DSK Deutsche Servicekraft GmbH
Frankfurt am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
INHALTSVERZEICHNIS
A. Auftrag und Auftragsdurchführung
B. Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse
C. Bescheinigung
D. Bilanz zum 31.12.2021
E. Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2021 -
31.12.2021
F. Kontennachweis zur Bilanz
G. Kontennachweis zur Gewinn- und Verlustrechnung
H. Anhang
I. Allgemeine Auftragsbedingungen für
Steuerberater
Auftrag und Auftragsdurchführung
Die Geschäftsführerin der
DSK Deutsche Servicekraft GmbH
Im Bärengarten 15
60599 Frankfurt am Main
erteilte uns den Auftrag, den Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2021 zu erstellen und zu erläutern sowie die
dazugehörigen Steuererklärungen anzufertigen.
Für die Durchführung des Auftrages und meine
Verantwortlichkeit - auch im Verhältnis zu Dritten -
sind die Bedingungen der Vergütungsvereinbarung und
die diesem Auftrag beigefügten Allgemeinen
Auftragsbedingungen maßgebend.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses standen
mir keine Buchungsunterlagen zur Verfügung.
Prüfungshandlungen wurden auftragsgemäß
nicht durchgeführt.
Kanzlei
Ratjen
Rechtsanwalts & Steuerkanzlei
Frankfurt am Main
Benedict
C. Ratjen, Rechtsanwalt
Rechtliche und steuerliche Verhältnisse
Rechtliche Verhältnisse
|
Firma: |
DSK Deutsche
Servicekraft GmbH |
|
Rechtsform: |
Gesellschaft
mit beschränkter Haftung |
|
|
Gesellschaftsvertrag vom 26.05.2017 |
|
Sitz: |
Frankfurt |
|
Anschrift: |
Im
Bärengarten 15, 60599 Frankfurt am Main |
|
Gründung: |
26.05.2017 |
|
Handelsregister: |
Handelsregister B beim Amtsgericht Frankfurt |
|
|
HRB
108941 |
|
Gegenstand des Unternehmens: |
Gegenstand
des Unternehmens ist die Ausführung von Arbeiten
im Bereich Facility Management und Sicherheitsdienst
sowie Gebäudereinigung. |
|
Geschäftsjahr: |
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. |
|
Stammkapital: |
Im
Geschäftsjahr betrug das Stammkapital der
Gesellschaft EUR 25.000,00. |
|
|
Am
Stammkapital waren im Geschäftsjahr
beteiligt: |
|
|
Frau Wegatha,
Keleta |
EUR 25.000 |
|
Geschäftsführer: |
Im
Handelsregister ist als
Geschäftsführerin |
|
|
Ünlü, Murat, Kaufmann, Frankfurt am Main,
*09.03.1996 |
|
|
eingetragen.
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |
Steuerrechtliche Verhältnisse
Die Gesellschaft wird beim Finanzamt Frankfurt am Main
III unter der Steuernummer 045 231 90202 geführt.
BESCHEINIGUNG
Ich habe auftragsgemäß den nachstehenden
Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Anhang - der Firma DSK Deutsche
Servicekraft GmbH für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 unter Beachtung der
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften erstellt.
Grundlage für die Erstellung waren die
Auskünfte des Mandanten, die ich
auftragsgemäß nicht geprüft habe.
Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars
und des Jahresabschlusses nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung
des gesetzlichen Vertreters der Gesellschaft.
Ich habe meinen Auftrag unter Beachtung der
Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den
Grundsätzen für die Erstellung von
Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser umfasst
die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sowie des Anhangs auf Grundlage der
Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu
den anzuwendenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden.
Bei Veröffentlichung oder Weitergabe der
Gewinnermittlung in einer von der bestätigten Fassung
abweichenden Formbedarf es zuvor meiner erneuten
Stellungnahme, sofern hierbei meine Bescheinigung zitiert
wird.
Frankfurt am Main, den 26.
April 2023
Kanzlei
Ratjen
Rechtsanwalts & Steuerkanzlei
Frankfurt am Main
Benedict
C. Ratjen, Rechtsanwalt
Vollständigkeitserklärung
Hiermit bestätigt der Unterzeichnende
Geschäftsführer gemäß § 245
HGB:
| 1. |
dass alle Auskünfte und
Nachweise richtig und vollständig gegeben
wurden,
|
| 2. |
dass sämtliche
aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfälle
in den Büchern der Gesellschaft erfasst
wurden
|
| 3. |
dass alle
bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte,
Verpflichtungen und Risiken im Jahresabschluss
erfasst und richtig bewertet wurden,
|
| 4. |
dass zum 31.12.2021 keine aus
der Bilanz nicht ersichtlichen besonderen
Haftungsverhältnisse und Risiken bestanden
haben.
|
Gleichzeitig wird versichert, dass die beigefügten
"Allgemeinen Auftragsbedingungen der Kanzlei Ratjen GbR"
gelesen und akzeptiert wurden und somit Grundlage der
Auftragserteilung sind.
Frankfurt am Main, den 26.
