Dolan GmbHLiquidiert

93309 Kelheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Regensburg HRB 9771
Eingetragen
10.5.2005
Branche
Herstellung von Glasfasern und Waren darausHerstellung von Vliesstoff und nicht-konfektionierten Erzeugnissen darausHerstellung von technischen Textilien
Gegenstand
Herstellung und der Vertrieb von industriellen Textilfasern auf Acrylbasis und hierbei anfallenden Nebenprodukten, sowie die Forschung, Entwicklung und Anwendungstechnik von industriellen Textilfasern.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Steffen Liebich
seit 18.1.2022
Geschäftsführer
Yorck Harald Richter
seit 18.1.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
75.00%
Gregor AGCHE
25.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
1.000.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Dolan GmbH

Kelheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember

1. Geschäftsgrundlagen

Die Dolan GmbH (Dolan) ist einer der führenden Hersteller von Acrylspezialfasern mit Sitz im Industriepark der Kelheim Fibres GmbH in Kelheim. Die Fasern werden unter den Markennamen DOLAN® und DOLANIT® vertrieben.

Die Einsatzgebiete der Marke DOLAN® erstrecken sich auf Sonnenschutzsysteme (z. B. Markisen und Sonnenschirme), Gartenmöbel-, Autoverdeck- und Möbelbezugsstoffe, sowie technische Anwendungen in der Filtration und in der Bauindustrie.

DOLANIT® ist eine Spezialfaser im Bereich der technischen Fasern. Sie findet Verwendung in der Filtration, in zementgebundenen Produkten sowie Beton- und Bitumenmischungen für Straßenbau und Bremsbelägen.

Die Fasern werden in über 20 Länder exportiert, wobei sich die wichtigsten Märkte in Europa und den Vereinigten Staaten befinden, in denen die Dolan GmbH sehr stark vertreten ist.

Die Dolan GmbH ist ein Tochterunternehmen der Dralon GmbH, Dormagen. Die Dralon GmbH ist ebenfalls ein Acrylfaserhersteller für unter anderem Tagesdecken, Sonnenschirme, Sport- und Arbeitskleidung. Die Dolan GmbH ist ein selbständiger Unternehmensteil und es bestehen keine Lieferbeziehungen zwischen der Dralon GmbH und der Dolan GmbH.

Die Dralon GmbH hat zum 1.11.2020 das Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die weltwirtschaftliche Entwicklung war in diesem Jahr maßgeblich von der COVID-19-Pandemie geprägt. Der Ausbruch der Pandemie sorgte dafür, dass viele wirtschaftliche Aktivitäten nicht mehr stattfanden. Die Weltwirtschaft durchlebte durch diese beispiellose Infektionswelle eine tiefe Rezession. Insgesamt erwartet der Internationale Währungsfonds für das Jahr 2020 einen Rückgang des weltweiten Bruttoinlandsproduktes um 3,5 %.

Auch für Deutschland stellte die COVID-19-Pandemie einen außerordentlichen Schock dar, wodurch die deutsche Volkswirtschaft in eine schwere Rezession verfiel, vergleichbar mit der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise 2009. Das Bruttoinlandsprodukt in 2020 ging um 5,4 % zurück.

Rahmenbedingungen bezogen auf das Geschäftsfeld der Dolan GmbH:

Nachdem in 2019 das weltweite Faserangebot angestiegen ist, kann man ersten Prognosen für 2020 einen Rückgang der Weltfaserproduktion um 6,5 % auf 106,1 Mio. Tonnen entnehmen.

Nach vorläufigen Zahlen sank demnach der weltweite Faserverbrauch um 3,6 % auf 106,1 Mio. Tonnen, nach einem Anstieg von 0,7 % im Vorjahr.

Das Baumwollangebot ging, nach ersten Prognosen, in 2020 auf 24,1 Mio. to (Vorjahr Prognose: 25,9 Mio. to) zurück. Der Baumwollverbrauch ging ebenfalls um 5,8 % auf 24,1 Mio. to zurück.

Entgegen dem Trend zu den Vorjahren setzte sich das Produktionswachstum bei Chemiefasern in 2020 nicht fort. Die Produktion war erstmals rückläufig und sollte nach den derzeitigen Prognosen bei etwa 69 Mio. Tonnen liegen.

Die Produktion von Acrylfasern entwickelte sich leicht rückläufig. Die Ursache lag weniger in der wirtschaftlichen Entwicklung als vielmehr im Fehlen von wichtigen Rohstoffen.

Die Produktion von spinngefärbten Acrylfasern war leicht steigend.

2.2 Geschäftsverlauf

2.2.1 Markt- und Verkaufsentwicklung

Nach einem starken Jahr 2019 hat sich die Marktlage für Spezial-Acryl-Fasern in 2020 zunächst im 1. Quartal auf einem gleich hohen Niveau stabilisiert. Ab dem 2. Quartal ist aufgrund der Corona-Krise der Absatz sehr stark eingebrochen. Dies führte sogar dazu, dass in den Monaten Mai und Juni Kurzarbeit angemeldet werden musste. Ab September erholte sich der Markt wieder etwas und die Auftragslage lag wieder auf einem fast gewöhnlichen Niveau. Aufgrund des Absatzeinbruchs ab dem 2. Quartals lag der Absatz in 2020 bei der Dolan GmbH um 11,5% unter dem Vorjahr und erreichte nur ca. 12.600 Tonnen (Absatz = nichtfinanzieller Leistungsindikator).

