WiMA
Beteiligungsgesellschaft mbH
Euskirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
22.914,27 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
22.857,43 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
13.538,89 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
56,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
22.914,27 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
17.281,28 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
3.759,72 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.021,56 |
| B.
Rückstellungen |
911,41 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.721,58 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
59,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
22.914,27 |
Anhang
RECHTLICHE UND STEUERLICHE VERHäLTNISSE
Firma: WIMA Beteiligungs-GmbH
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter
Haftung
Sitz: Euskirchen
Gegenstand des
Unternehmens: Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen
sowie die Übernahme der
persönlichen Haftung und der
Geschäftsführung von
Handelsgesellschaften, insbesondere die
Beteiligung als
persönlich haftende Gesellschafterin an
der WIMA GmbH & Co. KG
Gesellschaftsvertrag Ursprüngliche Fassung
vom 25.01.2002
(Urkundenrolle für 2002 Nummer 116
des Notars Peter Dobberahn, Euskirchen)
Stammkapital: € 25.000,00
(davon eingezahlt € 12.500,00)
Gesellschafter: Die Gesellschafter sind mit folgenden
Stammeinlagen beteiligt:
Martin Leufgen € 15.000,00 (davon
eingezahlt € 7.500,00)
Willi Hermanns € 10.000,00 (davon
eingezahlt € 5.000,00)
Handelsregister: Amtsgericht Bonn
Abteilung B Blatt 12009
Geschäftsführung: Willi Hermanns
Der Gesellschafter ist zur alleinigen
Vertretung der Gesellschaft befugt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Steuerliche Grundlagen: Finanzamt Euskirchen
Steuernummer 209/5720/1163
JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
gesetzlichen Vorschriften erstellt. Die Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden durchweg an den
ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet. Das
Anlagevermögen wurde linear entsprechend der nach
steuerlichen Grundsätzen ermittelten Nutzungsdauer
abgeschrieben. Die Sonderabschreibung nach § 7 g
Einkommensteuergesetz wurde nicht in Anspruch genommen. Von
der Bewertungsfreiheit des § 6 Abs. 2 EStG wurde
Gebrauch gemacht.
BUCHFüHRUNG
Für das Unternehmen besteht
Buchführungspflicht.
Die Finanzbuchhaltung wurde im Wirtschaftsjahr 2008
durch den Mandanten mit Hilfe des
Finanzbuchhaltungsprogramms LEXWARE erstellt.
ERGEBNISVERWENDUNG
Laut Bilanz zum 31.12.2008 ergibt sich ein
Jahresüberschuss in Höhe von € 1.021,56.
Dieser erhöht den Gewinnvortag aus 2007 in Höhe
von € 3.759,72. Somit ergibt sich ein Gewinnvortrag
auf neue Rechnung in Höhe von € 4.781,28.
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