April 2023
DSK
Deutsche Servicekraft GmbH
Herr
Murat Ünlü
BILANZ zum
31.12.2021
DSK Deutsche Servicekraft GmbH
AKTIVA
|
|
|
Geschäftsjahr |
Vorjahr |
|
|
Euro |
Euro |
Euro |
| A.
Anlagevermögen |
|
|
|
| I.
Sachanlagen |
132.016,00 |
|
161.402,00 |
| II.
Finanzanlagen |
11.374,00 |
|
0,00 |
|
|
|
143.390,00 |
161.402,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
|
|
|
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
322.855,08 |
|
144.576,79 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
389.655,11 |
|
117.361,01 |
|
|
|
712.510,19 |
261.937,80 |
|
|
|
855.900,19 |
423.339,80 |
PASSIVA
|
|
|
Geschäftsjahr |
Vorjahr |
|
|
Euro |
Euro |
Euro |
| A.
Eigenkapital |
|
|
|
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
|
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
53.256,26 |
|
33.622,29 |
| III.
Jahresüberschuss |
33.520,84 |
|
19.633,97 |
|
|
|
111.777,10 |
78.256,26 |
| B.
Rückstellungen |
|
50.500,00 |
27.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
|
693.623,09 |
318.083,54 |
| -
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro
693.623,09 (Euro 318.083,54) |
|
|
|
|
|
|
855.900,19 |
423.339,80 |
GEWINN-
UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2021 bis 31.12.2021
DSK Deutsche Servicekraft GmbH
|
|
|
Geschäftsjahr |
Vorjahr |
|
|
Euro |
Euro |
Euro |
| 1.
Rohergebnis |
|
371.133,82 |
290.140,84 |
| 2.
Personalaufwand |
|
|
|
| a)
Löhne und Gehälter |
55.316,44 |
|
63.731,91 |
| b)
soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung |
32.706,76 |
88.023,20 |
38.096,44 |
| 3.
Abschreibungen |
|
|
|
| a)
auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
|
29.386,00 |
21.370,74 |
| 4.
sonstige betriebliche Aufwendungen |
|
197.838,78 |
131.917,80 |
| 5.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
|
1.500,00 |
2.832,48 |
| 6.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
|
20.000,00 |
10.634,08 |
| 7.
Ergebnis nach Steuern |
|
34.385,84 |
21.557,39 |
| 8.
sonstige Steuern |
|
865,00 |
1.923,42 |
| 9.
Jahresüberschuss |
|
33.520,84 |
19.633,97 |
Frankfurt am Main, den
26.04.2023
Unterschrift
KONTENNACHWEIS zur Bilanz zum
31.12.2021
DSK Deutsche Servicekraft GmbH
AKTIVA
|
|
Geschäftsjahr |
Vorjahr |
|
|
Euro |
Euro |
|
Sachanlagen |
|
|
| 0320
Pkw |
132.016,00 |
161.402,00 |
|
Finanzanlagen |
|
|
| 0550
Darlehen |
11.374,00 |
0,00 |
|
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
|
|
| 1400
Forderungen aus Lieferungen u. Leistung |
184.731,45 |
53.660,28 |
| 1530
Forderungen gegen Personal aus Lohnabre. |
976,37 |
0,00 |
| 1544
Forderg.gg.Bundesagentur für Arbeit |
81.151,45 |
55.100,12 |
| 1545
Forderungen aus Umsatzsteuer-Vorauszahlg |
6.431,66 |
6.431,66 |
| 1568
Abziehbare Vorsteuer 5% |
0,12 |
21,47 |
| 1570
Abziehbare Vorsteuer |
0,00 |
0,38 |
| 1571
Abziehbare Vorsteuer 7% |
70,37 |
2,35 |
| 1575
Abziehbare Vorsteuer 16% |
0,00 |
26.409,78 |
| 1576
Abziehbare Vorsteuer 19% |
85.583,32 |
20.003,92 |
| 1600
Verbindl. aus Lieferungen u. Leistungen |
29.960,60 |
18.076,93 |
| 1741
Verbindlichk. Lohn- und Kirchensteuer |
292,10 |
994,99 |
| 1742
Verbindlichkeiten soziale Sicherheit |
4.668,81 |
960,40 |
| 1770
Umsatzsteuer |
22.889,66 |
0,00 |
| 1775
Umsatzsteuer 16% |
0,00 |
-25.505,69 |
| 1776
Umsatzsteuer 19% |
-102.808,35 |
-18.361,99 |
| 1780
Umsatzsteuer-Vorauszahlungen |
0,00 |
2.666,49 |
| 1789
Umsatzsteuer laufendes Jahr |
3.670,81 |
0,00 |
| 1790
Umsatzsteuer Vorjahr |
5.236,71 |
4.115,70 |
|
|
322.855,08 |
144.576,79 |
|
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
|
|
| 1000
Kasse |
37.707,19 |
1.432,99 |
| 1200
Bank |
41.752,92 |
15.928,02 |
| 1210
Bank 1 |
269.995,00 |
100.000,00 |