Dies gilt unterschiedlich für die spinngefärbten Acrylfasern mit einem Absatz-Rückgang um knapp 11,7 % von 12.460 to in 2019 auf 11.002 to in 2020 und für die Filtrationsfasern mit einem Absatz-Anstieg um 12,6 % von 1.306 to in 2019 auf 1.471 to in 2020. Bei dem Geschäftsverlauf der spinngefärbten Fasern war sowohl in der EU ein Rückgang von 9.152 to im Jahr 2019 auf 8.509 to in 2020 (Absatz -7,0 %) als auch in den USA von 2.682 to im Jahr 2019 auf 1.354 to im Jahr 2020 erkennbar (Absatz -49,5 %).

Das EBIT der Dolan GmbH lag in 2019 bei M€ 6,1 und sank im Jahr 2020 auf M€ -4,3. Der starke Rückgang ist hauptsächlich auf Wertberichtigungen von IC-Forderungen im Zuge der Insolvenz der Dralon GmbH und die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Absatz zurückzuführen.

2.2.2 Beschaffung

Beim Hauptrohstoff für die Acrylfaserproduktion - Acrylnitril - sind im Berichtsjahr aufgrund niedrigerer Propylen- und Ammoniakpreise die Einkaufspreise gegenüber 2019 gesunken. Im Vergleich zum Vorjahr sanken die Einkaufspreise für Acrylnitril im Jahresdurchschnitt um ca. 17,9 %.

Die Kosten bei den Farbpigmenten blieben auf gleichbleibendem Niveau.

Für den Bereich Beschaffung besteht eine Dienstleistungsvereinbarung mit der Kelheim Fibres GmbH, Kelheim.

2.2.3 Produktion

Bedingt durch die Corona-Pandemie konnte die Produktion der Dolan GmbH, Kelheim, in 2020 gegenüber dem Vorjahr nicht gesteigert werden.

Die Gesamtproduktion lag ca. 15 % unter der des Vorjahres.

2.2.4 Investitionen

Im Jahr 2020 wurde in notwendige Ersatz- und Ergänzungs- sowie Energie- und Qualitäts-Verbesserungsmaßnahmen investiert.

2.2.5 Finanzierung

Forderungsmanagement

Die Forderungen werden regelmäßig zeitnah anhand von Altersstrukturlisten überwacht. Bei fälligen Forderungen wird gemahnt, bzw. werden Forderungen eingeklagt. Es besteht eine Ausfuhrkredit- und eine Warenkreditversicherung.

Sämtliche Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten einer Währungsart werden im Unternehmen netto betrachtet (Net Exposure). Sicherungsgeschäfte werden nicht abgeschlossen.

2.2.6 Personal- und Sozialbereich

Das Unternehmen beschäftigte zum Jahresende 2020 120 Mitarbeiter (Vorjahr: 115), die überwiegend in der Produktion, aber auch in den Bereichen Marketing und Vertrieb tätig sind.

Im September fand ein Überwachungsaudit des Energie-Management-Systems (DIN ISO 50001) statt. Das Zertifikat wurde bestätigt.

Im Oktober fand ein Wiederholungsaudit des Qualitäts-Management-Systems (DIN ISO 9001) statt. Das Zertifikat wurde bestätigt.

2.2.7 Umweltschutz

Die Abwasser- und Abluftströme aus der Acrylfaserproduktion werden erfasst und geeigneten Recycling- und Aufbereitungsanlagen zugeführt. Aufgrund der praktizierten Umweltschutzmaßnahmen sind wir konform mit den gesetzlichen Auflagen.

2.3 Darstellung der Lage

2.3.1 Vermögenslage

Das Sachanlagevermögen dient der Herstellung der Acrylfasern (Dolan/Dolanit). Im Geschäftsjahr wurden Investitionen in Höhe von M€ 0,7 getätigt.

Nach planmäßigen Abschreibungen ergibt sich ein Restbuchwert der Sachanlagen von M€ 9,3.

Das Vorratsvermögen setzt sich aus Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen (insb. ACN, Farben und Lösungsmittel der Dolan GmbH) sowie unfertigen und fertigen Erzeugnissen zusammen. Altbestände wurden lagerdauerabhängig prozentual gestaffelt abgewertet. Das Vorratsvermögen ist um M€ 2,4 gesunken. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde Lagerbestand abgebaut.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind um M€ 2,7 gesunken. Die Zahlungsmoral der Kunden ist als gut zu bezeichnen.

Insgesamt bestehen zum 31.12.2020 Intercompany Darlehen in Höhe von M€ 5,7 sowie weitere sonstige Forderungen aus der umsatzsteuerlichen Organschaft in Höhe von M€ 6,6 gegenüber der Dralon GmbH. Diese wurden aufgrund der Insolvenz der Dralon GmbH um 55 % wertberichtigt. Hierzu wird auf den Risikobericht verwiesen.

Forderungen gegen Gesellschafter bestehen in Höhe von M€ 4,4 und resultieren aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der Dralon Beteiligung GmbH.

