik zum Einsatz kommt. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass es zu einer technologischen Weiterentwicklung kommt, bei der das aktuelle Produktportfolio nicht mehr einsetzbar ist. Um dieses Risiko zu minimieren, werden insbesondere Kooperationen und Partnerschaften mit Unternehmen und Instituten gepflegt, die die technologische Entwicklung vorantreiben bzw. begleiten.

Marktrisiken

Die Konsolidierung innerhalb der Photovoltaikbranche stellt ein erhöhtes Risiko dar, da aktuell nicht absehbar ist, welche Unternehmen über ausreichend Liquidität verfügen, um die Effizienz- und Kostenoptimierung erfolgreich umzusetzen. Ein Risiko besteht im Fokus auf die asiatischen Märkte. Erste Investitionen in Osteuropa, Südamerika und den MENA-Staaten werden jedoch aufmerksam verfolgt, damit keine entscheidende Marktveränderung verpasst wird. Zusätzlich besteht ein Absatzrisiko durch einen möglichen Verdrängungsprozess durch Wettbewerbsunternehmen.

Verwendung von Finanzinstrumenten und deren Risiken

Der Einsatz von Finanzinstrumenten wird im Rahmen des Risikomanagementsystems durch interne Richtlinien geregelt, die grundgeschäftsorientierte Limits festlegen, Genehmigungsverfahren definieren, den Abschluss derivativer Instrumente zu spekulativen Zwecken ausschließen, Kreditrisiken minimieren und das interne Meldewesen sowie die Funktionstrennung regeln. Sicherungsgeschäfte werden, wenn überhaupt, ausschließlich über die zentrale Finanzabteilung des Konzerns zur Absicherung der Marktzinsänderungen abgeschlossen.

Die GP Solar GmbH ist als international tätiges Unternehmen Finanzrisiken ausgesetzt. Diese Finanzrisiken umfassen derzeit Ausfallrisiken von Kundenforderungen, Lieferantenleistungen, Liquiditätsrisiken sowie Risiken aus Zins- und Währungskursschwankungen. Der Vorstand analysiert regelmäßig die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

Durch eine präventive Bonitätsbeurteilung der Kunden sowie die laufende Überwachung der Einhaltung von vereinbarten Zahlungszielen bei allen Kunden werden Forderungsausfallrisiken nahezu eliminiert. Bei Lieferanten finden ebenfalls regelmäßig Monitoring und Bonitätsbeurteilungen statt. Bei kritischer Entwicklung werden Ersatzlieferanten gesucht. In Europa werden Wechselkursrisiken sowohl auf der Lieferantenseite wie auch auf der Kundenseite durch eine Kontrahierung in Euro vermieden. Die Gesellschaft ist aufgrund der weltweiten Tätigkeit Wechselkursrisiken ausgesetzt, die jedoch durch die fast ausschließliche Fakturierung in Euro von untergeordneter Bedeutung sind.

Die Liquidität wird durch einen ausreichenden Bestand liquider Mittel, eine vorausschauende Liquiditätsplanung sowie ein regelmäßiges Reporting gewährleistet. Durch die Splittung der Gesamtforderung in verschiedene Teilbeträge (zahlbar z.B. vor Leistungserstellung, während des Systemaufbaus und nach der Inbetriebnahme) kann einem Totalausfall einer Forderung entgegen gewirkt werden. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Situationen verzögern Kunden vereinzelt ihre Investitionsausgaben bzw. versuchen, die vereinbarten Termine zu verschieben. Daraus resultiert für die GP Solar GmbH die Notwendigkeit, schnell auf diese Schwankungen zu reagieren. Indem Kostenstruktur und Produktionskapazitäten ständig angepasst werden, begegnen wir diesem Risiko.

Preisänderungsrisiken resultieren daraus, dass sich der Wert eines Finanzinstruments wegen höherer oder niedrigerer Marktzinssätze oder Wechselkurse ändert. Auf Grund nicht vorhandener variabel verzinslicher Fremdfinanzierung besteht derzeit kein Preisänderungsrisiko aus Marktzinsänderungen. In Ausnahmefällen bestehende zukünftige Verbindlichkeiten oder Forderungen in Fremdwährungen werden in der Regel nicht abgesichert.

Haftungsrisiken

Die Produkte der GP Solar GmbH sind als nicht-kritische Anlagen einzustufen. Die verbleibenden Risiken durch Ansprüche aus Produkthaftung und Produzentenhaftung sind über eine Haftpflichtversicherung versichert.