| 1220
Bank 2 |
40.200,00 |
0,00 |
|
|
389.655,11 |
117.361,01 |
|
Summe Aktiva |
855.900,19 |
423.339,80 |
PASSIVA
|
|
Geschäftsjahr |
Vorjahr |
|
|
Euro |
Euro |
|
Gezeichnetes Kapital |
|
|
| 0800
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
|
Gewinnvortrag |
|
|
| 0860
Gewinnvortrag vor Verwendung |
53.256,26 |
33.622,29 |
|
Jahresüberschuss |
33.520,84 |
19.633,97 |
|
Rückstellungen |
|
|
| 0956
Gewerbesteuerrückstellung §4 Abs.5b
EStG |
19.000,00 |
9.000,00 |
| 0963
Körperschaftsteuerrückstellung |
19.000,00 |
9.000,00 |
| 0977
Rückstellungen f. Abschluss u. Prüfung |
12.500,00 |
9.000,00 |
|
|
50.500,00 |
27.000,00 |
|
Verbindlichkeiten |
|
|
| 0630
Verbindlichkeiten gg. Kreditinstituten |
227.641,79 |
228.391,79 |
| 0730
Verbindlichkeit.gg. Gesellschaftern |
298.535,00 |
68.540,00 |
| 1400
Forderungen aus Lieferungen u. Leistung |
4.984,32 |
1.717,76 |
| 1600
Verbindl. aus Lieferungen u. Leistungen |
153.276,36 |
6.132,67 |
| 1791
Umsatzsteuer frühere Jahre |
9.185,62 |
13.301,32 |
|
|
693.623,09 |
318.083,54 |
|
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
|
|
| 0630
Verbindlichkeiten gg. Kreditinstituten |
227.641,79 |
228.391,79 |
| 0730
Verbindlichkeit.gg. Gesellschaftern |
298.535,00 |
68.540,00 |
| 1400
Forderungen aus Lieferungen u. Leistung |
4.984,32 |
1.717,76 |
| 1600
Verbindl. aus Lieferungen u. Leistungen |
153.276,36 |
6.132,67 |
| 1791
Umsatzsteuer frühere Jahre |
9.185,62 |
13.301,32 |
|
|
693.623,09 |
318.083,54 |
|
Summe Passiva |
855.900,19 |
423.339,80 |
KONTENNACHWEIS zur GuV vom 01.01.2021
bis 31.12.2021
DSK Deutsche Servicekraft GmbH
|
|
Geschäftsjahr |
Vorjahr |
|
|
Euro |
Euro |
|
Rohergebnis |
|
|
| 2709
Sonstige Erträge unregelmäßig |
0,00 |
30.000,00 |
| 2742
Versicherungsent/Schadenersatzleistungen |
17.272,09 |
16.516,05 |
| 3106
Fremdleistungen 19/16% Vorsteuer |
-293.602,28 |
-65.367,50 |
| 4000
Material- und Stoffverbrauch |
-482,49 |
-951,75 |
| 8337
Erlöse aus Leistungen nach § 13b UStG |
88.530,82 |
33.231,00 |
| 8400
Erlöse 19/16% USt |
541.096,62 |
256.141,30 |
| 8603
Sonstige betriebliche Erträge |
9.000,00 |
0,00 |
| 8605
Sonstige Erlöse betrieblich u. regelm. |
9.319,06 |
20.437,53 |
| 8730
Gewährte Skonti |
0,00 |
223,21 |
| 8736
Gewährte Skonti 19% USt |
0,00 |
-89,00 |
|
|
371.133,82 |
290.140,84 |
|
Löhne und Gehälter |
|
|
| 4110
Löhne |
51.922,54 |
85.462,29 |
| 4120
Gehälter |
35.661,29 |
10.844,33 |
| 4124
Geschäftsführergehälter GmbH-Ges. |
14.950,00 |
36.900,00 |
| 4145
Freiwillige soziale Aufwendung. LSt-pfl. |
-211,96 |
0,00 |
| 4155
Zuschüsse Agenturen für Arbeit |
-47.455,43 |
-79.378,84 |
| 4195
Löhne für Minijobs |
450,00 |
9.904,13 |
|
|
55.316,44 |
63.731,91 |
|
soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung |
|
|
| 4130
Gesetzliche Sozialaufwendungen |
28.646,86 |
33.820,11 |
| 4138
Beiträge zur Berufsgenossenschaft |
764,38 |
658,40 |
| 4140
Freiwillige soziale Aufwendung. LSt-frei |
3.153,72 |
0,00 |
| 4144
Soziale Abgaben für Minijobber |
141,80 |
3.617,93 |
|
|
32.706,76 |
38.096,44 |
| auf
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
|
|
| 4832
Abschreibungen auf Kfz |
29.386,00 |
21.370,74 |
|
sonstige betriebliche Aufwendungen |
|
|
| 2300
Sonstige Aufwendungen |
0,00 |
73,58 |
| 2308
Sonstige nicht abziehbare Aufwendungen |
337,93 |
0,00 |
| 4200
Raumkosten |
19.008,36 |
19.254,18 |
| 4215
Leasing |
836,32 |
0,00 |
| 4260
Instandhaltung betrieblicher Räume |
375,32 |
170,17 |
| 4360
Versicherungen |
3.222,87 |
2.655,46 |
| 4380
Beiträge |
5.663,13 |
4.782,48 |
| 4390
Sonstige Abgaben |
0,00 |
330,98 |
| 4396
Abzugsf.Verspätungszuschlag/Zwangsgeld |
1.000,00 |
0,00 |
| 4520
Kfz-Versicherungen |
