Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 108941
Vorher
DSK Deutsche Sicherheitskraft GmbH
Eingetragen
6.7.2017
Branche
Allgemeine GebäudereinigungAmbulante Betreuungsdienste für Menschen mit BehinderungHausmeisterdienste
Gegenstand
die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Facility Management, Gebäudereinigung und Sicherheitsdienste sowie ambulante Pflege und Intensivpflege

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Murat Ünlü
seit 2.2.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Frankfurt am Main
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

DSK Deutsche Servicekraft GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

INHALTSVERZEICHNIS

A. Auftrag und Auftragsdurchführung

B. Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse

C. Bescheinigung

D. Bilanz zum 31.12.2021

E. Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2021 - 31.12.2021

F. Kontennachweis zur Bilanz

G. Kontennachweis zur Gewinn- und Verlustrechnung

H. Anhang

I. Allgemeine Auftragsbedingungen für Steuerberater

Auftrag und Auftragsdurchführung

Die Geschäftsführerin der

DSK Deutsche Servicekraft GmbH

Im Bärengarten 15

60599 Frankfurt am Main

erteilte uns den Auftrag, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 zu erstellen und zu erläutern sowie die dazugehörigen Steuererklärungen anzufertigen.

Für die Durchführung des Auftrages und meine Verantwortlichkeit - auch im Verhältnis zu Dritten - sind die Bedingungen der Vergütungsvereinbarung und die diesem Auftrag beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen maßgebend.

Für die Erstellung des Jahresabschlusses standen mir keine Buchungsunterlagen zur Verfügung.

Prüfungshandlungen wurden auftragsgemäß nicht durchgeführt.

 

Kanzlei Ratjen
Rechtsanwalts & Steuerkanzlei
Frankfurt am Main

Benedict C. Ratjen, Rechtsanwalt

Rechtliche und steuerliche Verhältnisse

Rechtliche Verhältnisse

Firma: DSK Deutsche Servicekraft GmbH
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 26.05.2017
Sitz: Frankfurt
Anschrift: Im Bärengarten 15, 60599 Frankfurt am Main
Gründung: 26.05.2017
Handelsregister: Handelsregister B beim Amtsgericht Frankfurt
HRB 108941
Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung von Arbeiten im Bereich Facility Management und Sicherheitsdienst sowie Gebäudereinigung.
Geschäftsjahr: Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Stammkapital: Im Geschäftsjahr betrug das Stammkapital der Gesellschaft EUR 25.000,00.
Am Stammkapital waren im Geschäftsjahr beteiligt:
Frau Wegatha, Keleta EUR 25.000
Geschäftsführer: Im Handelsregister ist als Geschäftsführerin
Ünlü, Murat, Kaufmann, Frankfurt am Main, *09.03.1996
eingetragen. Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Steuerrechtliche Verhältnisse

Die Gesellschaft wird beim Finanzamt Frankfurt am Main III unter der Steuernummer 045 231 90202 geführt.

BESCHEINIGUNG

Ich habe auftragsgemäß den nachstehenden Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - der Firma DSK Deutsche Servicekraft GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften erstellt.

Grundlage für die Erstellung waren die Auskünfte des Mandanten, die ich auftragsgemäß nicht geprüft habe.

Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters der Gesellschaft.

Ich habe meinen Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Bei Veröffentlichung oder Weitergabe der Gewinnermittlung in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Formbedarf es zuvor meiner erneuten Stellungnahme, sofern hierbei meine Bescheinigung zitiert wird.

 

Frankfurt am Main, den 26. April 2023

Kanzlei Ratjen
Rechtsanwalts & Steuerkanzlei
Frankfurt am Main

Benedict C. Ratjen, Rechtsanwalt

Vollständigkeitserklärung

Hiermit bestätigt der Unterzeichnende Geschäftsführer gemäß § 245 HGB:

1.

dass alle Auskünfte und Nachweise richtig und vollständig gegeben wurden,

2.

dass sämtliche aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfälle in den Büchern der Gesellschaft erfasst wurden

3.

dass alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen und Risiken im Jahresabschluss erfasst und richtig bewertet wurden,

4.

dass zum 31.12.2021 keine aus der Bilanz nicht ersichtlichen besonderen Haftungsverhältnisse und Risiken bestanden haben.

