Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 701015
Eingetragen
5.10.2006
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von elektrischem InstallationsmaterialHerstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
Gegenstand
ist ein Elektroinstallationsbetrieb. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und Zweigniederlassungen zu errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Wilfried Seip
seit 5.10.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Elektro Seip GmbH

Sinzheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 19.058,50 23.426,50
I. Sachanlagen 19.058,50 23.426,50
B. Umlaufvermögen 68.876,28 58.800,13
I. Vorräte 3.293,94 1.821,52
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 40.126,57 33.898,12
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 25.455,77 23.080,49
Bilanzsumme, Summe Aktiva 87.934,78 82.226,63

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 44.879,90 45.099,98
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 19.879,90 20.099,98
davon Gewinnvortrag 20.099,98 30.101,89
B. Rückstellungen 5.401,00 5.212,00
C. Verbindlichkeiten 37.653,88 31.914,65
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 37.653,88 31.914,65
Bilanzsumme, Summe Passiva 87.934,78 82.226,63

Anhang


 
  Elektro Seip GmbH
  Elektroinstallationen
  Sinzheim

Anhang
 

 I. Grundsätzliches zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf und ist als solche nicht nach §§ 316 ff. HGB prüfungspflichtig und auch nicht zur Aufstellung eines Lageberichts verpflichtet.

Bei den einzelnen Positionen der Bilanz sind im zulässigen Rahmen Zusammenfassungen vorgenommen worden.

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor. Die Vorjahreswerte wurden durch die erstmalige Anwendung des BilMoG nicht angepasst (Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB i.d.F. BilMoG).

 
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs-­ oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt.

Die Vorräte werden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet.

Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wird allen erkennbaren Ausfallrisiken durch Einzelwertberichtigung Rechnung getragen. Das latente Risiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist durch eine Pauschalwertberichti­gung in Höhe von 1 % der nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen berücksichtigt.

Die Forderungen werden zum Nennwert bilanziert.

Für erkennbare, ungewisse Verbindlichkeiten wurden Rückstellungen in Höhe der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfül­lungsbeträgen gemäß § 253 Abs. 1 HGB gebildet.

Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen gemäß § 253 Abs. 1 HGB angesetzt.

 

III. Erläuterung zur Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen, der der Bilanz beigefügt ist.

Die Restlaufzeiten der Forderungen betragen weniger als ein Jahr.

Die Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 38 sind durch Eigentumsvorbehalt in Höhe von T€ 9 gesichert und haben in Höhe von T€ 38 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Gesellschafterverbindlichkeiten in Höhe von T€ 4.

IV. Ergebnisverwendung

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von € 220,08
wird zusammen mit dem Gewinnvortrag in Höhe von € 20.099,98
als Bilanzgewinn mit € 19.879,90
auf neue Rechnung vorgetragen.
 


V. sonstige Angaben

Zum Geschäftsführer ist bestellt:
Herr Wilfried Seip, Elektromeister, Sinzheim. Er ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschrän­kun­gen des § 181 BGB befreit.

Sinzheim, den 25. November 2011


gez. Wilfried Seip

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.11.2011 festgestellt.

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