8.377,24 |
7.021,11 |
| 4530
Laufende Kfz-Betriebskosten |
5.088,57 |
3.006,70 |
| 4540
Kfz-Reparaturen |
6.496,82 |
6.820,96 |
| 4570
Mietleasing Kfz |
25.418,56 |
45.299,96 |
| 4580
Sonstige Kfz-Kosten |
3.278,71 |
1.641,86 |
| 4595
Fremdfahrzeuge |
77.615,01 |
31.980,52 |
| 4600
Werbekosten |
81,57 |
74,59 |
| 4631
Geschenke abzugsfähig mit §37b EStG |
0,00 |
86,20 |
| 4635
Geschenke nicht abzug. ohne §37b EStG |
7.050,00 |
0,00 |
| 4650
Bewirtungskosten |
1.235,01 |
758,85 |
| 4653
Aufmerksamkeiten |
574,94 |
0,00 |
| 4655
Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben |
308,36 |
120,00 |
| 4663
Reisekosten Arbeitnehmer, Fahrtkosten |
3.590,10 |
157,55 |
| 4666
Reisekosten AN Übernachtungsaufwand |
15.538,63 |
0,00 |
| 4910
Porto |
28,65 |
1,80 |
| 4920
Telefon |
1.283,49 |
-67,50 |
| 4925
Telefax und Internetkosten |
81,98 |
51,92 |
| 4930
Bürobedarf |
1.744,67 |
901,78 |
| 4946
Freiwillige Sozialleistungen |
0,00 |
705,88 |
| 4950
Rechts- und Beratungskosten |
2.100,84 |
2.317,41 |
| 4955
Buchführungskosten |
2.400,00 |
0,00 |
| 4957
Abschluss- und Prüfungskosten |
3.500,00 |
3.041,62 |
| 4970
Nebenkosten des Geldverkehrs |
1.601,70 |
682,50 |
| 4980
Sonstiger Betriebsbedarf |
0,00 |
47,24 |
|
|
197.838,78 |
131.917,80 |
|
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
|
|
| 2100
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
1.500,00 |
2.832,48 |
|
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
|
|
| 2200
Körperschaftsteuer |
10.000,00 |
5.000,00 |
| 4320
Gewerbesteuer |
10.000,00 |
5.634,08 |
|
|
20.000,00 |
10.634,08 |
|
sonstige Steuern |
|
|
| 4510
Kfz-Steuern |
865,00 |
1.923,42 |
|
Jahresüberschuss |
33.520,84 |
19.633,97 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Es handelt sich gemäß § 267 HGB um eine
Kleine Kapitalgesellschaft. Der Anhang enthält alle
Pflichtangaben der §§ 284 und 285 HGB für
eine kleine Kapitalgesellschaft; darüber hinaus sind
alle sonstigen, im HGB und GmbHG genannten
Einzelvorschriften berücksichtigt, soweit die
darzustellenden Sachverhalte vorliegen. Die Gesellschaft
hat von der Erleichterung nach § 326 Abs. 1 HGB
Gebrauch gemacht und auf die Angaben im Anhang zur Gewinn-
und Verlustrechnung und die Aufstellung eines Lageberichts
verzichtet.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen wird mit den
Anschaffungskosten gem. § 255 Abs. 1 HGB, vermindert
um die planmäßigen Abschreibungen, entsprechend
der Nutzungsdauer angesetzt. Beim beweglichen
Anlagevermögen wird die Abschreibung sowohl degressiv
als auch linear vorgenommen. Die Nutzungsdauer beträgt
bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 3
und 10 Jahren. Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern
wird von der Bewertungsfreiheit gemäß § 6
Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre
abgezinst. Die Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Kosten des
Jahresabschlusses.
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre
abgezinst.
III. Angaben zur Bilanz
Forderungen aus Lieferung und Leistung, gegen die
Bundesagentur für Arbeit und aus Umsatzsteuer
Vorauszahlung sind sofort fällig.
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung, Lohn- und
Kirchensteuer, sozialer Sicherheit sind sofort fällig.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und
Gesellschaftern haben eine Restlaufzeit zwischen ein und
fünf Jahren.
Es bestehen Forderungen aus Lieferung und Leistung
i.H.v. 184.731,45 € (Vj. 53.660,28 €). Es
bestehen Forderungen gegen die Bundesagentur für
Arbeit i.H.v. 81.151,45 € (Vj. 55.100,12 €). Es
bestehen Forderungen aus Umsatzsteuer- Vorauszahlungen
i.H.v. 6.431,66 € (Vj. 6.431,66 €).