Das Eigenkapital zum Stichtag bleibt aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages konstant bei M€ 15,8.

Die Steuer-Rückstellung des Vorjahres (M€ 0,9) konnte im aktuellen Wirtschaftsjahr aufgelöst werden.

Die sonstigen Rückstellungen sind hauptsächlich aufgrund der Rückstellung für Energie um M€ 0,1 gestiegen.

Die Pensionsrückstellungen enthalten unmittelbare Versorgungsverpflichtungen der Dolan GmbH, die aufgrund betrieblicher als auch einzelvertraglicher Versorgungszusagen bestehen.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung sind gegenüber dem Vorjahr um M€ 0,1 gestiegen. Es ergab sich keine wesentliche Veränderung der Lieferantenbeziehungen.

Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von M€ 5,7, welche zum Vorjahr um M€ 0,2 gesunken sind. Die Position spiegelt den Ergebnisabführungsvertrag mit der Dralon Beteiligung GmbH aus dem Vorjahr wider.

2.3.2 Finanzlage

Die Dolan GmbH erzielte im Geschäftsjahr 2020 ihren Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit.

Die am Stichtag verfügbare Kreditlinie beträgt M€ 3,88. Die Kreditlinie wurde im Geschäftsjahr nicht beansprucht.

Die Liquidität war somit jederzeit in ausreichendem Maße gesichert.

2.3.3 Ertragslage

Die Umsatzerlöse sanken im Berichtsjahr volumenbedingt um 17,6 %. Der Rückgang ist auf die weltweite Corona-Pandemie zurückzuführen.

Der Materialaufwand enthält insbesondere die Kosten für den Hauptrohstoff Acrylnitril (ACN), der als Herstellungsgrundlage für die Produkte der Dolan dient. Insgesamt betragen die im Abschluss enthaltenen Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe T€ 18.637 (Vorjahr: T€ 24.915). Beim Hauptrohstoff für die Acrylfaserproduktion - Acrylnitril - sind im Berichtsjahr aufgrund niedrigerer Propylen- und Ammoniakpreise die Einkaufspreise gegenüber 2019 gesunken.

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen (T€ 4.629) entfallen überwiegend auf Dienstleistungen der Kelheim Fibres GmbH. Diese betreibt den Industriepark, in dem auch Sitz und Produktionsstätten der Dolan liegen.

Nach durchschnittlich 115 Mitarbeitern in 2019 beschäftigte die Dolan GmbH im Geschäftsjahr 2020 durchschnittlich 120 Mitarbeiter.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um M€ 6,0 gestiegen. Der Anstieg ist hauptsächlich aus der Abwertung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen entstanden. Hierzu wird auf den Risikobericht verwiesen.

Der Zinsaufwand stieg um T€ 655 zum Vorjahr. Dabei ist ein Zinsaufwand in Höhe von T€ 645 für das aktuelle Wirtschaftsjahr sowie frühere Jahre der Verzinsung der Rückstellung für Energie zuzuordnen.

Insgesamt ergibt sich ein Geschäftsergebnis ( EBIT[1]) von M€ -4,3 nach M€ 6,1 im vorherigen Geschäftsjahr (EBIT = finanzieller Leistungsindikator).

2.3.4 Gesamtaussage

Die Geschäftsentwicklung in 2020 war nicht zufriedenstellend. Zu Beginn des Jahres 2020 war die Auftragslage bei der Dolan GmbH sehr gut und konnte als nahezu voll ausgelastet bezeichnet werden. Die Corona Pandemie hat ab dem 2. Quartal die Nachfrage weltweit teilweise zum Erliegen gebracht. Ab September 2020 verbesserte sich die Auftragslage wieder zunehmend.

Insgesamt waren wir bei der Dolan GmbH mit der Entwicklung des Fasergeschäfts - aufgrund der Corona-Pandemie - bis zum Ende des Jahres nicht zufrieden, da das prognostizierte Budget nicht erreicht werden konnte.

Aus dem operativen Geschäft konnte in 2020 zwar ein positives EBIT erwirtschaftet werden.

Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens der deutschen Konzernobergesellschaft Dralon GmbH am 1.11.2020, musste die Dolan GmbH die Forderungen aus IC Darlehen in Höhe von M€ 5,7 sowie die Forderung aus der Rückerstattung der Umsatzsteuer in Höhe von M€ 6,4 gegenüber der Dralon GmbH um 55 % abwerten, wodurch ein insgesamt negatives EBIT für das Jahr 2020 entstand.

3. Prognose-, Chancen-, Risikobericht

3.1 Prognosebericht

Im Jahr 2020 konnte das EBIT (finanzieller Leistungsindikator) im Vergleich zur Prognose aus 2019 nicht erreicht werden. Ausschlaggebend war hierfür der Rückgang des Absatzes weltweit im 2. und 3. Quartal, der durch die guten Monate am Anfang und am Ende des Jahres nicht ausgeglichen werden konnte.

Die Umsatzerlöse konnten in 2020 aufgrund des rückläufigen Absatzes wegen Corona-Krise nicht das Prognoseniveau aus 2019 erreichen.