Die Abläufe und Prozesse der GP Solar GmbH sind durch wirksame Maßnahmen im Rahmen der Stärkung der Prozesssicherheit und des Qualitätsmanagements optimiert.

Beschaffungsrisiken

Ziel der GP Solar GmbH bei der Entwicklung und Herstellung von Systemen war und ist es, auf Standard Hardware zurückzugreifen. Diese Strategie sorgt einerseits dafür, dass unter mehreren Lieferanten ausgesucht werden kann. Andererseits senkt es durch den Wettbewerb unter den Lieferanten die Materialkosten. Auf speziell für GP Solar GmbH gefertigte Sondermaterialien wird weitestgehend verzichtet.

Gesamtrisiko

Nach eingehender Prüfung sind die vorher beschriebenen Risiken für die GP Solar GmbH beherrschbar. Im Rahmen der regelmäßigen Durchsprachen der Markt-, Geschäfts- und Wettbewerbsentwicklung war und ist keine Bestandsgefährdung feststellbar. Risiken, die zum heutigen Zeitpunkt als noch nicht signifikant eingestuft werden, sind in Beobachtung des Managements, um eine nachteilige Auswirkung, die grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann, zu erkennen und zu gegebener Zeit entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

6. Prognosebericht

Die GP Solar GmbH stützt sich bei ihrer Prognose u. a. auf die Aussagen von Wirtschaftsforschungsinstituten und Banken zur Entwicklung der Weltkonjunktur. 5 Diese erwarten - gemäß ihren im Dezember 2020 veröffentlichten Prognosen - für 2021 bei niedriger Inflation und unterstützender Geld- und Fiskalpolitik einen kräftigen Wiederaufschwung sobald die zweite Welle der Pandemie abflaue. Der tatsächliche Verlauf der konjunkturellen Entwicklung hänge den Instituten und Banken zufolge maßgeblich davon ab, wie schnell die Covid-19-Pandemie in den Griff zu bekommen sei und inwieweit die Geld-und Fiskalpolitik die Unterstützung für die Wirtschaft fortsetze. Positiven Einfluss könne neben Nachholeffekte bei Ausgaben und Unternehmensinvestitionen eine ruhigere Handelspolitik der USA unter einem neuen Präsident Biden nehmen. Als wesentliche Abwärtsrisiken werden ein ausbleibender oder verzögerter Erfolg der weltweiten Covid-19-Impfkampagnen, eine Zunahme der Spannungen im Welthandel zwischen den USA und China sowie die Möglichkeit einer Finanzkrise aufgrund der zunehmenden Überbewertung von Vermögenswerten und steigenden Verschuldung genannt.

Unter der Voraussetzung, dass sich die Pandemie-Situation wie erwartet entwickelt und die übrigen Risiken nicht eintreten, könne für 2021 weltweit mit einem deutlichen Wirtschaftswachstum von ca. 4,1 bis 5,7 Prozent gerechnet werden, wobei das Management zurückhaltender am unteren Ende dieser Spanne kalkuliert. Für Hauptabsatzmärkte der GP Solar GmbH sehen die Ökonomen ähnlich positive Perspektiven. In Deutschland könne unter den o.g. Voraussetzung eine deutliche Erholung einsetzen und das BIP bis Q3 2021 wieder das Vor-Pandemie-Niveau erreichen. Aufgrund neuerlicher Einschränkungen anlässlich der zweiten Corona-Welle sei jedoch erst im Sommerhalbjahr mit einem kräftigen Wachstum zu rechnen, woraus für das Gesamtjahr ein Wachstum von 3,1 bis 4,5 Prozent resultiere. Auch für die USA werde erwartet, dass die Konjunktur das Vor-Corona-Niveau bereits vor dem Jahresende 2021 wieder erreichen könne. Auch durch die unterstützende Wirkung eines zweiten staatlichen Hilfsprogramms und expansive Geldpolitik könnten Wachstumsraten von 3,7 bis 4,0 Prozent realisiert werden. Für China sind die Prognosen besonders positiv. Gestützt auf die frühzeitige Eindämmung der Covid-19-Pandemie im Land sowie eine expansive Kreditpolitik bleibe das Land vorerst ein Zugpferd für die Weltwirtschaft. Unter der Voraussetzung, dass eine zweite Welle der Pandemie in China ausbleibe, werde ein Wachstum von 8,2 bis hin zu 9,5 Prozent prognostiziert.