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten in Höhe von 227.641,79 €
(Vj.228.391,79 €). Es bestehen Verbindlichkeiten
gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von
298.535,00 € (Vj.158.540,00 €). Es bestehen
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung i.H.v.
153.276,36 € (Vj.6.132,67 €).
Bezüglich der Angaben zur Ergebnisverwendung
verweisen wir auf § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB.
IV. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr erfolgte die
Geschäftsführung
| ― |
durch Frau Keleta Wegahta.
|
Frankfurt, den
26.04.2023
Herr
Murat Ünlü, Geschäftsführer
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Kanzlei Ratjen GbR
Die folgenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen"
gelten für alle Verträge der Kanzlei Ratjen GbR,
Rechtsanwalts- & Steuerkanzlei, Klingerstrasse 23,
60313 Frankfurt am Main (im Folgenden "Auftragnehmer"
genannt).Etwas anderes gilt nur dann, wenn es
ausdrücklich vereinbart worden ist oder gesetzlich
zwingend vorgeschrieben ist.
1. Auftragserteilung und Auftragsumfang
| (1) |
Der Auftragnehmer wird für
den Auftraggeber nur bei Erteilung eines
ausdrücklichen Auftrages tätig. Dieser
Auftrag muss den Umfang der zu erbringenden
Dienstleistungen genau festlegen. Wird der Auftrag
mit Erteilung der Steuervollmacht erteilt, gilt er
für alle steuerlichen Angelegenheiten des
Auftraggebers. Wird der Auftrag durch Erteilung einer
Rechtsvollmacht erteilt, gilt der Auftrag für
Angelegenheit im Hinblick auf beratende und
vertretende Tätigkeiten als erteilt, die in der
Rechtsvollmacht angegeben ist. Dem Auftraggeber
obliegt die Beweislast Beschränkungen des
Auftrages oder dessen Nichterteilung nachzuweisen.
Vom Auftrag sind sowohl rechtliche als auch
steuerliche Tätigkeiten umfasst. Durch die
Erteilung der Vollmacht erfolgt konkludent auch die
Erteilung des Auftrags. Im Gegensatz hierzu stellt
der alleinige Auftrag nicht auch die Erteilung einer
Vollmacht für die Vertretung vor Behörden,
Gerichten und sonstigen Stellen dar. Diese muss
gesondert erteilt werden.
|
| (2) |
Ausländisches Recht ist
nicht Gegenstand der Beratung.
|
| (3) |
Der Auftragnehmer hat nach
abschließender Erledigung einer Angelegenheit
keine Pflicht, den Auftraggeber über
Änderungen der Rechtslage oder die sich daraus
ergebenden Folgen hinzuweisen.
|
| (4) |
Soweit der Auftraggeber eine
Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit
und Ordnungsmäßigkeit der dem
Auftragnehmer übergebenen Unterlagen und Zahlen,
insbesondere der Buchführung und Bilanz,
wünscht, ist dies eine Zusatzleistung, die
gesonderte in Textform vereinbart werden muss.
Angaben des Auftraggebers, Zahlenangaben und Belege
werden vom Auftragnehmer als richtig und
ordnungsgemäß angesehen. Für den Fall
dass offensichtliche Unrichtigkeiten feststellt
werden, ist der Auftragnehmer lediglich dazu
verpflichtet auf diese hinzuweisen.
|
| (6) |
Ermangelt aufgrund von
Abwesenheit oder fehlender Rückmeldung des
Auftraggebers an einem Auftrag zur Einlegung von
Rechtsbehelfen oder Rechtsmitteln, ist der
Auftragnehmer im Zweifel zu fristwahrenden Handlungen
berechtigt und verpflichtet. Der Auftraggeber hat
auch in diesem Fall die Kosten hierfür zu
tragen.
|
| (7) |
Diese Geschäftsbedingungen
gelten für alle Einzelaufträge, die der
Auftraggeber der Sozietät erteilt, soweit nichts
Abweichendes vereinbart ist.
|
2. Dritte Personen
Der Auftragnehmer darf sich Mitarbeitern und
fachkundiger Dritter zur Mandatsbearbeitung (z.B. andere
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte,
datenverarbeitende Unternehmen) bedienen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Hinzuziehung von
allgemeinen Vertretern (§ 69 StBerG) und
Praxistreuhändern (§ 71 StBerG), Einsicht in
deren Handakten i.S.d. § 66 Abs. 2 StBerG zu
erhalten.
Der Auftragnehmer haftet nicht für die Leistungen
Dritter Personen, deren Dienstleistung vorbereitend oder
parallel zur eigenen Dienstleistung erfolgt und mit der
eigenen Dienstleistung im unmittelbaren oder mittelbaren
Zusammenhang steht. Dem Auftragnehmer obliegt keine Pflicht
diese Dienstleistungen auf Ihre Richtigkeit oder
Vollständigkeit zu prüfen.
