Test- und Suchbohrung
CLIFF Schuh Handelsgesellschaft mbH
Alter Kirchweg 27, 40880 Ratingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Erich Grachten seit 21.3.2024 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hans-Jürgen Waterböhr Handelsgesellschaft m.b.H.RatingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
AnhangI. Allgemeine AngabenDie Firma Hans-Jürgen Waterböhr Handelsgesellschaft m.b.H. mit Sitz in Ratingen ist im Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Nummer HRB 43760 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. 1. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. 2. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800,00 Euro wurden gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde. Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen wurden vom Auftraggeber nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Teilwertverfahren ermittelt. Die Berechnung erfolgte unter folgenden Annahmen:
Der zur Ausschüttung gesperrte Betrag im Sinne des § 253 Abs. 6 HGB beläuft sich auf 16.298,00 EUR. Er setzt sich wie folgt zusammen:
16.298,00 EUR
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. In den Verbindlichkeiten sind größere Beträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen. Dabei handelt es sich um Beträge, die erst nach dem Bilanzstichtag zu Ausgaben führen, aber zum Zweck der periodengerechten Gewinnermittlung bereits zum Bilanzstichtag als Aufwand erfasst wurden. 3. OrganschaftDamit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zutreffend eingeschätzt werden kann, sind folgende Angaben zu beachten: Umsatzsteuerlich besteht ein Organschaftsverhältnis mit der Gesellschaft als Organtochter und der Firma H.-J. Waterböhr als Organträger. Schuldner der Umsatzsteuer ist der Organträger. II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzDie Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Auf Grund der Corona-Pandemie wurde der Berichtsgesellschaft die "Überbrückungshilfe III NRW" für Januar bis Juni 2021 in Höhe von 464.017,61 Euro mit Bescheid vom 18.02.2021 gewährt und im Jahr 2021 in zwei Raten ausgezahlt. Des Weiteren wurde die "Überbrückungshilfe III Plus" für Juli bis Dezember 2021 in Höhe von 87.116,35 Euro beantragt, wovon mit Bescheid vom 31.01.2022 die erste Abschlagszahlung von 50 % der Antragssumme im Jahresabschluss 2021 in Höhe von 43.558,18 berücksichtigt wurde. Die zweite Teilzahlung in Höhe von 43.558,17 Euro erfolgte am 12.05.2022 und hat das Jahresergebnis 2022 positiv beeinflusst. Eine Schlussabrechnung der "Überbrückungshilfe III und III Plus" ist zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung für das Berichtsjahr noch nicht erfolgt. Diesbezüglich werden jedoch Rückzahlungen erwartet, wobei zurzeit noch nicht bekannt ist, auf welche Summe sich die Rückzahlungsbeträge belaufen. III. Ergänzende AngabenAngaben über Mitglieder der UnternehmensorganeGeschäftsführer
Forderungen aus Vorschüssen und Krediten bestanden am Bilanzstichtag gegenüber folgenden Organmitgliedern:
Von den Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 365.205,03 Euro (Vorjahr: 229.988,90 Euro), hiervon 62.500,00 Euro (Vorjahr: 15.625,00 Euro) gegenüber Kreditinstituten. Von den Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von mehr als ein bis fünf Jahren 21.875,00 Euro (Vorjahr: 318.556,38 Euro); hiervon 21.875,00 Euro (Vorjahr: 312.500,00 Euro) gegenüber Kreditinstituten. Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren 0,00 Euro (Vorjahr: 171.875,00 Euro) Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag aus Verbindlichkeiten aus Bürgschaften in Höhe von 68.922,30 Euro, rückgedeckt durch Bankbürgschaften der Sparkasse Paderborn-Detmold. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 16.8.2023. |
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