Schaltwerk GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Armin Wiedemann seit 26.9.2017 | Geschäftsführer |
Alexandra Strehle seit 10.11.2016 | Geschäftsführer |
Hermann Strehle seit 20.5.2003 | Geschäftsführer |
Petra Strehle seit 20.5.2003 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 70.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Elektro-Strehle GmbHGünzburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
Anhang
Sonstige allgemeine Angaben Der Abschluss erfolgt nach HGB unter Anwendung der Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften nach §§ 267 Abs. 1 HGB. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Stetigkeit sowie der generellen Ansatzvorschriften der §§ 245 - 251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 265, 268 - 274a, 276-277 HBG) und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 - 256a HGB aufgestellt. Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung. Anlagevermögen Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear oder degressiv (bis zum Geschäftsjahr 2009) vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten über € 251,01 bis € 1.000,00 € wurden nach Maßgabe des Steuerrechts im Jahr des Zugangs zu einem Sammelposten zusammengefasst und auf 5 Jahre linear abgeschreiben. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis € 250,00 wurden sofort als Aufwand erfasst. Dabei wurde der Grundsatz der Wesentlichkeit beachtet. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungskosten zwischen € 250,01 und € 800,00) wurden im Geschäftsjahr des Zugangs sofort abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis € 250,00 wurden sofort als Aufwand erfasst. Dabei wurde der Grundsatz der Wesentlichkeit beachtet. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen mit den zu aktivierenden Deckungskapitalwerten auf der Basis von versicherungsmathematischen Gutachten. Die Wertpapiere wurden mit deren Anschaffungskosten (inkl. Anschaffungsnebenkosten) bewertet. Da entsprechende Verpfändungserklärungen zu Gunsten von pensionsberechtigten Mitarbeitern vorliegen, wurde das Wertpapierdepot zum Stichtag mit dem tatsächlichen Wert angesetzt und mit der korrespondierenden Pensionsrückstellung nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB verrechnet. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung gem. § 253 Abs. 3 HGB werden die Finanzanlagen auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern in den Folgejahren die Gründe für die Wertminderung weggefallen sind, erfolgen Zuschreibungen gemäß dem Wertaufholungsgebot gem. § 253 Abs. 5 HGB. Umlaufvermögen Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Erhaltene Anzahlungen wurden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt und gemäß § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB in Höhe von € 10.988.933,99 (Vorjahr: € 8.161.578,70) offen von den Vorräten abgesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Rückstellungen Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen € 765.187. Gemäß § 246 Abs. 2 HGB wurden verpfändete Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen und Wertpapierdepots in Höhe von € 341.252,50 mit den Pensionsrückstellungen verrechnet und auf der Passivseite ausgewiesen. Den Pensionsrückstellungen wurde ein durchschnittlicher Marktzins aus den vergangenen 10 Jahren zugrunde gelegt. Der Unterschiedsbetrag (Ausschüttungssperre) beträgt € 53.667,00 (§§ 253 Abs. 6, 253 Abs. 2 HGB). Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Angaben zur Bilanz Aktivposten In den Vorräten wurden erhaltene Anzahlungen in Höhe von 10.988.933,99 € (Vorjahr: 8.161.578,70 €) saldiert. Die Erhaltenen Anzahlungen hatten eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird als Zugang und Abgang ausgewiesen. Die Geschäftsjahresabschreibung enthält damit diese Beträge nicht. In den Forderungen sind € 1.316,92 (Vorjahr: € 4.222,74) gegenüber Gesellschaftern enthalten. Eigenkapital Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gem. § 272 HGB unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrags. Die Bilanz wurde unter teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von € 2.143.808,57 enthalten. Rückstellungen Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC Verfahren) angewendet. Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:
sonstige Berichtsbestandteile
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