LM12-Verwaltungs-GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Luisa Dr. Mantovani Löffler seit 16.3.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Luisa Mantovani Löffler | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DERMAVEN-MVZ GmbHLeipzigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAKTIVA
AnhangDie Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den gesetzlichen Gliederungsvorschriften gem. §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Bei Anschaffungen bis zum 31.12.2010 wurden ergänzende steuerliche Vorschriften in Bezug auf die Abschreibungsart (linear / degressiv) beachtet. Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Nettoanschaffungs- / Herstellungskosten 150,00 Euro nicht überschreiten, sind vollständig abgeschrieben worden, da dieses den tatsächlichen Nutzungsverlauf im Wesentlichen widerspiegelt. Für abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Nettoanschaffungs- bzw. Herstellungskosten mehr als 150,00 Euro betragen, aber 1.000,00 Euro nicht übersteigen, ist steuerlich im Jahr der Anschaffung oder Herstellung ein jahresbezogener Sammelposten zu bilden, der im Jahr der Bildung und den vier folgenden Wirtschaftsjahren gewinnmindernd mit jeweils einem Fünftel aufzulösen ist (Regelung erstmals ab dem Jahr 2008). Scheidet ein Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert (§ 6 Abs. 2 a EStG). Für handelsrechtliche Zwecke werden diese Vorschriften aus Gründen der nicht wesentlichen Einflussnahme auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage analog angewendet. Abschreibungen werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer für die einzelnen Positionen des Anlagevermögens wie folgt vorgenommen:
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden laut Auskunft durch die Unternehmensleitung durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert abzüglich einer Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko bewertet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Die Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist und entsprechen nach Auskunft der Unternehmensleitung den zu erwartenden Ausgaben und den drohenden Verlusten. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Disagien für aufgenommene Darlehn werden ggf. aktiv abgegrenzt. Verbindlichkeitenspiegel mit Sicherheiten nach § 285 Nr. 1a, 1b HGB Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (§ 285 Nr. 1a HGB) - Fehlanzeige - Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind (§ 285 Nr. 1b HGB) - Fehlanzeige - Gewährte Gesamtbezüge an die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans nach § 285 Nr. 9a HGB Auf die Angabe der im Geschäftsjahr den Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans gewährten Gesamtbezüge incl. Sozialabgaben wird gemäß § 288 HGB verzichtet, da es sich bei der Gesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB handelt. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans nach § 285 Nr. 10 HGB Mitglieder des Geschäftsführungsorgans sind:
Rückstellungsspiegel der sonstigen Rückstellung nach § 285 Nr. 12 HGB Auf den Rückstellungsspiegel der sonstigen Rückstellungen nach § 285 Nr. 12 HGB wird gemäß § 288 HGB verzichtet, da es sich bei der Gesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB handelt.
Leipzig, den 20. Februar 2014 Dr. med. Hans-Christian Wenzel, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20.02.2014 |
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