Gleichzeitig wird versichert, dass die beigefügten "Allgemeinen Auftragsbedingungen der Kanzlei Ratjen GbR" gelesen und akzeptiert wurden und somit Grundlage der Auftragserteilung sind.

 

Frankfurt am Main, den 26. April 2023

DSK Deutsche Servicekraft GmbH

Herr Murat Ünlü

BILANZ zum 31.12.2021

DSK Deutsche Servicekraft GmbH

AKTIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 132.016,00 161.402,00
II. Finanzanlagen 11.374,00 0,00
143.390,00 161.402,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 322.855,08 144.576,79
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 389.655,11 117.361,01
712.510,19 261.937,80
855.900,19 423.339,80

PASSIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 53.256,26 33.622,29
III. Jahresüberschuss 33.520,84 19.633,97
111.777,10 78.256,26
B. Rückstellungen 50.500,00 27.000,00
C. Verbindlichkeiten 693.623,09 318.083,54
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 693.623,09 (Euro 318.083,54)
855.900,19 423.339,80

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2021 bis 31.12.2021

DSK Deutsche Servicekraft GmbH

Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro Euro
1. Rohergebnis 371.133,82 290.140,84
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 55.316,44 63.731,91
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 32.706,76 88.023,20 38.096,44
3. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 29.386,00 21.370,74
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 197.838,78 131.917,80
5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.500,00 2.832,48
6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 20.000,00 10.634,08
7. Ergebnis nach Steuern 34.385,84 21.557,39
8. sonstige Steuern 865,00 1.923,42
9. Jahresüberschuss 33.520,84 19.633,97

 

Frankfurt am Main, den 26.04.2023

Unterschrift

KONTENNACHWEIS zur Bilanz zum 31.12.2021

DSK Deutsche Servicekraft GmbH

AKTIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro
Sachanlagen
0320 Pkw 132.016,00 161.402,00
Finanzanlagen
0550 Darlehen 11.374,00 0,00
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1400 Forderungen aus Lieferungen u. Leistung 184.731,45 53.660,28
1530 Forderungen gegen Personal aus Lohnabre. 976,37 0,00
1544 Forderg.gg.Bundesagentur für Arbeit 81.151,45 55.100,12
1545 Forderungen aus Umsatzsteuer-Vorauszahlg 6.431,66 6.431,66
1568 Abziehbare Vorsteuer 5% 0,12 21,47
1570 Abziehbare Vorsteuer 0,00 0,38
1571 Abziehbare Vorsteuer 7% 70,37 2,35
1575 Abziehbare Vorsteuer 16% 0,00 26.409,78
1576 Abziehbare Vorsteuer 19% 85.583,32 20.003,92
1600 Verbindl. aus Lieferungen u. Leistungen 29.960,60 18.076,93
1741 Verbindlichk. Lohn- und Kirchensteuer 292,10 994,99
1742 Verbindlichkeiten soziale Sicherheit 4.668,81 960,40
1770 Umsatzsteuer 22.889,66 0,00
1775 Umsatzsteuer 16% 0,00 -25.505,69
1776 Umsatzsteuer 19% -102.808,35 -18.361,99
1780 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 0,00 2.666,49
1789 Umsatzsteuer laufendes Jahr 3.670,81 0,00
1790 Umsatzsteuer Vorjahr 5.236,71 4.115,70
322.855,08 144.576,79
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
1000 Kasse 37.707,19 1.432,99
1200 Bank 41.752,92 15.928,02
1210 Bank 1 269.995,00 100.000,00
1220 Bank 2 40.200,00 0,00
389.655,11 117.361,01
Summe Aktiva 855.900,19 423.339,80

PASSIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro
Gezeichnetes Kapital
0800 Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
Gewinnvortrag
0860 Gewinnvortrag vor Verwendung 53.256,26 33.622,29
Jahresüberschuss 33.520,84 19.633,97
Rückstellungen
0956 Gewerbesteuerrückstellung §4 Abs.5b EStG 19.000,00 9.000,00
0963 Körperschaftsteuerrückstellung 19.000,00 9.000,00
0977 Rückstellungen f. Abschluss u. Prüfung 12.500,00 9.000,00
50.500,00 27.000,00
Verbindlichkeiten
0630 Verbindlichkeiten gg. Kreditinstituten 227.641,79 228.391,79
0730 Verbindlichkeit.gg. Gesellschaftern 298.535,00 68.540,00
1400 Forderungen aus Lieferungen u. Leistung 4.984,32 1.717,76
1600 Verbindl. aus Lieferungen u. Leistungen 153.276,36 6.132,67
1791 Umsatzsteuer frühere Jahre 9.185,62 13.301,32
693.623,09 318.083,54
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
0630 Verbindlichkeiten gg. Kreditinstituten 227.641,79 228.391,79
0730 Verbindlichkeit.gg. Gesellschaftern 298.535,00 68.540,00
1400 Forderungen aus Lieferungen u. Leistung 4.984,32 1.717,76
1600 Verbindl. aus Lieferungen u. Leistungen 153.276,36 6.132,67
1791 Umsatzsteuer frühere Jahre 9.185,62 13.301,32
693.623,09 318.083,54
Summe Passiva 855.900,19 423.339,80