Die Absatzzahlen im Kerngeschäft lagen in 2020, im Vergleich zur geplanten Steigerung, um 11,5% unter dem Vorjahreswert. Hintergrund war der bereits genannte Absatzrückgang durch die weltweite Corona-Pandemie.

Für das Geschäftsjahr 2021 rechnet das Unternehmen mit einem stark steigenden Absatz (nichtfinanzieller Leistungsindikator) in den betroffenen Segmenten im Vergleich zu 2020.

Die Umsatzerlöse für 2021 werden als stark steigend eingeschätzt.

Das EBIT ist abhängig von den Preisen der Hauptrohstoffe, die Einfluss auf die Verkaufspreise haben.

Negative Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Ergebnisentwicklung der Gesellschaft in 2021 werden nicht erwartet.

Die Absatzzahlen im Kerngeschäft werden in 2021 kräftig ansteigen, wobei sich der Absatz im Segment Filtration eher etwas rückläufig entwickeln wird, wohingegen der Absatz bei der spinngefärbten Markenfaser DOLAN® stark ansteigen wird.

Die Auftragslage stellt sich zu Beginn des neuen Geschäftsjahres so gut dar wie noch nie, die Produktionsanlage kann in den ersten Monaten dieses Jahres als voll ausgelastet bezeichnet werden. Die Fixkosten der Produktion werden nur leicht steigen.

Das EBIT wird für 2021 insgesamt bedingt durch die Erhöhung der Verkaufsmenge eine Steigerung aufweisen. Das EBIT wird in 2021 in einem positiven mittleren einstelligen Millionenbereich liegen.

3.2 Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung

Die Preise des Hauptrohstoffes Acrylnitril und der Energie sind, bedingt durch Angebot und Nachfrage sowie die Entwicklung des Rohölpreises, starken Schwankungen unterworfen. Dies kann das Ergebnis sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. Das Unternehmen betreibt ein aktives Beschaffungsmanagement und hat zum Teil langfristige, strategisch wettbewerbsfähige Verträge.

Aus der Corona Pandemie sehen wir keine großen Risiken, da wir im gesamten Werk strenge Hygienemaßnahmen eingeführt haben, so dass ein Produktionsausfall nahezu ausgeschlossen werden kann.

Vielmehr sehen wir für die Dolan GmbH die große Chance einer stark erhöhten Nachfrage unserer Produkte weltweit, da das Unternehmen aus der Corona-Pandemie dahingehend profitiert, da die Menschen momentan nicht verreisen können und somit erheblich mehr in das eigene Heim investiert wird.

Für das Folgejahr dürfte die Weltwirtschaft mit 5,5 % dann wieder deutlich wachsen, so dass das Vorkrisenniveau des globalen BIP gemäß IWF im Laufe des Jahres 2021 erreicht würde. Für die entwickelten Volkswirtschaften geht man von einem länger gestreckten Erholungsverlauf aus. Die weitere wirtschaftliche Entwicklung hängt aber maßgeblich von den jeweiligen regionalen Pandemieverläufen ab.

Es ist zu erwarten, dass sich die Erholung der deutschen Wirtschaft mit einem Wachstum von 3,5 % im kommenden Jahr verlangsamt fortsetzen wird. Das Vorkrisenniveau des 4. Quartals 2019 dürfte allerdings nicht vor Anfang des Jahres 2022 erreicht werden.

Fremdwährungsentwicklungen, insbesondere aus der Euro-/US-Dollar-Relation, sowie die vom Weltmarktpreisniveau abhängige Preisgestaltung für die wichtigsten Rohstoffe bergen sowohl Risiken als auch Chancen für die Ertragslage als international tätiges Unternehmen.

Zum Stichtag 31. Dezember 2020 besteht eine Rückstellung für die EEG-Umlage inklusive Zinsen in Höhe von 9,7 M€. Die Rückstellung wurde gebildet, da momentan geklärt wird, ob die Dolan GmbH als Eigenerzeuger anerkannt wird. Da diese Tatsache derzeit nicht abschließend geklärt ist, wurde die Rückstellung für die Zahlung der EEG-Umlage für die Jahre ab 2014 gebildet. Derzeit besteht eine Vergleichsmöglichkeit, dass für alle Strommengen bis 31.12.2020 keine Nachzahlung der EEG-Umlage und auch keine Nachzahlung der Zinsen geleistet werden muss. In diesem Fall muss nur für die Zukunft ab dem 1. Januar 2021 die EEG-Umlage bezahlt werden, welche bereits in der Planung für die Jahre ab 2021 enthalten ist und somit kein finanzielles Risiko darstellt. Diese Möglichkeit steht derzeit noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die EU-Kommission. Ebenso muss diese Vorgehensweise mit der Kelheim Fibres GmbH abgestimmt werden.

Die Dolan GmbH hat zum 31. Dezember 2020 Forderungen gegen die Dralon GmbH in Höhe von insgesamt 12,3 M€ (31.12.2019: M€ 6,0). Diese wurden im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 aufgrund der Insolvenz der Dralon GmbH um 55 % bzw. 6,6 M€ auf die voraussichtliche Insolvenzquote von 45 % abgewertet.

Darüber hinaus sehen wir keine Risiken für die Dolan GmbH aus der Insolvenz der Dralon GmbH, da keine Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen den Firmen bestehen.