5 Vgl. z.B.: Institut für Weltwirtschaft, Weltwirtschaft im Winter 2020; Institut für Weltwirtschaft, Deutsche Wirtschaft im Winter 2020; Berenberg Bank, Horizonte Q1 2021; Berenberg Bank, Ausblick 2021, Neuer Aufschwung im Frühling; Commerzbank, Woche im Fokus, 27. November 2020, Ausblick 2021/22: Der Ausnahmezustand wird Normalität; Commerzbank, Woche im Fokus, 18. Dezember 2020, Wie stark bremst der Anstieg der Neuinfektionen die Wirtschaft? Deutsche Bank, Weltwirtschaftlicher Ausblick: Hoffnung am Horizont.

Hinsichtlich des weltweiten Photovoltaik-Marktes wird für 2021 von einem zweistelligen Wachstum gegenüber 2020 ausgegangen. Dieses Wachstum wird vor allem aus Photovoltaik-Projekten resultieren, die sich aufgrund der Corona-Krise verzögert haben und daher erst in 2021 finalisiert werden sollen. Während der asiatisch-pazifische Raum voraussichtlich ein stabiles Wachstum beibehalten wird, werden weitere Wachstumsimpulse - vorbehaltlich der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie - vor allem aus dem Nahen Osten, aus Lateinamerika und auch aus Europa erwartet. 6

Seitens des Managements werden Umsatz, Gross-Marge und ein Jahresergebnis lediglich auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2019/20 aufgrund des anhaltenden Wettbewerbsdrucks erwartet. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die weltweite Konjunktur und damit auch auf Umsatz, Gross-Marge und Jahresüberschuss der GP Solar GmbH für das Geschäftsjahr 2020/21 lässt sich nicht abschließend quantifizieren.

6 https://www.pv-magazine.de/2020/11/11/pv-infolink-prognostiziert-wachstum-des-globalen-photovoltaik-nachfrage-2021-auf-1437-gigawatt/ (03/2021);

HGB - Bilanz per 30.09.2020

Aktiva

30.09.2020 Stand 30.09.19
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1,00 1,00
1,00 1,00
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 14,00 15.415,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 18.674,00 27.193,00
18.688,00 42.608,00
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 355.000,00 355.000,00
355.000,00 355.000,00
373.689,00 397.609,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe 59.479,15 N 52.137,02
2. Unfertige Erzeugnisse 62.465,87 77.673,17
3. Fertige Erzeugnisse 0,00 0,00
4. Halbfertige Projekte 0,00 0,00
5. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00
6. Abzüglich erhaltene Anzahlungen -121.945,02 -129.810,19
0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.468.899,65 4.236.980,07
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 18.990.278,22 7.903.700,74
3. Sonstige Vermögensgegenstände 871.593,18 2.522.921,66
24.330.771,05 14.663.602,47
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben
Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
626.897,31 499.843,45
24.957.668,36 15.163.445,92
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 30.300,60
25.331.357,36 15.591.355,52

Passiva

30.09.2020 Stand 30.09.19
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 250.000,00 250.000,00
II. Gewinnrücklagen
Andere Gewinnrücklagen 4.370.299,15 4.370.299,15
III. Bilanzgewinn 2.931.541,17 3.219.731,23
7.551.840,32 7.840.030,38
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 20.667,00 0,00
2. Sonstige Rückstellungen 449.072,00 464.342,00
469.739,00 464.342,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 19.875,07 117.519,67
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 19.875,07 (Vorjahr: € 117.519,67)
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 16.951.929,97 6.510.432,51
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 16.951.929,97 (Vorjahr: € 6.510.432,51)
3. Sonstige Verbindlichkeiten 2.750,34 15.761,57
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 2.750,34 (Vorjahr: € 15.761,57)
- davon aus Steuern: € 2.750,34 (Vorjahr: € 3.921,57)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: € 0,00 (Vorjahr: € 0,00)
4. erhaltene Anzahlungen 335.222,66 643.269,39
17.309.778,04 7.286.983,14
25.331.357,36 15.591.355,52

