Bedachungen Lothmann GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Franz Dieter Lothmann seit 5.1.2017 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Lothmann GmbHAlsdorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BILANZ zum 31. Dezember 2014AKTIVA
ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS 2014GEM. § 264 ABS. 1 HGB der Lothmann GmbH, Dachdeckerbetrieb, 52477 AlsdorfI. ALLGEMEINE ANGABENDer Jahresabschluss zum 31.12.2014 wurde entsprechend den Vorschriften des am 01.01.1986 in Kraft getretenen Bilanzrichtlinien-Gesetzes ( §§ 238 - 263 HGB und §§ 263 ff. HGB ) erstellt. Bei der Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren ( § 275 Abs. 2 HGB ) gewählt. II. ERLÄUTERUNG UND ERGÄNZENDE ANGABEN ZU BILANZ- UND GEWINN UND VERLUSTRECHNUNGA. Aktivseite der Bilanz 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB ) a) Anlagevermögen - Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßige Abschreibung, bewertet. Es wurde generell die lineare AfA-Methode angewendet. - Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2 Satz 3 EStG wurde die Abschreibung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung nur zeitanteilig für den (vollen) Monat der Anschaffung oder Herstellung und die folgenden Monate geltend gemacht. - Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen. - Die Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden gem. § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Für Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 150,00 € aber nicht 1.000,00 € übersteigen, wurden in den Jahren 2007 bis 2011 ein Sammelposten gebildet. - Gegenüber dem Vorjahr sind keine Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden eingetreten. b) Vorräte Der "Warenbestand" und die " Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe" wurden mit den Anschaffungskosten bzw. mit den Wiederbeschaffungskosten bewertet. Die "In Ausführung befindlichen Bauaufträge" wurden mit den Herstellungskosten aktiviert. Bei den Herstellungskosten sind die nach Abschnitt 33 EStR einzubeziehenden Kosten berücksichtigt. c) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert bewertet. d) Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Die Bewertung der ausgewiesenen liquiden Mittel erfolgte zu den Anschaffungskosten bzw. zu den Nennwerten. 2. Anlagenspiegel ( § 268 Abs. 2 HGB ) Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen. Dort ist auch die Abschreibung des laufenden Geschäftsjahres in einer der Gliederung des Anlagevermögens entsprechenden Aufgliederung angegeben. 3. Restlaufzeiten der Forderungen ( § 268 Abs. 4 HGB ) Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. B. Passivseite der Bilanz Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( § 284 Abs.2 Nr.1 HGB ) a) Rückstellungen Rückstellungen für alle erkennbare ungewisse Verbindlichkeiten sind gebildet worden. b) Verbindlichkeiten - Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. - Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im branchenüblichen Umfang durch Eigentumsvorbehalt gesichert. III. SONSTIGE ANGABEN1. Aufteilung Ertragsteuerbelastung ( § 285 Nr. 6 HGB ) Das Jahresergebnis stammt ausschließlich aus dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. 2. Geschäftsführung ( § 285 Nr. 10 HGB ) Geschäftsführer im Geschäftsjahr war:
3. Feststellung des Jahresabschlusses ( § 328 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 HGB Die Gesellschafterversammlung hat am 24.06.2015 die Feststellung des Jahresabschlusses beschlossen. |
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