Brückenforum GmbH
Bonn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.160,00 |
9.870,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
7.159,00 |
9.869,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
479.524,08 |
437.087,01 |
| I.
Vorräte |
6.662,57 |
6.370,76 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
445.463,29 |
419.120,50 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
27.398,22 |
11.595,75 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
16.693,94 |
3.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
503.378,02 |
449.957,01 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
27.666,03 |
3.394,59 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.750,00 |
25.750,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.916,03 |
-22.355,41 |
| B.
Rückstellungen |
4.780,00 |
3.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
458.738,05 |
443.562,42 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.193,94 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
503.378,02 |
449.957,01 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 der
Brückenforum GmbH wurde entsprechend
der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften
aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Von den
größenabhängigen Erleichterungen bei den
Bilanzierungs- und Anhangangabepflichten wurde teilweise
Gebrauch gemacht.
Die Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden
beibehalten.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der
entgeltlich erworbene Geschäfts- oder
Firmenwert wird gem.
§ 246 I 4 HGB i.V.m.
§ 253 I 1 HGB mit den Anschaffungskosten
angesetzt und gem. § 253 III 1, 2 HGB auf seine
voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig
abgeschrieben.
Die Bilanzierung der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB).
Bei den beweglichen Anlagegütern erfolgt die
Abschreibung linear.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis Euro 410,00
wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird
das
Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode
angewendet (§ 256,1 HGB).
Fertige und unfertige Erzeugnisse wurden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten
(§ 255 II HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wurde durch Bildung
angemessen dotierter Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen.
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Der aktivierte entgeltlich erworbene
Geschäfts- oder Firmenwert wird über eine
voraussichtliche Nutzungsdauer von 15 Jahren linear
abgeschrieben. Seine Nutzungsdauer ist damit
begründet, dass mit Ablauf dieser 15 Jahre die
eingesetzte Technik erfahrungsgemäß wegen
Überalterung neu eingesetzt werden muss (§ 285
Nr. 13 HGB).
Die
Entwicklung
des
Anlagevermögens ist im Anlagespiegel
dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen
des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
(§ 42 III GmbHG) in Höhe von Euro 421.990,20 Euro
(Vj.: TEuro 402,2) enthalten.
In den Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 III GmbHG) in Höhe von Euro 34.978,42 (Vj.:
TEuro 33,0) enthalten.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
V. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch Herrn Jürgen
Harder, Geschäftsführer
Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in
Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
sonstige Berichtsbestandteile
Bonn, den 26. Januar 2016
gez. im Original Jürgen Harder,
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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