W & W
Eigelstein GmbH
Forchheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
599.599,00 |
710.728,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.116,00 |
4.386,00 |
| II.
Sachanlagen |
595.483,00 |
706.342,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
149.226,04 |
159.778,19 |
| I.
Vorräte |
27.000,00 |
26.641,65 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
115.050,37 |
99.110,93 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.175,67 |
34.025,61 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.568,08 |
11.242,18 |
| D.
Aktive latente Steuern |
162.000,00 |
142.200,00 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
367.531,91 |
310.901,14 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.282.925,03 |
1.334.849,51 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.300,00 |
25.300,00 |
| II.
Verlustvortrag |
336.201,14 |
307.161,27 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
56.630,77 |
29.039,87 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
367.531,91 |
310.901,14 |
| B.
Rückstellungen |
15.802,00 |
18.954,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.040.456,61 |
1.053.604,11 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
226.666,42 |
262.291,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.282.925,03 |
1.334.849,51 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der W & W Eigelstein GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind im wesentlichen im Anhang
aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Trotz der bilanziellen Überschuldung wurde bei
der Aufstellung des Jahresabschlusses und der Bewertung von
Vermögensgegenständen und Schulden von der
Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Gemäß § 19 InSO liegt eine
insolvenzrechtlich relevante Überschuldung vor, wenn
das Vermögen des Schuldners die bestehenden
Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die
Fortführung des Unternehmens ist nach den
Umständen überwiegend wahrscheinlich. Die in den
Jahren 2009 - 2012 erzielten Fehlbeträge beruhen im
Wesentlichen auf Einmal-, Sonder- und Anlaufkosten sowie
auf die gesamte Gastronomiebranche betreffenden
Umsatzeinbrüchen. Auch die Einführung eines
generellen Rauchverbots in Gaststätten in
Nordrhein-Westfalen hat zu Umsatzrückgängen
geführt. Wir rechnen daher auch für das Jahr 2013
noch mit einem insgesamt negativem Ergebnis der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von ca.
T€ 150. Allerdings konnten durch umfangreiche
Maßnahmen im Bereich Küche und Personal massiv
Kosten eingespart werden, was dazu führt, dass
bereits in den Monaten November und Dezember 2013 von einem
positiven Ergebnis ausgegangen werden kann. Insgesamt ist
für das Jahr 2014 ein positives Ergebnis von ca.
T€ 200 geplant. Vor diesen Hintergründen halten
wir das Fortbestehen des Unternehmens für
überwiegend wahrscheinlich, so dass eine
Überschuldung i.S.d. §19 InsO nicht vorliegt.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden im Gegensatz zu den Vorjahren
erstmals zum 31.12.2012 nach dem sogenannten
Festwertverfahren gem. § 240 Abs.3 HGB bewertet.
Systembedingt ist davon auszugehen, dass diese
Maßnahme keine wesentlichen Ergebnisauswirkungen hat.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite
wurden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
Aktive latente Steuern wurden in der Höhe
gebildet, in der aufgrund steuerlicher Verluste
zukünftige Wenigersteuerbelastungen erwartet werden.
Das Stammkapital der Gesellschaft wurde als
gezeichnetes Kapital im Eigenkapital ausgewiesen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des
Betrages gebildet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung voraussichtlich zu ihrer
Erfüllung notwendig sein wird. Sie wurden nicht
abgezinst, wenn die Laufzeit unter einem Jahr liegt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Aktive latente Steuern
Von der Möglichkeit, einen Aktiv-Posten für
latente Steuererträge auf zukünftig verrechenbare
Verlustvorträge zu bilden, wurde Gebrauch gemacht. Der
steuerlich verrechenbare Verlustvortrag beträgt Euro
552.801. Bei Verrechnung mit erwarteten zukünftigen
Gewinnen ergibt sich eine voraussichtliche
Wenigersteuerbelastung von Euro 162.000,-, die entsprechend
als aktive latente Steuer abgegrenzt wurde.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 217.326,78 (Vorjahr: Euro 302.642,33).
Angabe der Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Gegenüber Gesellschaftern und
Geschäftsführern besteht neben den
Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 4.785,83 (Vorjahr:
Euro 5.747,59) eine weitere Verbindlichkeit in Form eines
dem Unternehmen gewährten Darlehens in Höhe von
Euro 70.000,00. Hierbei handelt es sich um ein von der
Gesellschafterin Frau Waltraud Eckert-Wienbreyer
gewährtes Darlehen. Um die vorliegende bilanzielle
Überschuldung zu reduzieren, wurde hinsichtlich dieses
Darlehens für den Fall eines etwaigen
Insolvenzverfahren eine Rangrücktrittsvereinbarung
abgeschlossen, so dass sich der rechnerische
Überschuldungsbetrag nach §19 Abs.2 Satz 2
InSO in der benannten Höhe von Euro
70.000,00reduziert.
Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro
162.000,00 und betrifft ausschließlich den Posten
aktive latente Steuern auf den steuerlichen Verlustvortrag
(siehe oben).
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Malte Wienbreyer
Ausgeübter Beruf: Kaufmann
Unterschrift der Geschäftsführung
Forchheim
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03. März 2014
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gez. Malte Wienbreyer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.03.2014 festgestellt.
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