Gewinn- und Verlustrechnung

01.10.19-30.09.20 Vorjahr 01.10.18-30.09.19
EUR EUR
1.) Rohergebnis 2.057.026,60 5.600.756,22
2.) Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 214.107,87 72.307,45
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 34.971,66 45.608,70
davon für Altersversorgung TEUR 20 (VJ TEUR 22)
249.079,53 117.916,15
3.) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 23.916,00 32.058,00
4.) Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.037.716,88 4.715.524,49
5.) Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 32.959,11 27.346,17
- davon aus verbundenen Unternehmen: TEUR 33 (VJ: TEUR 0)
6.) Zinsen und ähnliche Aufwendungen 30.155,90 24.619,59
- davon an verbundene Unternehmen: TEUR 27 (VJ: TEUR 0)
7.) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 36.921,46 271.083,00
8.) Ergebnis nach Steuern -287.804,06 466.901,16
9.) Sonstige Steuern 386,00 1.463,19
10.) Jahresfehlbetrag/-überschuss -288.190,06 465.437,97
11.) Gewinnvortrag / Verlustvortrag 3.219.731,23 2.754.293,26
12.) BILANZGEWINN 2.931.541,17 3.219.731,23

ANLAGENGITTER

Anschaffungs-/Herstellungskosten
Wert 01.10.2019 Zugang Abgang Umbuchungen Wert 30.09.2020
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 82.880,95 0,00 0,00 0,00 82.880,95
82.880,95 0,00 0,00 0,00 82.880,95
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 863.218,28 0,00 0,00 0,00 863.218,28
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 390.294,81 0,00 2.169,88 0,00 388.124,93
1.253.513,09 0,00 2.169,88 0,00 1.251.343,21
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 355.000,00 0,00 0,00 0,00 355.000,00
355.000,00 0,00 0,00 0,00 355.000,00
1.691.394,04 0,00 2.169,88 0,00 1.689.224,16
Abschreibungen
Wert 01.10.2019 Zugang Abgang Wert 30.09.2020
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 82.879,95 0,00 0,00 82.879,95
82.879,95 0,00 0,00 82.879,95
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 847.803,28 15.401,00 0,00 863.204,28
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 363.101,81 8.515,00 2.165,88 369.450,93
1.210.905,09 23.916,00 2.165,88 1.232.655,21
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00
1.293.785,04 23.916,00 2.165,88 1.315.535,16
Bilanzwerte
30.09.2020 30.09.2019
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1,00 1,00
1,00 1,00
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 14,00 15.415,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 18.674,00 27.193,00
18.688,00 42.608,00
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 355.000,00 355.000,00
355.000,00 355.000,00
373.689,00 397.609,00

ANHANG

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der GP Solar GmbH mit Sitz in Neuried (HRB 206073) wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für mittelgroße Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB, wobei die entsprechenden Merkmale für eine mittelgroße Kapitalgesellschaft erstmalig überschritten wurden. Die Rechtsfolgen der Merkmale treten jedoch nur dann ein, wenn sie an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren unterschritten werden; dies ist jedoch noch nicht der Fall.

Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde im Sinne des § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft wendet die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 276 und 288 HGB an.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten bewertet und planmäßig über die jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben. Die GP Solar GmbH übt das Wahlrecht gemäß § 248 Abs. 2 HGB zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände nicht aus.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, reduziert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Dabei umfassen die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Die dabei zugrunde gelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern basieren auf einer betriebsindividuellen Einschätzung, die sowohl technische als auch wirtschaftliche Entwertungsfaktoren berücksichtigt.

Seit dem 1. Januar 2018 werden Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht mehr als 250 € betragen, im Zugangsjahr sofort abgeschrieben. Betragen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als 250 €, aber nicht mehr als 1.000 €, werden die Vermögensgegenstände in jährlichen Sammelposten, die insgesamt von untergeordneter Bedeutung sind, aktiviert und über einen Zeitraum von fünf Jahren planmäßig abgeschrieben.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit den Anschaffungskosten sowie den Anschaffungsnebenkosten bilanziert.

Im gesamten Anlagevermögen wird dauerhaften Wertminderungen durch Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert Rechnung getragen.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bewertet. Sie werden zum Bilanzstichtag abgewertet, wenn die Wiederbeschaffungskosten oder der Marktwert niedriger sind. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer bzw. verminderter Verwertbarkeit ergeben, werden durch angemessene Abschläge berücksichtigt.

Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nominalwert oder zu dem am Stichtag niedrigeren beizulegenden Wert. Zur Deckung von Einzelrisiken und für das allgemeine Kreditrisiko werden Wertberichtigungen gebildet und vom Forderungsbestand abgesetzt. Uneinbringliche Forderungen sind ausgebucht. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von ca. 1 % auf den Nettoforderungsbetrag Rechnung getragen.