KONTENNACHWEIS zur GuV vom 01.01.2021 bis 31.12.2021

DSK Deutsche Servicekraft GmbH

Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro
Rohergebnis
2709 Sonstige Erträge unregelmäßig 0,00 30.000,00
2742 Versicherungsent/Schadenersatzleistungen 17.272,09 16.516,05
3106 Fremdleistungen 19/16% Vorsteuer -293.602,28 -65.367,50
4000 Material- und Stoffverbrauch -482,49 -951,75
8337 Erlöse aus Leistungen nach § 13b UStG 88.530,82 33.231,00
8400 Erlöse 19/16% USt 541.096,62 256.141,30
8603 Sonstige betriebliche Erträge 9.000,00 0,00
8605 Sonstige Erlöse betrieblich u. regelm. 9.319,06 20.437,53
8730 Gewährte Skonti 0,00 223,21
8736 Gewährte Skonti 19% USt 0,00 -89,00
371.133,82 290.140,84
Löhne und Gehälter
4110 Löhne 51.922,54 85.462,29
4120 Gehälter 35.661,29 10.844,33
4124 Geschäftsführergehälter GmbH-Ges. 14.950,00 36.900,00
4145 Freiwillige soziale Aufwendung. LSt-pfl. -211,96 0,00
4155 Zuschüsse Agenturen für Arbeit -47.455,43 -79.378,84
4195 Löhne für Minijobs 450,00 9.904,13
55.316,44 63.731,91
soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
4130 Gesetzliche Sozialaufwendungen 28.646,86 33.820,11
4138 Beiträge zur Berufsgenossenschaft 764,38 658,40
4140 Freiwillige soziale Aufwendung. LSt-frei 3.153,72 0,00
4144 Soziale Abgaben für Minijobber 141,80 3.617,93
32.706,76 38.096,44
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
4832 Abschreibungen auf Kfz 29.386,00 21.370,74
sonstige betriebliche Aufwendungen
2300 Sonstige Aufwendungen 0,00 73,58
2308 Sonstige nicht abziehbare Aufwendungen 337,93 0,00
4200 Raumkosten 19.008,36 19.254,18
4215 Leasing 836,32 0,00
4260 Instandhaltung betrieblicher Räume 375,32 170,17
4360 Versicherungen 3.222,87 2.655,46
4380 Beiträge 5.663,13 4.782,48
4390 Sonstige Abgaben 0,00 330,98
4396 Abzugsf.Verspätungszuschlag/Zwangsgeld 1.000,00 0,00
4520 Kfz-Versicherungen 8.377,24 7.021,11
4530 Laufende Kfz-Betriebskosten 5.088,57 3.006,70
4540 Kfz-Reparaturen 6.496,82 6.820,96
4570 Mietleasing Kfz 25.418,56 45.299,96
4580 Sonstige Kfz-Kosten 3.278,71 1.641,86
4595 Fremdfahrzeuge 77.615,01 31.980,52
4600 Werbekosten 81,57 74,59
4631 Geschenke abzugsfähig mit §37b EStG 0,00 86,20
4635 Geschenke nicht abzug. ohne §37b EStG 7.050,00 0,00
4650 Bewirtungskosten 1.235,01 758,85
4653 Aufmerksamkeiten 574,94 0,00
4655 Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben 308,36 120,00
4663 Reisekosten Arbeitnehmer, Fahrtkosten 3.590,10 157,55
4666 Reisekosten AN Übernachtungsaufwand 15.538,63 0,00
4910 Porto 28,65 1,80
4920 Telefon 1.283,49 -67,50
4925 Telefax und Internetkosten 81,98 51,92
4930 Bürobedarf 1.744,67 901,78
4946 Freiwillige Sozialleistungen 0,00 705,88
4950 Rechts- und Beratungskosten 2.100,84 2.317,41
4955 Buchführungskosten 2.400,00 0,00
4957 Abschluss- und Prüfungskosten 3.500,00 3.041,62
4970 Nebenkosten des Geldverkehrs 1.601,70 682,50
4980 Sonstiger Betriebsbedarf 0,00 47,24
197.838,78 131.917,80
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
2100 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.500,00 2.832,48
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
2200 Körperschaftsteuer 10.000,00 5.000,00
4320 Gewerbesteuer 10.000,00 5.634,08
20.000,00 10.634,08
sonstige Steuern
4510 Kfz-Steuern 865,00 1.923,42
Jahresüberschuss 33.520,84 19.633,97

