B + W Bau GmbHLiquidiert

32051 Herford, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 9515
Eingetragen
7.1.2005
Branche
Architekturbüros für HochbauSonstige spezialisierte Bautätigkeiten im Hochbau a. n. g.Zimmerei und Ingenieurholzbau
Gegenstand
Hochbau aller Art sowie Fensterbaumontage.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

B + W Bau GmbH

Herford

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital

12.500,00

12.500,00

B. Anlagevermögen

2,00

1.551,00

I. Sachanlagen

2,00

1.551,00

C. Umlaufvermögen

2.909,25

12.460,99

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1.142,74

8.071,24

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

1.766,51

4.389,75

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

15.411,25

26.511,99



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

9.621,47

17.418,82

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-7.581,18

1.473,70

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-7.797,35

-9.054,88

B. Rückstellungen

4.587,00

7.505,00

C. Verbindlichkeiten

1.202,78

1.588,17

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

15.411,25

26.511,99

ANHANG

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Sachanlagen

Ø Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Ø Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Ø Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß EStG § 7 Abs. 1 nach der linearen Methode vorgenommen.

2. Verbindlichkeiten

Ø Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

3. Rückstellungen

Ø Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Ø Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

IV. Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

I. Aktivposten

Vom Eigenkapital sind noch 12.500 EUR einzuzahlen.

Ein Aktivposten für latente Steuern ist nicht zu bilden.

II. Eigenkapital und Sonderposten mit Rücklagenanteil

Ein Sonderposten mit Rücklagenanteil ist nicht gebildet worden.

III. Rückstellungen

Rückstellungen für latente Steuern und Pensionen ist nicht zu bilden gewesen.

IV. Verbindlichkeiten

Es bestehen Verbindlichkeiten gegen den Gesellschafter in Höhe von 1.202,78 EUR.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren sind nicht vorhanden.

V. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

C. Ergänzende Angaben

I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

(1) Geschäftsführer

Familienname

Vorname

Funktion

Vertretungsbefugnis

Wachtmann

Karl-Heinz

Geschäftsführer

einzelvertretungsberechtigt

D. Sonstige Verpflichtungen

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 8. Mai 2009 wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007 genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.

 

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