3. Datenschutz
| (1) |
Personenbezogene Daten des
Auftraggebers dürfen vom Auftragnehmer im Rahmen
der erteilten Aufträge maschinell erhoben und in
einer automatisierten Datei verarbeitet oder einem
Dienstleistungsrechenzentrum zur weiteren
Auftragsdatenverarbeitung übertragen werden.
|
| (2) |
Der Auftragnehmer ist
berechtigt, dem Auftraggeber den Kostenaufwand einer
Kommunikation per Telefaxanschluss oder über
eine E-Mail-Adresse, insbesondere die Kosten zur
Einrichtung und Aufrechterhaltung des Einsatzes von
Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren
(bspw. zur Anschaffung und Einrichtung notwendiger
Soft- bzw. Hardware) in Rechnung zu stellen.
|
| (3) |
Der Auftraggeber ist abweichend
von §9 I StBVV damit Einverstanden, dass ihm die
Berechnung ohne persönliche Unterzeichnung und
auch ohne sein Einverständnis in Textform
gemäß § 126B BGB übersandt
wird.
|
4. Mängelgewährleistung
| (1) |
Dem Auftragnehmer steht das
Recht zu, etwaige Mängel der Dienstleistung zu
beseitigen. Ihm ist hierzu Gelegenheit zur
Nachbesserung zu geben.
|
| (2) |
Liegen offenbare Unrichtigkeiten
(z. B. Schreibfehler, Rechenfehler) vor, können
diese vom Auftragnehmer jederzeit, auch Dritten
gegenüber, berichtigt werden. Sonstige
Mängel darf der Auftragnehmer Dritten mit
Rücksprache des Auftraggebers berichtigen. Die
Rücksprache ist nicht erforderlich, wenn
berechtigte Interessen des Auftragnehmers oder seiner
Mitarbeiter den Interessen des Auftraggebers
vorgehen.
|
| (3) |
Resultieren Fehler des
Auftragnehmers insbesondere daraus, dass der
Auftraggeber unvollständige oder unrichtige
Angaben gemacht hat, muss der Auftragnehmer die
Kosten der Fehlerbeseitigung tragen.
|
5. Haftung
| (1) |
Eine Haftung des Auftragnehmers
und seiner Erfüllungsgehilfen für einen
Schaden, der aus einer oder - bei einheitlicher
Schadensfolge - aus mehreren Pflichtverletzungen
anlässlich der Erfüllung eines Auftrags
resultiert, wird auf 250.000,00 € (in Worten:
zweihundertfünfzigtausend €) begrenzt. Die
Haftungsbegrenzung bezieht sich allein auf
Fahrlässigkeit. Die Haftung für Vorsatz
bleibt insoweit unberührt. Von der
Haftungsbegrenzung ausgenommen sind
Haftungsansprüche für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit. Die Haftungsbegrenzung gilt für die
gesamte Tätigkeit des Auftragnehmers für
den Auftraggeber, also insbesondere auch für
eine Ausweitung des Auftragsinhalts; einer erneuten
Vereinbarung der Haftungsbegrenzung bedarf es
insoweit nicht. Die Haftungsbegrenzung gilt auch bei
Bildung einer Sozietät/Partnerschaft und
Übernahme des Auftrags durch die
Sozietät/Partnerschaft sowie für neu in die
Sozietät/Partnerschaft eintretende
Sozien/Partner. Die Haftungsbegrenzung gilt ferner
auch gegenüber Dritten, soweit diese in den
Schutzbereich des Mandatsverhältnisses fallen;
§ 334 BGB wird insoweit ausdrücklich nicht
abbedungen. Einzelvertragliche
Haftungsbegrenzungsvereinbarungen gehen dieser
Regelung vor, lassen die Wirksamkeit dieser Regelung
jedoch - soweit nicht ausdrücklich anders
geregelt - unberührt.
|
| (2) |
Die Haftungsbegrenzung gilt auch
dann, wenn entsprechend höherer
Versicherungsschutz bestanden hat, rückwirkend
von Beginn des Mandatsverhältnisses bzw. dem
Zeitpunkt der Höherversicherung an und erstreckt
sich, wenn der Auftragsumfang nachträglich
geändert oder erweitert wird, auch auf diese
Fälle.
|
| (3) |
Für mündlich erteilte
Auskünfte haftet der Steuerberater nur nach
schriftlicher Bestätigung an den
Auftraggeber.
|
6. Pflichten des Auftraggebers; unterlassene Mitwirkung
und Annahmeverzug des Auftraggebers
| (1) |
Der Auftraggeber ist zur
Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur
ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags
erforderlich ist. Insbesondere hat er dem
Auftragnehmer unaufgefordert alle für die
Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen
vollständig und so rechtzeitig zu
übergeben, dass dem Auftragnehmer eine
angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung
steht. Für die ordnungsgemäße
Übergabe der Unterlagen trägt der
Auftraggeber die Beweislast. Entsprechendes gilt
für die Unterrichtung über alle
Vorgänge und Umstände, die für die
Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein
können. Diese Unterrichtung hat in Textform zu
erfolgen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle
schriftlichen und mündlichen Mitteilungen des
Auftragnehmers zur Kenntnis zu nehmen und bei
Zweifelsfragen Rücksprache zu halten.