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Es handelt sich gemäß § 267 HGB um eine Kleine Kapitalgesellschaft. Der Anhang enthält alle Pflichtangaben der §§ 284 und 285 HGB für eine kleine Kapitalgesellschaft; darüber hinaus sind alle sonstigen, im HGB und GmbHG genannten Einzelvorschriften berücksichtigt, soweit die darzustellenden Sachverhalte vorliegen. Die Gesellschaft hat von der Erleichterung nach § 326 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht und auf die Angaben im Anhang zur Gewinn- und Verlustrechnung und die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Sachanlagevermögen wird mit den Anschaffungskosten gem. § 255 Abs. 1 HGB, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Beim beweglichen Anlagevermögen wird die Abschreibung sowohl degressiv als auch linear vorgenommen. Die Nutzungsdauer beträgt bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 3 und 10 Jahren. Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern wird von der Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Kosten des Jahresabschlusses.

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

III. Angaben zur Bilanz

Forderungen aus Lieferung und Leistung, gegen die Bundesagentur für Arbeit und aus Umsatzsteuer Vorauszahlung sind sofort fällig.

Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung, Lohn- und Kirchensteuer, sozialer Sicherheit sind sofort fällig. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Gesellschaftern haben eine Restlaufzeit zwischen ein und fünf Jahren.

Es bestehen Forderungen aus Lieferung und Leistung i.H.v. 184.731,45 € (Vj. 53.660,28 €). Es bestehen Forderungen gegen die Bundesagentur für Arbeit i.H.v. 81.151,45 € (Vj. 55.100,12 €). Es bestehen Forderungen aus Umsatzsteuer- Vorauszahlungen i.H.v. 6.431,66 € (Vj. 6.431,66 €).

Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 227.641,79 € (Vj.228.391,79 €). Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von 298.535,00 € (Vj.158.540,00 €). Es bestehen Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung i.H.v. 153.276,36 € (Vj.6.132,67 €).

Bezüglich der Angaben zur Ergebnisverwendung verweisen wir auf § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB.

IV. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr erfolgte die Geschäftsführung

durch Frau Keleta Wegahta.

 

Frankfurt, den 26.04.2023

Herr Murat Ünlü, Geschäftsführer

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kanzlei Ratjen GbR

Die folgenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten für alle Verträge der Kanzlei Ratjen GbR, Rechtsanwalts- & Steuerkanzlei, Klingerstrasse 23, 60313 Frankfurt am Main (im Folgenden "Auftragnehmer" genannt).Etwas anderes gilt nur dann, wenn es ausdrücklich vereinbart worden ist oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

1. Auftragserteilung und Auftragsumfang

(1)

Der Auftragnehmer wird für den Auftraggeber nur bei Erteilung eines ausdrücklichen Auftrages tätig. Dieser Auftrag muss den Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen genau festlegen. Wird der Auftrag mit Erteilung der Steuervollmacht erteilt, gilt er für alle steuerlichen Angelegenheiten des Auftraggebers. Wird der Auftrag durch Erteilung einer Rechtsvollmacht erteilt, gilt der Auftrag für Angelegenheit im Hinblick auf beratende und vertretende Tätigkeiten als erteilt, die in der Rechtsvollmacht angegeben ist. Dem Auftraggeber obliegt die Beweislast Beschränkungen des Auftrages oder dessen Nichterteilung nachzuweisen. Vom Auftrag sind sowohl rechtliche als auch steuerliche Tätigkeiten umfasst. Durch die Erteilung der Vollmacht erfolgt konkludent auch die Erteilung des Auftrags. Im Gegensatz hierzu stellt der alleinige Auftrag nicht auch die Erteilung einer Vollmacht für die Vertretung vor Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen dar. Diese muss gesondert erteilt werden.

