Stammdaten

Register
Amtsgericht Leipzig HRB 25091
Vorher
DERMAVEN-MVZ GmbHMVZ Mitte GmbH
Eingetragen
2.6.2009
Branche
Erbringung von Dienstleistungen der diagnostischen BildgebungHerstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen GerätenGroßhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und Laborbedarf
Gegenstand
Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung und Vorsorge und Rehabilitation und nicht ärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen, wie die integrierte Versorgung.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Luisa Mantovani Löffler
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Luisa Mantovani Löffler
Leipzig
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

DERMAVEN-MVZ GmbH

Leipzig

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen   236.986,00   50.873,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00   20.472,00  
II. Sachanlagen 236.984,00   30.401,00  
III. Finanzanlagen 0,00   0,00  
B. Umlaufvermögen   124.769,05   71.196,04
I. Vorräte 0,00   0,00  
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 123.302,93   60.589,17  
III. Wertpapiere 0,00   0,00  
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.466,12   10.606,87  
C. Rechnungsabgrenzungsposten   0,00   0,00
Summe Aktiva   361.755,05   122.069,04

Passiva

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital   30.923,34   9.925,82
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00   25.000,00  
II. Kapitalrücklage 0,00   0,00  
III. Gewinnrücklagen 0,00   0,00  
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag -15.074,18   11.496,71  
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 20.997,52   -26.570,89  
B. Rückstellungen   20.058,00   23.300,00
C. Verbindlichkeiten   310.773,71   88.843,22
D. Rechnungsabgrenzungsposten   0,00   0,00
Summe Passiva   361.755,05   122.069,04

Anhang

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den gesetzlichen Gliederungsvorschriften gem. §§ 266 und 275 HGB.

Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Bei Anschaffungen bis zum 31.12.2010 wurden ergänzende steuerliche Vorschriften in Bezug auf die Abschreibungsart (linear / degressiv) beachtet.

Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Nettoanschaffungs- / Herstellungskosten 150,00 Euro nicht überschreiten, sind vollständig abgeschrieben worden, da dieses den tatsächlichen Nutzungsverlauf im Wesentlichen widerspiegelt.

Für abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Nettoanschaffungs- bzw. Herstellungskosten mehr als 150,00 Euro betragen, aber 1.000,00 Euro nicht übersteigen, ist steuerlich im Jahr der Anschaffung oder Herstellung ein jahresbezogener Sammelposten zu bilden, der im Jahr der Bildung und den vier folgenden Wirtschaftsjahren gewinnmindernd mit jeweils einem Fünftel aufzulösen ist (Regelung erstmals ab dem Jahr 2008).

Scheidet ein Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert (§ 6 Abs. 2 a EStG).

Für handelsrechtliche Zwecke werden diese Vorschriften aus Gründen der nicht wesentlichen Einflussnahme auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage analog angewendet.

Abschreibungen werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer für die einzelnen Positionen des Anlagevermögens wie folgt vorgenommen:

  Abschreibungsmethode Nutzungsdauer
Immaterielle Vermögensgegenstände linear 3 Jahre
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken - Fehlanzeige -
technische Anlagen und Maschinen - Fehlanzeige -  
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung degressiv / linear 1 - 8 Jahre

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden laut Auskunft durch die Unternehmensleitung durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert abzüglich einer Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko bewertet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Die Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist und entsprechen nach Auskunft der Unternehmensleitung den zu erwartenden Ausgaben und den drohenden Verlusten.

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Disagien für aufgenommene Darlehn werden ggf. aktiv abgegrenzt.

Verbindlichkeitenspiegel mit Sicherheiten nach § 285 Nr. 1a, 1b HGB

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (§ 285 Nr. 1a HGB)

- Fehlanzeige -

Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind (§ 285 Nr. 1b HGB)

- Fehlanzeige -

Gewährte Gesamtbezüge

an die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans nach § 285 Nr. 9a HGB

Auf die Angabe der im Geschäftsjahr den Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans gewährten Gesamtbezüge incl. Sozialabgaben wird gemäß § 288 HGB verzichtet, da es sich bei der Gesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB handelt.

Mitglieder des Geschäftsführungsorgans nach § 285 Nr. 10 HGB

Mitglieder des Geschäftsführungsorgans sind:

Name Beruf
Dr. med. Hans-Christian Wenzel Geschäftsführer

Rückstellungsspiegel der sonstigen Rückstellung nach § 285 Nr. 12 HGB

Auf den Rückstellungsspiegel der sonstigen Rückstellungen nach § 285 Nr. 12 HGB wird gemäß § 288 HGB verzichtet, da es sich bei der Gesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB handelt.

 

Leipzig, den 20. Februar 2014

Dr. med. Hans-Christian Wenzel, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20.02.2014

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