Stammdaten

Register
Amtsgericht Pinneberg HRB 12436 PI
Eingetragen
21.3.2016
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften.

Historie

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Management

NameRolle
Jana Knoop
seit 12.9.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Rellingen
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

GERIMPEX Verwaltungs GmbH

Rellingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 04.03.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
4.3.2016
EUR
A. Umlaufvermögen 25.083,70 25.000,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.250,00 25.000,00
1. eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen 0,00 25.000,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 23.833,70 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 25.083,70 25.000,00

Passiva

31.12.2016
EUR
4.3.2016
EUR
A. Eigenkapital 23.603,70 25.000,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Jahresfehlbetrag 1.396,30 0,00
B. Rückstellungen 1.480,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 25.083,70 25.000,00

Anhang


1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden.

Die Bilanz ist entsprechend der Vorschrift des § 266 Abs. 2 HGB gegliedert. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB das Gesamtkostenverfahren zugrunde gelegt.

Von den Erleichterungsmöglichkeiten der §§ 266 Abs. 1, 274a, 276 und 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften ist bei der Aufstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung in eingeschränktem Umfang Gebrauch gemacht worden.

Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung enthalten entsprechend § 265 Abs. 2 HGB die Vergleichsbeträge des Vorjahres.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Ein Lagebericht gem. § 289 HGB wurde unter Inanspruchnahme der Erleichterungen nach § 264 Abs. 1 HGB nicht aufgestellt.

2. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Entgeltliche erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (u.a. Software) werden entsprechend der steuerlichen Handhabung aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung wird vorgenommen, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen EUR 150 und EUR 1.000 (geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne von § 6 Abs. 2a EStG) wurden in Vorjahren in einem Sammelposten zusammengefasst und linear über fünf Jahre abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410 mit Anschaffung im laufenden Wirtschaftsjahr werden in voller Höhe abgeschrieben.

Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Anhaltspunkte für notwendige niedrigere Wertansätze waren zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung angabegemäß nicht zu erkennen.

Vorräte werden grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Teilwerten bewertet. Beim Ansatz der Herstellungskosten sind anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten nicht einbezogen worden. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Für das allgemeine Kreditrisiko werden Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Guthaben bei Kreditinstituten und der Kassenbestand sind zu Nominalbeträgen angesetzt. Soweit Fremdwährungen aus den Euroteilnehmerländern vorhanden sind, werden diese mit dem feststehenden Euroumrechnungskurs bewertet.

Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB). Pensionsrückstellungen werden in Höhe der anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätze unter Einbeziehung der neuen "Heubeck'schen Richttafeln 2005 G" gebildet. Alle noch nicht veranlagten Steuern wurden bei den Steuerrückstellungen ausgewiesen. Die Rückstellungen sind nach Einschätzung der Unternehmensleitung ausreichend dotiert.

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Ein Disagio für aufgenommene Darlehen innerhalb des Bilanzpostens "sonstige Verbindlichkeiten" wird gem. § 250 Abs. 3 HGB aktiv abgegrenzt.

3. Sonstige Angaben

Geschäftsführer des Geschäftsjahres war (§ 285 Nr. 10 HGB): Manfred Gerber



  

sonstige Berichtsbestandteile


gezeichnet Manfred Gerber, Rellingen den 22.01.2018
 


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde vor der Feststellung offengelegt.

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