(2)

Ausländisches Recht ist nicht Gegenstand der Beratung.

(3)

Der Auftragnehmer hat nach abschließender Erledigung einer Angelegenheit keine Pflicht, den Auftraggeber über Änderungen der Rechtslage oder die sich daraus ergebenden Folgen hinzuweisen.

(4)

Soweit der Auftraggeber eine Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Auftragnehmer übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere der Buchführung und Bilanz, wünscht, ist dies eine Zusatzleistung, die gesonderte in Textform vereinbart werden muss. Angaben des Auftraggebers, Zahlenangaben und Belege werden vom Auftragnehmer als richtig und ordnungsgemäß angesehen. Für den Fall dass offensichtliche Unrichtigkeiten feststellt werden, ist der Auftragnehmer lediglich dazu verpflichtet auf diese hinzuweisen.

(6)

Ermangelt aufgrund von Abwesenheit oder fehlender Rückmeldung des Auftraggebers an einem Auftrag zur Einlegung von Rechtsbehelfen oder Rechtsmitteln, ist der Auftragnehmer im Zweifel zu fristwahrenden Handlungen berechtigt und verpflichtet. Der Auftraggeber hat auch in diesem Fall die Kosten hierfür zu tragen.

(7)

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Einzelaufträge, die der Auftraggeber der Sozietät erteilt, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.

2. Dritte Personen

Der Auftragnehmer darf sich Mitarbeitern und fachkundiger Dritter zur Mandatsbearbeitung (z.B. andere Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, datenverarbeitende Unternehmen) bedienen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Hinzuziehung von allgemeinen Vertretern (§ 69 StBerG) und Praxistreuhändern (§ 71 StBerG), Einsicht in deren Handakten i.S.d. § 66 Abs. 2 StBerG zu erhalten.

Der Auftragnehmer haftet nicht für die Leistungen Dritter Personen, deren Dienstleistung vorbereitend oder parallel zur eigenen Dienstleistung erfolgt und mit der eigenen Dienstleistung im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang steht. Dem Auftragnehmer obliegt keine Pflicht diese Dienstleistungen auf Ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit zu prüfen.

3. Datenschutz

(1)

Personenbezogene Daten des Auftraggebers dürfen vom Auftragnehmer im Rahmen der erteilten Aufträge maschinell erhoben und in einer automatisierten Datei verarbeitet oder einem Dienstleistungsrechenzentrum zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung übertragen werden.

(2)

Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber den Kostenaufwand einer Kommunikation per Telefaxanschluss oder über eine E-Mail-Adresse, insbesondere die Kosten zur Einrichtung und Aufrechterhaltung des Einsatzes von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren (bspw. zur Anschaffung und Einrichtung notwendiger Soft- bzw. Hardware) in Rechnung zu stellen.

(3)

Der Auftraggeber ist abweichend von §9 I StBVV damit Einverstanden, dass ihm die Berechnung ohne persönliche Unterzeichnung und auch ohne sein Einverständnis in Textform gemäß § 126B BGB übersandt wird.

4. Mängelgewährleistung

(1)

Dem Auftragnehmer steht das Recht zu, etwaige Mängel der Dienstleistung zu beseitigen. Ihm ist hierzu Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

(2)

Liegen offenbare Unrichtigkeiten (z. B. Schreibfehler, Rechenfehler) vor, können diese vom Auftragnehmer jederzeit, auch Dritten gegenüber, berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Auftragnehmer Dritten mit Rücksprache des Auftraggebers berichtigen. Die Rücksprache ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Auftragnehmers oder seiner Mitarbeiter den Interessen des Auftraggebers vorgehen.

(3)

Resultieren Fehler des Auftragnehmers insbesondere daraus, dass der Auftraggeber unvollständige oder unrichtige Angaben gemacht hat, muss der Auftragnehmer die Kosten der Fehlerbeseitigung tragen.