Aufgrund der Unabhängigkeit der Dolan GmbH von der Dralon GmbH, haben die geplanten Werkschließungen der Dralon GmbH keine Auswirkungen auf den weiteren Geschäftsbetrieb der Dolan GmbH.

Es wird ein jährliches Management-Review durchgeführt, in dem über alle relevanten Themen zu den Bereichen F&E, HSE, Marketing und Verkauf, Produktion und Technik sowie Personal diskutiert und berichtet wird.

Hier werden die Ziele für das laufende Jahr sowie die Strategie und die Risiken besprochen und diskutiert. Ebenso wird von der Geschäftsführung über die laufenden Geschäftstätigkeiten informiert.

Die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens ist aus heutiger Sicht jederzeit gewährleistet.

Es bestehen aus heutiger Sicht keine Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten.

 

Kelheim, den 25. März 2021

Dolan GmbH, Kelheim

Die Geschäftsführer

Luis Puncernau

Stefan Braun

[1] EBIT = Ergebnis vor Ertragsteuern + Zinsen und ähnliche Aufwendungen - sonstige Zinsen und Ähnliche Erträge

Bilanz für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020

AKTIVA

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 9.292.666,30 10.036.740,46
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.215,89 44.562,78
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 4.215,89 9.365,38
2. Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 35.197,40
II. Sachanlagen 9.286.850,41 9.990.577,68
1. Grundstücke und Bauten 559.678,43 490.749,64
2. Technische Anlagen und Maschinen 7.432.002,06 8.177.473,08
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 245.662,63 265.797,98
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.049.507,29 1.056.556,98
III. Finanzanlagen 1.600,00 1.600,00
Beteiligungen 1.600,00 1.600,00
B. Umlaufvermögen 30.192.949,65 29.974.571,16
I. Vorräte 7.479.484,12 9.907.220,20
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 3.033.016,65 4.549.537,53
2. Unfertige Erzeugnisse 540.360,10 488.196,97
3. Fertige Erzeugnisse und Waren 3.906.107,37 4.869.485,70
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 15.577.069,81 16.458.792,25
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.524.049,95 7.188.473,43
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 5.428.100,16 5.994.301,72
3. Forderungen gegen Gesellschafter 4.370.489,85 2.810.668,02
4. Sonstige Vermögensgegenstände 1.254.429,85 465.349,08
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 7.136.395,72 3.608.558,71
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.833,33 0,00
SUMME AKTIVA 39.488.449,28 40.011.311,62

PASSIVA

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 15.808.409,73 15.808.409,73
I. Gezeichnetes Kapital 1.000.000,00 1.000.000,00
II. Kapitalrücklage 10.189.986,59 10.189.986,59
III. Gewinnvortrag 4.618.423,14 4.618.423,14
B. Rückstellungen 16.206.676,06 16.676.238,50
1. Pensionsrückstellungen 2.960.062,00 2.630.878,00
2. Steuerrückstellungen 0,00 886.441,62
3. Sonstige Rückstellungen 13.246.614,06 13.158.918,88
C. Verbindlichkeiten 7.473.363,49 7.526.663,39
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.537.270,55 1.476.817,72
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 59.160,00 0,00
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 5.757.955,59 5.957.955,59
4. Sonstige Verbindlichkeiten 118.977,35 91.890,08
- davon aus Steuern EUR 100.034,46 (Vj. EUR 87.491,97)
SUMME PASSIVA 39.488.449,28 40.011.311,62

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020

2020
EUR
2019
EUR
1. Umsatzerlöse 47.577.569,98 57.712.431,04
2. Verminderung (Vj. Erhöhung) des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen -911.215,20 1.178.170,85
3. Sonstige betriebliche Erträge 836.290,35 562.587,70
davon aus Währungsumrechnung: EUR 70.840,80 (Vj. EUR 224.406,98)
4. Materialaufwand 23.266.571,04 30.859.966,83
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für Waren 18.637.180,94 24.914.878,39
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 4.629.390,10 5.945.088,44
5. Personalaufwand 8.883.349,50 9.003.932,96
a) Löhne und Gehälter 7.033.232,58 7.209.088,01
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 1.850.116,92 1.794.844,95
davon für Altersversorgung EUR 613.062,45 (Vj. EUR 648.510,43)
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.478.613,59 1.450.063,76
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 18.132.027,18 12.037.024,13
davon aus Währungsumrechnung EUR 142.162,31 (Vj. EUR 49.503,12)
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 50.355,22 88.886,54
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 50.288,00 (Vj. EUR 36.860,65)
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 727.708,46 72.888,61
davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen EUR 75.609,00 (Vj. EUR 79.550,00)
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (Vj. 6.666,64)
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 635.904,71 159.611,04
11. Ergebnis nach Steuern -4.299.364,71 5.958.588,80
12. Sonstige Steuern 71.125,14 633,21
13. Aufwendungen aus Ergebnisabführung 0,00 5.957.955,59
14. Erträge aus Verlustübernahme 4.370.489,85 0,00
14. Jahresüberschuss 0,00 0,00
15. Gewinnvortrag 0,00 4.618.423,14
16. Bilanzgewinn 0,00 4.618.423,14

Anhang für das Geschäftsjahr 01. Januar bis 31. Dezember 2020

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Dolan GmbH, Kelheim (Amtsgericht Regensburg, HRB 9771), wurde gemäß den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die unter den immateriellen Vermögensgegenständen ausgewiesene entgeltlich erworbene Software wird zu Anschaffungskosten abzüglich zeitanteiliger planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear unter Zugrundelegung einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von drei Jahren vorgenommen. Entgeltlich erworbenes Know-how wird unter Zugrundelegung einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von fünf Jahren planmäßig abgeschrieben.