|
| (2) |
Der Auftraggeber hat alles zu
unterlassen, was die Unabhängigkeit des
Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen
beeinträchtigen könnte.
|
| (3) |
Der Auftraggeber verpflichtet
sich, Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers nur mit
dessen Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht
bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur
Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.
|
| (4) |
Setzt der Auftragnehmer beim
Auftraggeber in dessen Räumen
Datenverarbeitungsprogramme ein, so ist der
Auftraggeber verpflichtet, den Hinweisen des
Auftragnehmers zur Installation und Anwendung der
Programme nachzukommen. Des Weiteren ist der
Auftraggeber verpflichtet, die Programme nur in dem
vom Auftragnehmer vorgeschriebenen Umfang zu nutzen,
und er ist auch nur in dem Umfang zur Nutzung
berechtigt. Der Auftraggeber darf die Programme nicht
verbreiten. Der Auftragnehmer bleibt Inhaber der
Nutzungsrechte. Der Auftraggeber hat alles zu
unterlassen, was der Ausübung der Nutzungsrechte
an den Programmen durch den Auftragnehmer
entgegensteht.
|
| (5) |
Unterlässt der Auftraggeber
eine ihm nach Ziff. 6 Abs. 1 bis 4 oder anderweitig
obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme
der vom Auftragnehmer angebotenen Leistung in Verzug,
so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag
fristlos zu kündigen. Unberührt bleibt der
Anspruch des Auftragnehmers auf Ersatz der ihm durch
den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des
Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des
verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der
Auftragnehmer von dem Kündigungsrecht keinen
Gebrauch macht.
|
| (6) |
Der Auftraggeber versichert,
dass zurzeit mit keinem anderen Auftragnehmer ein
Auftragsverhältnis besteht, bzw. dass dieser
Vertrag fristwahrend gekündigt wurde.
|
7. Urheberrechtsschutz
Die Leistungen des Auftragnehmers stellen dessen
geistiges Eigentum dar. Sie sind urheberrechtlich
geschützt. Eine Weitergabe von Arbeitsergebnissen
außerhalb der bestimmungsgemäßen
Verwendung ist nur mit vorheriger Zustimmung des
Auftragnehmers in Textform zulässig.
8. Vergütung, Vorschuss und Aufrechnung
| (1) |
Die Vergütung
(Gebühren und Auslagenersatz) des Auftragnehmers
für seine Berufstätigkeit nach § 33
StBerG bemisst sich nach der
Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und
der Rechtsanwaltsvergütungsverordnung (RVG).
Eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche
Vergütung kann in Textform vereinbart
werden.
|
| (2) |
Für Tätigkeiten, die
in der Vergütungsverordnung keine Regelung
erfahren (z. B. § 57 Abs. 3 Nrn. 2 und 3
StBerG), gilt die übliche Vergütung
(§§ 612 Abs. 2 und 632 Abs. 2 BGB).
Für den Fall, dass eine solche nicht besteht,
gelten die gesetzlichen Regelungen zur
Zeitgebühr gemäß § 13 StBVV.
|
| (3) |
Eine Aufrechnung gegenüber
einem Vergütungsanspruch des Auftragnehmers ist
nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen zulässig.
|
| (4) |
Für bereits entstandene und
voraussichtlich entstehende Gebühren und
Auslagen kann der Auftragnehmer einen Vorschuss
fordern. Wird der eingeforderte Vorschuss nicht
gezahlt, kann der Auftragnehmer nach vorheriger
Ankündigung seine weitere Tätigkeit
für den Auftraggeber einstellen, bis der
Vorschuss eingeht. Endet der Auftrag vor seiner
vollständigen Ausführung ändert dies
nichts an dem oben genannten Honoraranspruch.
|
9. Beendigung des Vertrags
| (1) |
Der Vertrag endet mit
Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch
Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch
Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den
Tod, durch den Eintritt der
Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder
im Falle einer Gesellschaft durch deren
Auflösung.
|
| (2) |
Der Vertrag kann - wenn und
soweit er einen Dienstvertrag i. S. d. §§
611, 675 BGB darstellt - von jedem Vertragspartner
außerordentlich gekündigt werden, es sei
denn, es handelt sich um ein Dienstverhältnis
mit festen Bezügen, § 627 Abs. 1 BGB; die
Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Soweit im
Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es
einer Vereinbarung, die zwischen Auftragnehmer und
Auftraggeber auszuhandeln ist.
|
| (3) |
Mit Beendigung des Vertrags hat
der Auftraggeber dem Auftragnehmer die beim
Auftraggeber zur Ausführung des Auftrags
eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme
einschließlich angefertigter Kopien sowie
sonstige Programmunterlagen unverzüglich
herauszugeben.