5. Haftung

(1)

Eine Haftung des Auftragnehmers und seiner Erfüllungsgehilfen für einen Schaden, der aus einer oder - bei einheitlicher Schadensfolge - aus mehreren Pflichtverletzungen anlässlich der Erfüllung eines Auftrags resultiert, wird auf 250.000,00 € (in Worten: zweihundertfünfzigtausend €) begrenzt. Die Haftungsbegrenzung bezieht sich allein auf Fahrlässigkeit. Die Haftung für Vorsatz bleibt insoweit unberührt. Von der Haftungsbegrenzung ausgenommen sind Haftungsansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftungsbegrenzung gilt für die gesamte Tätigkeit des Auftragnehmers für den Auftraggeber, also insbesondere auch für eine Ausweitung des Auftragsinhalts; einer erneuten Vereinbarung der Haftungsbegrenzung bedarf es insoweit nicht. Die Haftungsbegrenzung gilt auch bei Bildung einer Sozietät/Partnerschaft und Übernahme des Auftrags durch die Sozietät/Partnerschaft sowie für neu in die Sozietät/Partnerschaft eintretende Sozien/Partner. Die Haftungsbegrenzung gilt ferner auch gegenüber Dritten, soweit diese in den Schutzbereich des Mandatsverhältnisses fallen; § 334 BGB wird insoweit ausdrücklich nicht abbedungen. Einzelvertragliche Haftungsbegrenzungsvereinbarungen gehen dieser Regelung vor, lassen die Wirksamkeit dieser Regelung jedoch - soweit nicht ausdrücklich anders geregelt - unberührt.

(2)

Die Haftungsbegrenzung gilt auch dann, wenn entsprechend höherer Versicherungsschutz bestanden hat, rückwirkend von Beginn des Mandatsverhältnisses bzw. dem Zeitpunkt der Höherversicherung an und erstreckt sich, wenn der Auftragsumfang nachträglich geändert oder erweitert wird, auch auf diese Fälle.

(3)

Für mündlich erteilte Auskünfte haftet der Steuerberater nur nach schriftlicher Bestätigung an den Auftraggeber.

6. Pflichten des Auftraggebers; unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers

(1)

Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Auftragnehmer unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Auftragnehmer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Für die ordnungsgemäße Übergabe der Unterlagen trägt der Auftraggeber die Beweislast. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Diese Unterrichtung hat in Textform zu erfolgen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen des Auftragnehmers zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten.

(2)

Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beeinträchtigen könnte.

(3)

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers nur mit dessen Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.

(4)

Setzt der Auftragnehmer beim Auftraggeber in dessen Räumen Datenverarbeitungsprogramme ein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Hinweisen des Auftragnehmers zur Installation und Anwendung der Programme nachzukommen. Des Weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet, die Programme nur in dem vom Auftragnehmer vorgeschriebenen Umfang zu nutzen, und er ist auch nur in dem Umfang zur Nutzung berechtigt. Der Auftraggeber darf die Programme nicht verbreiten. Der Auftragnehmer bleibt Inhaber der Nutzungsrechte. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was der Ausübung der Nutzungsrechte an den Programmen durch den Auftragnehmer entgegensteht.

(5)

Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Ziff. 6 Abs. 1 bis 4 oder anderweitig obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der vom Auftragnehmer angebotenen Leistung in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Unberührt bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Auftragnehmer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

(6)

Der Auftraggeber versichert, dass zurzeit mit keinem anderen Auftragnehmer ein Auftragsverhältnis besteht, bzw. dass dieser Vertrag fristwahrend gekündigt wurde.

7. Urheberrechtsschutz

Die Leistungen des Auftragnehmers stellen dessen geistiges Eigentum dar. Sie sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe von Arbeitsergebnissen außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers in Textform zulässig.

8. Vergütung, Vorschuss und Aufrechnung

(1)

Die Vergütung (Gebühren und Auslagenersatz) des Auftragnehmers für seine Berufstätigkeit nach § 33 StBerG bemisst sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und der Rechtsanwaltsvergütungsverordnung (RVG). Eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung kann in Textform vereinbart werden.

(2)

Für Tätigkeiten, die in der Vergütungsverordnung keine Regelung erfahren (z. B. § 57 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 StBerG), gilt die übliche Vergütung (§§ 612 Abs. 2 und 632 Abs. 2 BGB). Für den Fall, dass eine solche nicht besteht, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Zeitgebühr gemäß § 13 StBVV.