Ein in der Vergangenheit aktivierter entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert wird nach Art. 66 Abs. 3 Satz 2 EGHGB weiterhin planmäßig über eine individuelle Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben, da der Geschäfts- oder Firmenwert auf langfristig angelegten Lieferbeziehungen basiert. Die Nutzungsdauer endete im Geschäftsjahr.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich bisher aufgelaufener, planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden für Zugänge zeitanteilig nach der linearen Methode unter Zugrundelegung einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu 25 Jahren vorgenommen. Niedrigere Wertansätze, die auf allein steuerlich begründeten Abschreibungen beruhen, werden in Ausübung des Wahlrechtes nach Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB beibehalten und fortgeführt. Aufgrund unterschiedlicher Abschreibungsmethoden ist der handelsrechtliche Buchwert um T€ 192 niedriger als der steuerliche Buchwert. Auf den Jahresüberschuss 2020 hatte dies einen Effekt von T€ 1 an Minderabschreibungen. Geringwertige Anlagegegenstände mit Anschaffungskosten zwischen € 250 und € 1.000 werden im Jahr der Anschaffung als Sammelposten aktiviert und über fünf Jahre abgeschrieben.

Bei dauerhaften Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Bei dauerhaften Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten oder, falls diese niedriger sind, zu Wiederbeschaffungskosten am Abschlussstichtag bewertet. Altbestände werden lagerdauerabhängig prozentual gestaffelt abgewertet.

Unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten bei Normalbeschäftigung bewertet. Diese enthalten die direkt zurechenbaren Kosten und anteilsmäßig Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie fertigungsbezogene Abschreibungen.

Die Bewertung der fertigen Erzeugnisse erfolgt zu durchschnittlichen Herstellungskosten bei Normalbeschäftigung ohne Aktivierung von Leerkosten. In die Herstellungskosten werden neben den direkten Kosten auch Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie die fertigungsbezogenen Abschreibungen einbezogen. Waren werden zu Anschaffungskosten oder, falls diese niedriger sind, zu Wiederbeschaffungskosten am Abschlussstichtag bewertet. Soweit die erzielbaren Verkaufserlöse bei den fertigen Erzeugnissen und Waren abzüglich der noch anfallenden Vertriebs- und Verwaltungskosten niedriger sind, werden diese angesetzt. Für schwergängige bzw. obsolete Erzeugnisse wurden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Die Wertansätze entsprechen dem Niederstwertprinzip.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zu Nennwerten abzüglich notwendiger Einzelwertberichtigungen bilanziert. Zur Deckung des allgemeinen Ausfallrisikos wurde eine Pauschalwertberichtigung von 1 % auf den um die Umsatzsteuer und die einzelwertberichtigten Beträge verminderten Debitorenbestand gebildet.

Forderungen in ausländischer Währung mit einer Laufzeit von unter einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind zu Nennwerten abzüglich notwendiger Einzelwertberichtigungen angesetzt.

Die Forderungen gegen Gesellschafter sind zu Nennwerten angesetzt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum Nennbetrag angesetzt. Sie notieren in Teilen in fremder Währung und werden am Bilanzstichtag zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet.

Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) und die Kapitalrücklage werden zum Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst. Änderungen des Abzinsungssatzes werden im operativen Ergebnis ausgewiesen.

Die versicherungsmathematische Bewertung der Pensions- und Jubiläumsverpflichtungen erfolgt nach der Projected-Unit-Credit-Methode unter Zugrundelegung der folgenden Prämissen:

(A) Pensionsverpflichtungen

2020 2019
Rechnungszins 2,31 % p. a. 1,97 % p. a.
Einkommenstrend 2,25 % p. a. 2,25 % p. a.
BBG-Trend 2,00 % p. a. 2,00 % p. a.
Rentenanpassungstrend 1,50 % p. a. 1,75 % p. a.

(B) Jubiläumsverpflichtungen

2020 2019
Rechnungszins 1,61 % p. a. 1,97 % p. a.
Einkommenstrend 2,25 % p. a. 2,25 % p. a.
BBG-Trend 2,00 % p. a. 2,00 % p. a.

Die Fluktuation wird in Abhängigkeit von Alter und Geschlecht mit einem Abschlag zwischen 0,00 % und 12,50 % berücksichtigt.

Die Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 HGB wird angewandt.

Als Basis dienen die "Richttafeln 2018G" von Prof. Klaus Heubeck.

