Solarpark Wernberg-Köblitz II GmbH & Co. KG
Selbe AdresseElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern ohne Verteilung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralf Zischke seit 3.2.2015 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 26.00% | |
| 26.00% | |
Stadt Hilden | 26.00% |
Stadt Wesel | 17.18% |
| 4.40% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Windpark Lindtorf GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANG1 Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss 1.1 Gesellschaftsrechtliche Lage Die Windpark Lindtorf GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 12. November 2012 unter HRB 9800 am 22. November 2012 beim Amtsgericht Steinfurt eingetragen. Mit Änderung des Gesellschaftsvertrags vom 4. Dezember 2014 wurde der Sitz der Gesellschaft nach Düsseldorf verlegt. Die Eintragung erfolgte am 3. Februar 2015 unter HRB 74231 in das Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf. Das Eigenkapital in Höhe von EUR 25.000,00 wurde von den Gesellschaftern Grünwerke GmbH, Düsseldorf, Neue Energien Hilden GmbH (NE Hilden GmbH), Hilden, MEGA Monheimer Elektrizitäts- und Gasversorgung GmbH (MEGA GmbH), Monheim am Rhein, und Stadtwerke Wesel GmbH (SW Wesel GmbH), Wesel, jeweils in Höhe der Geschäftsanteile vollständig eingezahlt. Die Geschäftsanteile teilen sich wie folgt auf die Gesellschafter auf: Grünwerke GmbH, MEGA GmbH und NE Hilden GmbH halten jeweils einen Anteil von 26 %, die SW Wesel GmbH hält einen Anteil von 22 % am Stammkapital der Windpark Lindtorf GmbH. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Windparks in der Gemeinde Lindtorf. 1.2 Aufstellung des Jahresabschlusses und Gliederung Die Gesellschaft ist i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss wurde gemäß den Vorgaben des Gesellschaftsvertrages nach den Bestimmungen des HGB für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz entspricht den Vorschriften des § 266 HGB, für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Absatz 2 HGB gewählt. Soweit für Pflichtangaben das Wahlrecht besteht, diese in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang aufzuführen, sind diese Angaben grundsätzlich im Anhang dargestellt. 1.3 Steuerliche Verhältnisse Für handelsrechtlich und steuerrechtlich voneinander abweichende Wertansätze von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten werden passive latente Steuern grundsätzlich mit aktiven latenten Steuern verrechnet. Darüberhinausgehende aktive Steuerlatenzen werden in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 274 (1) Satz 2 HGB nicht aktiviert. Passive latente Steuern aus der abweichenden Bewertung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens aufgrund der Anwendung des § 7g (5) EStG werden gemäß § 274 (1) Satz 1 HGB in der Bilanz angesetzt. Zur Berechnung der latenten Steuern wird ein interner Steuersatz von 28,705 % angewandt. 1.4 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. In die Anschaffungskosten wurden Fremdkapitalzinsen, die während der Bauzeit angefallen sind, einbezogen. Den Abschreibungen der Windkraftanlagen sowie der anderen Anlagen wird eine Nutzungsdauer von 15 bis 20 Jahren zu Grunde gelegt. Soweit den Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens am Abschlussstichtag ein niedrigerer Wert beizulegen ist, werden sie auf den niedrigeren Wert außerplanmäßig abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten werden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Die liquiden Mittel werden mit dem Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und berücksichtigen alle der Höhe nach ungewissen Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 2 Besondere Angaben und Erläuterungen zur Bilanz 2.1 Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in einem gesonderten Anlagenspiegel in der Anlage zu diesem Abschnitt dargestellt. 2.2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen i. H. v. EUR 464.347,11 (Vorjahr EUR 784.721,85) aus der Stromeinspeisung enthalten. Sämtliche Forderungen sind innerhalb eines Jahres fällig. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten überwiegend Sicherheitsleistungen i. H. v. EUR 711.360,00 (Vorjahr EUR 711.360,00) gemäß Kreditvertrag zur Absicherung des Kapitaldienstes und der herausgelegten Avale. 2.3 Eigenkapital
Im Geschäftsjahr wurde der Jahresüberschuss 2022 zum Teil i. H. v. EUR 1.000.000,00 gemäß Gesellschafterbeschluss vom 23. Mai 2023 sowie i. H. v. EUR 300.000,00 gemäß Gesellschafterbeschluss vom 26. Oktober 2023 entsprechend den Gesellschaftsanteilen an die Gesellschafter ausgeschüttet. Der verbleibende Jahresüberschuss 2022 i. H. v. 155.554,36 EUR wurde in die Gewinnrücklage eingestellt. 2.4 Rückstellungen