Flüssige Mittel werden zu Nennwerten bewertet.

Die Steuerrückstellungen sowie die sonstigen Rückstellungen, einschließlich solchen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Bei der Bemessung dieser Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken angemessen Rechnung getragen. Die zu erwartenden zwischenzeitlichen Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zum Stichtag mit dem von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebenen Zinssatz abgezinst. Als Zinssatz wird der durchschnittliche laufzeitadäquate Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet. Verbindlichkeiten werden zum Nennwert oder zum höheren Erfüllungsbetrag bilanziert. In den Fällen, in denen der Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit höher ist als der Ausgabebetrag, wird der Unterschiedsbetrag in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und auf die Laufzeit der Verbindlichkeit erfolgswirksam verteilt.

Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in Fremdwährung erfolgt am Entstehungstag bei Forderungen mit dem Geldkurs bzw. bei Verbindlichkeiten mit dem Briefkurs. Am Abschlussstichtag erfolgt eine Umrechnung zum Devisenkassamittelkurs und es wird das Niederstwertprinzip (Forderungen) bzw. Höchstwertprinzip (Verbindlichkeiten) bei der Bewertung von Forderungen oder Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr beachtet. Kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten werden zum Devisenkassamittelkurs bewertet und entstehende Kursgewinne und -verluste erfolgswirksam erfasst.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Die Aufgliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr sind im Anlagespiegel separat dargestellt.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind, wie im Vorjahr, innerhalb eines Jahres fällig. Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Die flüssigen Mittel umfassen Schecks, Kassenbestände sowie Guthaben bei Kreditinstituten.

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag 250.000,00 € und wird zu 100 Prozent von der ISRA Vision AG, Darmstadt, gehalten.

Die Gewinnrücklagen in Höhe von 4.370 T€ sind zum Vorjahr unverändert.

Die sonstigen Rückstellungen enthalten insbesondere Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten (33 T€), für Gewährleistungen (41 T€) sowie weitere sonstige Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, Reisekosten, etc. (222 T€).

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind, wie im Vorjahr, innerhalb eines Jahres fällig. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten vor allem Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich insbesondere zusammen aus weiterberechneten Aufwendungen der ISRA VISION AG bei der Unterstützung der Produkt- und Vertriebsstrategie (972 T€); darüber hinaus wurden im Wesentlichen Werbe- und Messekosten (78 T€), Kosten für Rechtsberatung (41 T€), sowie Kosten der Warenabgabe (104 T€) erfasst.

5. Ergänzende Angaben

Anzahl der Arbeitnehmer

Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 5 Arbeitnehmer (5 Angestellte). Im Vorjahr betrug der Jahresdurchschnitt 6 Arbeitnehmer (6 Angestellte).

Geschäftsführer

Enis Ersü, Darmstadt

Martin Heinrich, Weiterstadt

Von der Schutzklausel gem. § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht und die Organbezüge nicht angegeben.

Anteilsbesitz und Konzernbesitz

Die GP Solar GmbH besitzt 100% der Anteile an der GP Inspect GmbH, Neuried. Das Eigenkapital dieser Gesellschaft betrug 7.335.984,94 € zum 30. September 2020; das Jahresergebnis dieser Tochtergesellschaft im Geschäftsjahr 2019/2020 belief sich auf -12.217,60 €.

Die GP Solar GmbH ist gemäß § 293 HGB von der Pflicht befreit, einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufzustellen.

Konzernverhältnisse

Der Jahresabschluss der GP Solar GmbH, Konstanz, wird in den Konzernabschluss der ISRA VISION AG, Darmstadt, eingetragen im Handelsregister von Darmstadt (HRB 7722), einbezogen (kleinster Konzernkreis). Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt.

Abschlussprüfer

Auf die Angaben nach § 285 Nr. 17 HGB in Verbindung mit § 288 Abs. 2 HGB wird verzichtet und auf Anfrage der Wirtschaftsprüferkammer Auskunft gegeben.

 

12. April 2021

Die Geschäftsführung

ENIS ERSÜ

MARTIN HEINRICH

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die GP Solar GmbH:

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der GP Solar GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der GP Solar GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt, den 29. Juni 2021

RSM GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Santosh Varughese, Wirtschaftsprüfer

Arno Kramer, Wirtschaftsprüfer

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