Verpflichtungen aus Deferred Compensation-Vereinbarungen

Bei den hierbei von der Gesellschaft erteilten Gehaltsverzichtszusagen richten sich die Versorgungsleistungen alleine nach den Leistungen aus den bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen, die an die Arbeitnehmer verpfändet sind. Nach Auffassung des IDW (IDW RS HFA 30) sind rückgedeckte Versorgungszusagen wie wertpapiergebundene Versorgungszusagen zu behandeln. Die Verpflichtung ist demnach in Höhe des beizulegenden Zeitwerts des Wertpapiers (T€ 20), der bei einer Rückdeckungsversicherung deren Aktivwert laut R 6a und H 6a (23) EStR (Anschaffungskosten) entspricht, zu bewerten. Bei den Rückdeckungsversicherungen handelt es sich außerdem um Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB, das mit der zugehörigen Verpflichtung zu saldieren ist. Es entfällt daher sowohl der Ausweis des Aktivwertes der Versicherung als auch der des Wertes der Versorgungsverpflichtung (Nullausweis). In der Gewinn- und Verlustrechnung ergeben sich weder Erträge noch Aufwendungen.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zu erwartenden Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung künftiger Kosten- und Preissteigerungen angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Verbindlichkeiten in ausländischer Währung mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Lieferungen und Leistungen ausgeführt sind und der Gefahrenübergang erfolgt ist.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zu Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit bis zu einem Jahr) sowie liquide Mittel oder andere Vermögensgegenstände in Fremdwährung werden zum Devisenkassakurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

III. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang dargestellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Alle zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind, ebenso wie im Vorjahr, innerhalb eines Jahres fällig.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen mit T€ 5.428 (Vorjahr T€ 5.994) sonstige Vermögensgegenstände.

Die Forderungen gegen Gesellschafter betreffen mit T€ 4.370 (Vorjahr T€ 2.810) sonstige Vermögensgegenstände.

Eigenkapital

Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit der Dralon Beteiligung GmbH, Dormagen (Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezember 2023). Aufgrund der Übernahme des Verlustes des Geschäftsjahres wird kein Jahresfehlbetrag ausgewiesen.

Rückstellungen

Rückstellungen für Pensionen

Aus der Abzinsung der Rückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn statt sieben Jahre resultiert ein Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 345. Insoweit besteht eine gesetzliche Ausschüttungssperre. Es bestehen Aktivwerte und gleichhohe Verpflichtungen aus Deferred Compensation-Vereinbarungen in Höhe von jeweils T€ 20 (Nullausweis). In der Gewinn- und Verlustrechnung ergeben sich weder Erträge noch Aufwendungen.

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2020
T€
31.12.2019
T€
Rückstellung Energie 10.285 8.732
Preisnachlässe, Rabatte 1.266 1.487
Sonstige Personalaufwendungen 754 819
Jubiläumszuwendungen 281 281
Ausstehende Rechnungen 144 1.244
Verkaufsprovisionen 119 55
Schadenersatzansprüche und Gewährleistungen 53 95
Rückstellungen f. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften 8 27
Sonstige 337 419
Gesamt 13.247 13.159

Verbindlichkeiten

Alle Verbindlichkeiten haben, ebenso wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen sämtlich sonstige Verbindlichkeiten und bestehen sämtlich gegenüber Gesellschaftern.

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse werden vollständig durch die Herstellung von Acrylfaser erzielt.

Von den Umsatzerlösen entfallen 11 % (Vorjahr 13 %) auf das Inland, 62 % auf die übrigen EU-Staaten (Vorjahr 57 %) und 27 % auf die restliche Welt (Vorjahr 30 %).

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 758 (Vorjahr T€ 333), die vollständig aus der Auflösung von Rückstellungen (T€ 758) resultieren. Dies betrifft im Wesentlichen die Rückstellung für fixe und variable Energieanteile in Höhe von T€ 567 sowie die Rückstellung für Rabatte in Höhe von T€ 136.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten außergewöhnliche Aufwendungen in Höhe von M€ 6,8 aus der Zuführung zur Einzelwertberichtigung für Forderungen gegen die Dralon GmbH, Dormagen, infolge Insolvenz.

Periodenfremde Aufwendungen

Die Zinsaufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen aus der Nachbuchung von Zinsen zur Rückstellung für Energiekosten für Vorjahre in Höhe von T€ 229.

IV. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Die Dolan GmbH haftet für ein infolge der Insolvenz der Dralon GmbH gekündigtes Bankdarlehen der Gesellschafterin Dralon Beteiligung GmbH, Dormagen, in Höhe von T€ 3.568 aufgrund einer mit dieser und der finanzierenden Bank getroffenen Rückführungsvereinbarung aus November 2020. Zum Abschlussstichtag beläuft sich das Haftungsverhältnis noch auf T€ 3.252.

Die Dolan GmbH geht nicht von einer Inanspruchnahme aus dem Haftungsverhältnis aus, da sie - in Erfüllung ihrer Verpflichtung aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der Dralon Beteiligung GmbH - dieser laufend Liquidität zur Verfügung stellt, so dass die Dralon Beteiligung GmbH den in der Rückführungsvereinbarung vorgesehenen Tilgungsplan bis zu dessen Ende am 30. Juni 2023 erfüllen kann.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Das Betriebsgrundstück sowie die Betriebsgebäude nebst wesentlichen Bestandteilen sind langfristig gepachtet. Daneben hat die Gesellschaft im Rahmen von überwiegend mittelfristigen Miet- und Leasing-Verträgen in geringem Umfang Teile ihrer Betriebs- und Geschäftsausstattung gemietet. Die Verträge haben Laufzeiten (Grundmietzeit) längstens bis zum 31. Dezember 2026. Die hieraus resultierenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen belaufen sich zum 31. Dezember 2020 auf T€ 3.115 (Vorjahr T€ 3.622). Sie setzen sich wie folgt zusammen:

T€
Fällig 2021 530
Fällig 2022 - 2025 2.076
Fällig nach 2025 509
3.115

In Höhe von T€ 221 (Vorjahr T€ 108) besteht ein Bestellobligo für Investitionen in Neuanlagen.