In der Bundes-Immissionsschutzgesetz-Genehmigung ist festgelegt, dass die Anlagen nach endgültiger Aufgabe der Nutzung zurückgebaut werden müssen. Für diesen Fall wird eine Ansammlungsrückstellung unter Berücksichtigung einer Kostensteigerung i. H. v. 6,5 % sowie laufzeitbedingten Zinssätzen gemäß den veröffentlichten Abzinsungssätzen der Dt. Bundesbank angesetzt. 2.5 Verbindlichkeiten
Im Vorjahr bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Laufzeit von ein bis fünf Jahren i. H. v. EUR 9.353.836,00 und mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr i. H. v. EUR 1.169.232,00. Zwischenzeitlich wurde das Darlehen bis zum 30. Dezember 2031 prolongiert. Alle weiteren Verbindlichkeiten des Vorjahres hatten eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 2.6 Passive latente Steuern
Die Anwendung des § 7g (5) EStG führt im Handels- und Steuerrecht zu unterschiedlichen Wertansätzen der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. 3 Besondere Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 3.1 Umsatzerlöse
3.2 Materialaufwand Im Materialaufwand sind Aufwendungen für den Strombezug i. H. v. EUR 56.102,44 (Vorjahr EUR 23.691,11) und sonstige bezogene Leistungen i. H. v. EUR 854.137,12 (Vorjahr EUR 547.614,88) enthalten. Diese beinhalten hauptsächlich Kosten für die Wartung der Anlagen i. H. v. EUR 409.944,46, für die technische Betriebsführung i. H. v. EUR 60.000,00, für das Umspannwerk i.H. v. EUR 36.500,00, die Risikoprämie für die Direktvermarktung der eingespeisten Energiemengen i. H. v. EUR 347.692,66. 3.3 sonstige betriebliche Aufwendungen
Sämtliche Grundstücke, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Windkraftanlagen stehen, werden von der Windpark Lindtorf gepachtet. Hieraus resultierten im Geschäftsjahr 2023 Zahlungen i. H. v. EUR 165.160,26. Die Windpark Lindtorf hat für die kaufmännische Abwicklung und für das technische Controlling der Anlagen einen Dienstleistungsvertrag mit der Grünwerke GmbH abgeschlossen. Die Vergütung wird anhand der jährlichen Erlöse ermittelt. 3.4 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
3.5 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind Steuererträge aus der Auflösung von passiven latenten Steuern i. H. v. EUR 55.417,09 (Vorjahr EUR 55.417,13) enthalten (siehe 2.6 passive latente Steuern). 4 Ergänzende Angaben 4.1 Risiken, Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 und 3a HGB Es besteht ein Kreditvertrag mit der Commerzbank AG, Hamburg, für die Finanzierung des Erwerbs der Windkraftanlagen über EUR 19.000.000,00. Aus diesem Vertrag ergibt sich eine jährliche Tilgungsverpflichtung i. H. v. EUR 1.169.232,00 zzgl. Zinsen von 2,8 % p.a. bis 2024 und im Anschluss von 3,95 % bis zum Ende der Kreditlaufzeit zum 30.12.2031. Es bestehen Pachtverträge mit einer Laufzeit bis 2024 und einer jährlichen Vergütung i. H. v. EUR 61.750,00, bis 2032 i. H. v. EUR 79.250,00, bis 2034 von EUR 86.750,00 und bis 2038 i. H. v. EUR 11.750. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen mit einer Laufzeit von einem Jahr i. H. v. EUR 506.500,00, mit einer Laufzeit bis fünf Jahre i. H. v. EUR 2.201.000,00 und mit einer Laufzeit von über 5 Jahren i. H. v. EUR 1.982.000,00. 4.2 Arbeitnehmer gemäß § 285 Nr. 7 i. V. m. § 267 (5) HGB Die Gesellschaft beschäftigt keine Arbeitnehmer. 4.3 Angaben zu den Organen der Gesellschaft gemäß § 285 Nr. 10 HGB Seit dem 3. Februar 2015 ist Herr Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Ralf Zischke, Kerpen, Geschäftsführer der Grünwerke GmbH, bestellt. Herr Zischke führt die Geschäftsführungstätigkeit der Grünwerke GmbH hauptberuflich aus. Die Geschäftsleitung erhält keine Vergütung von der Gesellschaft. 4.4 Abschlussprüferhonorar gemäß § 285 Nr. 17 HGB Das im Geschäftsjahr 2023 im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasste Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt EUR 6.400,00 für Abschlussprüfungsleistungen. 4.5 Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres gemäß § 285 Nr. 33 HGB Es sind seit dem Bilanzstichtag keine Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hinzugekommen. 4.6 Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses gemäß § 285 Nr. 34 HGB Der Verlust des Geschäftsjahres wird mit dem Gewinnvortrag des Vorjahres verrechnet. Anlagespiegel
Düsseldorf, den 31. März 2024 gez. Zischke Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27. Mai 2024 |
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