Delme Stars Food GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Aziz Mesut | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AS Mesut Handelsgesellschaft mbHDelmenhorstJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 30.03.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGRechtliche Verhältnisse Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gegenstand des Unternehmens: insbesondere die Vermittlung, die Verwaltung und der Erwerb von Immobilien (ab WJ. 2011: Handel mit Artikeln der Innendekoration und Möbeln) Die Gesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 30.03.2010 gegründet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Oldenburg in Abteilung B Nr. 204523 seit dem 17.05.2010 eingetragen.
Herr Süleyman Tezel, Delmenhorst mit einer Einlage in Höhe von 25.000 EUR Zum Geschäftsführe r war im Geschäftsjahr bestellt: Herr Süleyman Tezel, Delmenhorst Dieser ist alleinvertretungsberechtigt und von der Beschränkung des §181 BGB befreit.
Zuständiges Finanzamt: Delmenhorst Steuernummer: 57/201/30698 Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
Die Bilanzgliederung ist nach § 266 Abs. 2 HGB
unter Inanspruchnahme von
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt und nach § 275 HGB unter Anwendung von Erleichterungen nach § 276 HGB gegliedert. Von den größenabhängigen Erleichterungen, die für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 288 HGB gelten, wurde gem. § 274a HGB Gebrauch gemacht. Angaben zur Generalnorm (§ 264 Abs. 2 HGB): Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte entsprechend den handels- und - soweit zulässig - steuerrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Firma. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze (§ 284 Abs. 2 HGB): Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände (wie Firmenwert und
Software) werden grds. nach den steuerrechtlichen
Grundsätzen aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen
Nutzungsdauer (im Falle des Firmenwertes auf 15 Jahre)
Vom Wahlrecht nach §248 Abs.2 S.1 HGB bzgl. selbst
geschaffener immaterieller
Sachanlagevermögen wird grds. zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden dabei nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und, soweit zulässig, entsprechend den steuerlichen Vorschriften planmäßig und im Jahr des Zu- bzw. Abganges pro rata temporis vorgenommen. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden diese mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens mit einem Wert bis 410,00 EUR werden
im Zugangsjahr aktiviert und entsprechend den steuerlichen
Finanzanlagen werden grds. höchstens mit den Anschaffungskosten beziehungsweise mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt, sofern die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Vorräte werden mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten oder zu den niedrigeren Tageswerten am
Bilanzstichtag angesetzt. In die Herstellungskosten werden
dabei ggf. auch notwendige Teile der Material- und
Fertigungsgemeinkosten einbezogen, jedoch nicht anteilige
Verwaltungs- und Sozialkosten. Ebenfalls nicht
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertung berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nominalwert oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Bei erkennbaren Einzelrisiken werden ggf. Einzelwertberichtigungen auf Forderungen vorgenommen. Rückstellungen werden in der Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzen ist (notwendiger Erfüllungsbetrag). Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sofern diese am Abschlussstichtag eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr besitzen, werden diese mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen sind nach den anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der
Verbindlichkeiten werden grds. mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über diesen Beträgen liegen, werden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden grundsätzlich zum amtlichen Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Unverzinsliche Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden ggf. mit einem Zinssatz von 5,5 % p. a. abgezinst. Die Bilanzierung erfolgt grds. vor Ergebnisverwendung. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Es handelt sich um das Gründungsjahr (Rumpfwirtschaftsjahr) der Gesellschaft, sodass ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr i. S. d. § 284 Abs. 2 Nr.3 HGB bereits deshalb nicht stattfand. Angaben zur Bilanz: AKTIVA Sachanlagevermögen ist keines vorhanden bzw. zu bilanzieren. Anteile oder Ausleihungen an verbundene Unternehmen,
Beteiligungen und/oder
Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände ergeben sich aus der Bilanz und enthalten: Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG): aufgrund eingeforderter ausstehender Einlagen i.H.v. 12.500 EUR Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen (§ 271 HGB): keine Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis best eht (§ 271 HGB): keine PASSIVA Unter der Position Gezeichnetes Kapital sind die Stammeinlagen des Gesellschafters ausgewiesen: Herr Süleyman Tezel mit einer Einlage in Höhe von EUR 25.000,00 Verbindlichkeiten sind nicht vorhanden bzw. zu bilanzieren. Sonstige Angaben: Eventualverbindlichkeiten im Sinne des §268 Abs. 7 HGB bestehen nicht. Nicht passivierte Pensionsverpflichtungen bestehen ebenfalls nicht (Art. 28 Abs. 2 EGHGB). Hinweis: Die Gesellschaft hat im Jahr 2010 keine Aktivitäten entwickelt und ruht.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27.04.2011 |
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