Honorar des Abschlussprüfers

Das Honorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 beträgt T€ 28. Es verteilt sich wie folgt:

- Abschlussprüfungsleistungen: T€ 28
- Andere Bestätigungsleistungen: T€ 0
- Steuerberatungsleistungen: T€ 0
- Sonstige Leistungen: T€ 0

Angaben zur Belegschaft

Im Geschäftsjahr 2020 waren durchschnittlich 120 (Vorjahr: 115) Mitarbeiter beschäftigt.

2020 2019
Gewerbliche Arbeitnehmer 83 80
Angestellte 37 35
120 115

Mitglieder der Geschäftsführung

Im Geschäftsjahr 2020 oblag die Geschäftsführung:

- Luis Puncernau, Ihrlerstein, Diplom-Ingenieur, Geschäftsführer Finanzen und Produktion

- Stefan Braun, Leverkusen, Geschäftsführer Finanzen und Produktion

Gesamtbezüge der Geschäftsführung

Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Konzernzugehörigkeit

Die Anteile werden zum Bilanzstichtag in voller Höhe von der Dralon Beteiligung GmbH, Dormagen, gehalten. Deren Anteile werden wiederum von der Dralon GmbH, Dormagen, gehalten. Die Dralon GmbH hat das Insolvenzverfahren zum 1.11.2020 eröffnet.

Die Dralon GmbH erstellt den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für den kleinsten Kreis von Unternehmen. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sind beim elektronischen Bundesanzeiger erhältlich. Über die Dralon GmbH wird die Berichtsgesellschaft in den Konzernabschluss der Fraver SPA, Quarenga / Italien, einbezogen (größter Kreis von Unternehmen). Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sind bei dieser erhältlich.

Ergebnisverwendung

Der Verlust wird aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags von der Dralon Beteiligung GmbH, Dormagen, übernommen.

Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ergeben.

 

Kelheim, 25. März 2021

Die Geschäftsführer

Luis Puncernau

Stefan Braun

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020

Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand 01.01.2020
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Umbuchungen
EUR
Stand 31.12.2020
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 158.575,59 0,00 0,00 0,00 158.575,59
2. Geschäfts- oder Firmenwert 1.064.438,94 0,00 0,00 0,00 1.064.438,94
1.223.014,53 0,00 0,00 0,00 1.223.014,53
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 627.881,56 0,00 0,00 116.018,06 743.899,62
2. Technische Anlagen und Maschinen 62.103.584,61 0,00 55.058,79 551.501,29 62.600.027,11
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.867.811,83 0,00 46.095,39 74.069,78 1.895.786,22
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.056.556,98 734.539,44 0,00 -741.589,13 1.049.507,29
65.655.834,98 734.539,44 101.154,18 0,00 66.289.220,24
II. Finanzanlagen
Beteiligungen 1.600,00 0,00 0,00 0,00 1.600,00
66.880.449,51 734.539,44 101.154,18 0,00 67.513.834,77
Abschreibungen
Stand 01.01.2020
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Stand 31.12.2020
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 144.060,72 5.149,49 0,00 149.210,21
2. Geschäfts- oder Firmenwert 958.243,46 70.998,08 0,00 1.029.241,54
1.102.304,18 76.147,57 0,00 1.178.451,75
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 98.861,92 38.270,00 0,00 137.131,92
2. Technische Anlagen und Maschinen 52.676.134,96 1.251.456,84 1.480,27 53.926.111,53
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.548.424,58 84.189,35 30.600,08 1.602.013,85
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
54.323.421,46 1.373.916,19 32.080,35 55.665.257,30
II. Finanzanlagen
Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00
55.425.725,64 1.450.063,76 32.080,35 56.843.709,05
Buchwerte
Stand 31.12.2020
EUR
Stand 31.12.2019
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 9.365,38 14.514,87
2. Geschäfts- oder Firmenwert 35.197,40 106.195,48
44.562,78 120.710,35
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 606.767,70 529.019,64
2. Technische Anlagen und Maschinen 8.673.915,58 9.427.449,65
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 293.772,37 319.387,25
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.049.507,29 1.056.556,98
10.623.962,94 11.332.413,52
II. Finanzanlagen
Beteiligungen 1.600,00 1.600,00
10.670.125,72 11.454.723,87

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Dolan GmbH, Kelheim

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Dolan GmbH, Kelheim, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Dolan GmbH, Kelheim, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Düsseldorf, den 25. März 2021

Warth & Klein Grant Thornton AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Marc A. Sahner, Wirtschaftsprüfer

Thorsten Esser, Wirtschaftsprüfer

Datum der Feststellung

Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 wurde am 28.05.2021 festgestellt.

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