|
| (4) |
Nach Beendigung des
Auftragsverhältnisses sind die Unterlagen auf
Kosten des Auftraggebers beim Auftragnehmer - nach
terminlicher Vereinbarung - abzuholen. Der
Auftraggeber hat die Entgegennahme der Unterlagen dem
Auftragnehmer schriftlich zu bestätigen.
|
| (5) |
Endet der Auftrag vor seiner
vollständigen Ausführung, so richtet sich
der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers nach
dem Gesetz. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen
werden soll, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung
in Textform.
|
10. Aufbewahrung, Herausgabe und
Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf Arbeitsergebnisse
und Unterlagen
| (1) |
Der Auftragnehmer hat die
Handakten für die Dauer von zehn Jahren nach
Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese
Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung
dieses Zeitraums, wenn der Auftragnehmer den
Auftraggeber aufgefordert hat, die Handakten in
Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber dieser
Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie
erhalten hat, nicht nachgekommen ist.
|
| (2) |
Handakten i. S. v. Abs. 1 sind
nur die Schriftstücke, die der Auftragnehmer aus
Anlass seiner beruflichen Tätigkeit von dem
Auftraggeber oder für ihn erhalten hat, nicht
aber der Briefwechsel zwischen dem Auftragnehmer und
seinem Auftraggeber und für die
Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift
oder Abschrift erhalten hat, sowie für die zu
internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere (§
66 Abs. 3 StBerG).
|
| (3) |
Der Auftragnehmer kann von
Unterlagen, die er an den Auftraggeber
zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien
anfertigen und zurückbehalten.
|
| (4) |
Der Auftragnehmer kann die
Herausgabe der Handakten verweigern, bis er wegen
seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist.
Dies gilt nicht, soweit die Vorenthaltung der
Handakten und der einzelnen Schriftstücke nach
den Umständen unangemessen wäre (§ 66
Abs. 2 Satz 2 StBerG).
|
11. Verschwiegenheitspflicht
| (1) |
Der Auftragnehmer ist nach
Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über
alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der
Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen,
Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, der
Auftraggeber entbindet ihn schriftlich von dieser
Verpflichtung. Die Verschwiegenheitspflicht besteht
auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses
fort. Die Verschwiegenheitspflicht besteht im
gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter des
Auftragnehmers.
|
| (2) |
Die Verschwiegenheitspflicht
besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung
berechtigter Interessen des Auftragnehmers oder
seiner Mitarbeiter erforderlich ist. Der
Auftragnehmer und seine Mitarbeiter sind auch
insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden,
als sie nach den Versicherungsbedingungen der
Berufshaftpflichtversicherung zur Information und
Mitwirkung verpflichtet sind. Er darf in diesem
Zusammenhang auch Unterlagen übergeben.
|
| (3) |
Gesetzliche Auskunfts- und
Aussageverweigerungsrechte, wie z.B. § 102 AO,
§ 53 StPO und § 383 ZPO, bleiben
unberührt.
|
| (4) |
Der Auftragnehmer ist von der
Verschwiegenheitspflicht entbunden, soweit dies zur
Durchführung eines Zertifizierungsaudits in der
Kanzlei des Auftragnehmers erforderlich ist und die
insoweit tätigen Personen ihrerseits über
ihre Verschwiegenheitspflicht belehrt worden sind.
Der Auftraggeber erklärt sich damit
einverstanden, dass durch den Zertifizierer/Auditor
Einsicht in seine - vom Auftragnehmer angelegte und
geführte - Handakte genommen wird.
|
| |
Die Verschwiegenheitspflicht
besteht in dem gleichen Maße für den
Auftraggeber.
|
12. Sonstiges
| (1) |
Für den Auftrag, seine
Ausführung und die sich hieraus ergebenden
Ansprüche gilt ausschließlich deutsches
Recht. Erfüllungsort ist die berufliche
Niederlassung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer
ist nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren
vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen
(§§ 36, 37 VSBG).2)
|
| (2) |
Die Zahlungsansprüche des
Auftragnehmers verjähren nach Ablauf von sechs
Jahren beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem
diese Ansprüche fällig werden. Der
Auftraggeber verzichtet insoweit auf die Einrede der
Verjährung.
|
13. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit
| (1) |
Falls einzelne Bestimmungen
dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder
werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die
unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu
ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst
nahekommt.
|
| (2) |
Änderungen und
Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen
bedürfen der Schriftform.
|
Der/Die
Unterzeichner (der/die Auftraggeber)
(Name
und Anschrift des Auftraggebers)
handelt
im eigenen Namen/für
(Name
und Anschrift)
und erklärt/erklären, dass er/sie die
vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen
hat/haben, dass sie ihm/ihnen erläutert, mit ihm/ihnen
Alternativen erörtert und ihm/ihnen alle gestellten
Fragen umfassend und ausreichend beantwortet wurden, so
dass er/sie daraufhin durch seine/ihre Unterschrift
vollinhaltlich anerkennt/anerkennen.
(Datum und Unterschrift/
Unterschriften
des Auftraggebers)
|