Stammdaten

Register
Amtsgericht Königstein HRB 10492
Eingetragen
27.5.2020
Branche
Erbringung von haushaltsbezogenen DienstleistungenHerstellung von nichtelektrischen HaushaltsgerätenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Die Erbringung von Leistungen in Bezug auf zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Fadil Tandir
seit 27.5.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

150.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
100.00%
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Fadil Tandir
Königstein im Taunus
25.000 €
100.00%
Amir Ajruli
Frankfurt am Main
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Novadom GmbH

Königstein im Taunus

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 25.375,00 19.398,00
I. Sachanlagen 25.375,00 19.398,00
B. Umlaufvermögen 91.393,51 20.850,60
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.305,30 13.905,30
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 90.088,21 6.945,30
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 1.177,83
Summe Aktiva 116.768,51 41.426,43

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 54.924,76 26.495,50
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 2.000,00 2.000,00
III. Verlustvortrag 504,50 19.812,24
IV. Jahresüberschuss 28.429,26 19.307,74
B. Rückstellungen 17.177,00 13.582,00
C. Verbindlichkeiten 44.666,75 1.348,93
Summe Passiva 116.768,51 41.426,43

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften / Gesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. / Sie werden im Anlagenspiegel des Folgejahres als Abgang dargestellt. / Nach der Abgangsfiktion wird ihr Abgang nach fünf Jahren unterstellt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Herstellungskosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden nach der retrograden Bewertungsmethode ermittelt. Ausgehend vom Verkaufspreis werden der Gewinnaufschlag sowie die Vertriebs- und Verwaltungskosten abgezogen.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

 

Frankfurt am Main, den 02.05.2025

Fadil Tandir, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 3.5.2025.

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