Hoist Group GmbH
Köln (vormals: Nürnberg)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Anlagevermögen |
171.840.457,17 |
171.689.504,25 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
816,45 |
| II. Sachanlagen |
9.912,84 |
23.690,12 |
| III. Finanzanlagen |
171.830.542,33 |
171.664.997,68 |
| B. Umlaufvermögen |
1.421.831,02 |
1.781.308,01 |
| I. Vorräte |
642.927,73 |
232.968,76 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
556.605,15 |
1.202.566,89 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
222.298,14 |
345.772,36 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
842.429,00 |
1.008.133,51 |
| Aktiva |
174.104.717,19
|
174.478.945,77 |
Passiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Eigenkapital |
90.950.272,27 |
99.951.343,46 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
120.000,00 |
120.000,00 |
| II. Kapitalrücklage |
121.244.113,10 |
121.244.113,10 |
| III. Bilanzverlust |
30.413.840,83 |
21.412.769,64 |
| B. Rückstellungen |
1.214.511,36 |
738.560,52 |
| C. Verbindlichkeiten |
81.938.393,83 |
73.772.829,66 |
| D. Rechnungsabgrenzungsposten |
1.539,73 |
16.212,13 |
| Summe Passiva |
174.104.717,19 |
174.478.945,77 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Hoist Group GmbH mit Sitz in Köln ist im Handelsregister am Amtsgericht Köln unter
HRB 108500 eingetragen.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften (§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB)
sowie den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise
in Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs-, Ansatz- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden
wurden stetig angewendet.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (3 bis 4 Jahre), bewertet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen,
bewertet. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
berücksichtigt.Abnutzbare Sachanlagen werden planmäßig linear auf die voraussichtliche Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Maschinen werden auf 8 Jahre, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung auf
2 bis 8 Jahre abgeschrieben.
Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert
in Höhe von EUR 250,00 wurden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften
gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt.
Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen abnutzbaren Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu einem Betrag von EUR 800,00 wurden
in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller
Höhe abgeschrieben.
Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Handelswaren wurden mit ihren
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Bestandsrisiken,
die sich aus der Lagerdauer oder geminderter Verwertbarkeit ergeben, wurden durch
Abwertung berücksichtigt.
Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten
unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Posten mit verminderter Marktgängigkeit
wurden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse und unfertigen Leistungen erfolgte
zu den je nach Fertigungsgrad angefallenen Herstellungskosten.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert
angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken
durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen.
Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag,
die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen.
Die Steuerrücktellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen
Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
1. Aktiva
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen insgesamt EUR 0,00 (V.EUR 1.943,41)
und sind in den sonstigen Vermögensgegenständen enthalten.
2. Passiva
Der Verlustvortrag aus dem Vorjahr beläuft sich auf EUR 21.412.769,64 (V.EUR 14.615.764,82).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen EUR 68.462.259,70 (V.EUR 66.577.865,90)
und sind in den sonstigen Verbindlichkeiten sowie den Verbindlichkeiten gegen Unternehmen
mit Beteiligung enthalten.
Die Verbindlicheiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen TEUR 81.938
(V.TEUR 9.964) und mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren betragen TEUR 0,00
(V.TEUR 63.809).
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
V. Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 12.
VI. Unterschriften gemäß § 245 HGB
Köln, 05.08.2025
…………………………………… ……………………………………… Hoist Group GmbH Hoist Group GmbH Kunaal Sarna Bastiaan Gevaert
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.08.2025 festgestellt.
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