IKT-Ost AöR

Neubrandenburg

Stammdaten

Register
Amtsgericht Neubrandenburg HRA 2819
Eingetragen
30.1.2020
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieAllgemeine öffentliche VerwaltungBereitstellung von Datenverarbeitungsdiensten
Gegenstand
Aufgabe des gemeinsamen Kommunalunternehmens ist die Erbringung von kommunalen Dienstleistungen für die Träger des gemeinsamen Kommunalunternehmens und die Sicherstellung eines elektronischen Zugangs der Bürgerinnen und Bürger zu Verwaltungsdienstleistungen. Dabei übernimmt es auch hoheitliche Aufgaben der Träger. Hierzu zählen der Betrieb der Kern-IT sowie damit verbundene Aufgaben: -Systembetrieb/Infrastruktur (Betrieb redundanter kommunaler Rechenzentren, Basissysteme, Arbeitsplatzsysteme, Netzwerk, Sicherheitssysteme, Backup, Storage usw.); zentrale Beschaffung von Hard- und Software entsprechend vergaberechtlicher Vorgaben; -Koordinierung und zentrale Beschaffung von externen IT-Dienstleistungen entsprechend vergabetechnischer Vorgaben; -Anwenderbetreuung durch einen zentralen Benutzerservice (Helpdesk); -Anwendungsbetrieb für Fachverfahren; -Schul-IT (Bereitstellung und Support nach Vorgaben des jeweiligen Schulträgers); -Datenschutz und IT-Sicherheit (im Rahmen der übertragenen Aufgaben); - Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen und weiteren eGovernment-Herausforderungen (Projektmanagement/Prozessmanagement, Strategieberatung);- Aus-und Weiterbildung, Training, Schulungen sowie Aufgaben gemäß der Aufzählung, soweit sie bisher von den Trägern für Dritte wahrgenommen werden. Das gemeinsame Kommunalunternehmen ist auch berechtigt, im Rahmen der von ihm betreuten Anwendungen Abrechnungsleistungen durchzuführen. Die Übertragung der Aufgaben wird im öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens geregelt. Das gemeinsame Kommunalunternehmen kann die ihm übertragenen Aufgaben unter den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen auch für andere Gebietskörperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts auf Grundlage eine expliziten öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen wahrnehmen. Das gemeinsame Kommunalunternehmen kann sich unter Beachtung seines öffentlichen Zwecks und nach Maßgabe des § 70 Abs. 3KV MV an anderen Unternehmen beteiligen. Darüber hinaus ist es zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Zweck des gemeinsamen Kommunalunternehmens unmittelbar gefördert wird. Es kann sich zur Durchführung seiner Aufgaben Dritter bedienen. Die Finanzierung des gemeinsamen Kommunalunternehmens erfolgt in Form eine Umlagefinanzierung. Art. und Ausgestaltung der Finanzierung regelt der öffentlichrechtliche Vertrag zur Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens.

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Antje Ledder
seit 15.1.2024
Vorstandsmitglied
Jan Goldacker
seit 15.1.2024
Vorstandsmitglied
Vorstandsmitglied

Beteiligungen

NameAnteil
1.00%

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

3 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.