(3)

Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch des Auftragnehmers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

(4)

Für bereits entstandene und voraussichtlich entstehende Gebühren und Auslagen kann der Auftragnehmer einen Vorschuss fordern. Wird der eingeforderte Vorschuss nicht gezahlt, kann der Auftragnehmer nach vorheriger Ankündigung seine weitere Tätigkeit für den Auftraggeber einstellen, bis der Vorschuss eingeht. Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung ändert dies nichts an dem oben genannten Honoraranspruch.

9. Beendigung des Vertrags

(1)

Der Vertrag endet mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung.

(2)

Der Vertrag kann - wenn und soweit er einen Dienstvertrag i. S. d. §§ 611, 675 BGB darstellt - von jedem Vertragspartner außerordentlich gekündigt werden, es sei denn, es handelt sich um ein Dienstverhältnis mit festen Bezügen, § 627 Abs. 1 BGB; die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer Vereinbarung, die zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber auszuhandeln ist.

(3)

Mit Beendigung des Vertrags hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die beim Auftraggeber zur Ausführung des Auftrags eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme einschließlich angefertigter Kopien sowie sonstige Programmunterlagen unverzüglich herauszugeben.

(4)

Nach Beendigung des Auftragsverhältnisses sind die Unterlagen auf Kosten des Auftraggebers beim Auftragnehmer - nach terminlicher Vereinbarung - abzuholen. Der Auftraggeber hat die Entgegennahme der Unterlagen dem Auftragnehmer schriftlich zu bestätigen.

(5)

Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so richtet sich der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers nach dem Gesetz. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung in Textform.

10. Aufbewahrung, Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf Arbeitsergebnisse und Unterlagen

(1)

Der Auftragnehmer hat die Handakten für die Dauer von zehn Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist.

(2)

Handakten i. S. v. Abs. 1 sind nur die Schriftstücke, die der Auftragnehmer aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit von dem Auftraggeber oder für ihn erhalten hat, nicht aber der Briefwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat, sowie für die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere (§ 66 Abs. 3 StBerG).

(3)

Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.

(4)

Der Auftragnehmer kann die Herausgabe der Handakten verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Vorenthaltung der Handakten und der einzelnen Schriftstücke nach den Umständen unangemessen wäre (§ 66 Abs. 2 Satz 2 StBerG).

11. Verschwiegenheitspflicht

(1)

Der Auftragnehmer ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, der Auftraggeber entbindet ihn schriftlich von dieser Verpflichtung. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter des Auftragnehmers.

(2)

Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Auftragnehmers oder seiner Mitarbeiter erforderlich ist. Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter sind auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als sie nach den Versicherungsbedingungen der Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet sind. Er darf in diesem Zusammenhang auch Unterlagen übergeben.

(3)

Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte, wie z.B. § 102 AO, § 53 StPO und § 383 ZPO, bleiben unberührt.

(4)

Der Auftragnehmer ist von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, soweit dies zur Durchführung eines Zertifizierungsaudits in der Kanzlei des Auftragnehmers erforderlich ist und die insoweit tätigen Personen ihrerseits über ihre Verschwiegenheitspflicht belehrt worden sind. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass durch den Zertifizierer/Auditor Einsicht in seine - vom Auftragnehmer angelegte und geführte - Handakte genommen wird.

 

Die Verschwiegenheitspflicht besteht in dem gleichen Maße für den Auftraggeber.

12. Sonstiges

(1)

Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort ist die berufliche Niederlassung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§§ 36, 37 VSBG).2)

(2)

Die Zahlungsansprüche des Auftragnehmers verjähren nach Ablauf von sechs Jahren beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem diese Ansprüche fällig werden. Der Auftraggeber verzichtet insoweit auf die Einrede der Verjährung.

13. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit

(1)

Falls einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahekommt.

(2)

Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

 

Der/Die Unterzeichner (der/die Auftraggeber)

(Name und Anschrift des Auftraggebers)

handelt im eigenen Namen/für

(Name und Anschrift)

und erklärt/erklären, dass er/sie die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen hat/haben, dass sie ihm/ihnen erläutert, mit ihm/ihnen Alternativen erörtert und ihm/ihnen alle gestellten Fragen umfassend und ausreichend beantwortet wurden, so dass er/sie daraufhin durch seine/ihre Unterschrift vollinhaltlich anerkennt/anerkennen.

 

(Datum und Unterschrift/

Unterschriften des Auftraggebers)

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