Elektro
Seip GmbH
Sinzheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
19.058,50 |
23.426,50 |
| I.
Sachanlagen |
19.058,50 |
23.426,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
68.876,28 |
58.800,13 |
| I.
Vorräte |
3.293,94 |
1.821,52 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
40.126,57 |
33.898,12 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
25.455,77 |
23.080,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
87.934,78 |
82.226,63 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
44.879,90 |
45.099,98 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
19.879,90 |
20.099,98 |
| davon
Gewinnvortrag |
20.099,98 |
30.101,89 |
| B.
Rückstellungen |
5.401,00 |
5.212,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
37.653,88 |
31.914,65 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
37.653,88 |
31.914,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
87.934,78 |
82.226,63 |
Anhang
Elektro Seip GmbH
Elektroinstallationen
Sinzheim
Anhang
I.
Grundsätzliches zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf und
ist als solche nicht nach §§ 316 ff.
HGB prüfungspflichtig und auch nicht zur Aufstellung
eines Lageberichts verpflichtet.
Bei den einzelnen Positionen der Bilanz sind im
zulässigen Rahmen Zusammenfassungen vorgenommen
worden.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor. Die Vorjahreswerte wurden durch die
erstmalige Anwendung des BilMoG nicht angepasst
(Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB i.d.F. BilMoG).
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das
Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet.
Die
Abschreibungen werden entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt.
Die
Vorräte werden mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt. Das strenge
Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Bei den
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wird allen erkennbaren
Ausfallrisiken durch Einzelwertberichtigung Rechnung
getragen. Das latente Risiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen ist durch eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % der
nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen
berücksichtigt.
Die
Forderungen werden zum Nennwert bilanziert.
Für erkennbare, ungewisse Verbindlichkeiten
wurden
Rückstellungen in Höhe der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbeträgen
gemäß § 253 Abs. 1 HGB gebildet.
Die
Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen gemäß
§ 253 Abs. 1 HGB angesetzt.
III.
Erläuterung zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem
Anlagenspiegel zu entnehmen, der der Bilanz beigefügt
ist.
Die Restlaufzeiten der Forderungen betragen weniger
als ein Jahr.
Die Verbindlichkeiten in Höhe von
T€ 38 sind durch Eigentumsvorbehalt in Höhe
von T€ 9 gesichert und haben in Höhe von
T€ 38 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten
Gesellschafterverbindlichkeiten in Höhe von
T€ 4.
IV.
Ergebnisverwendung
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von € 220,08
wird zusammen mit dem Gewinnvortrag in Höhe von
€ 20.099,98
als Bilanzgewinn mit € 19.879,90
auf neue Rechnung vorgetragen.
V.
sonstige Angaben
Zum Geschäftsführer ist bestellt:
Herr Wilfried Seip, Elektromeister, Sinzheim. Er ist
einzelvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
Sinzheim, den 25. November 2011
gez. Wilfried Seip
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.11.2011 festgestellt.
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