SPH - Bau
GmbH
Gyhum OT
Hesedorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
16.103,00 |
20.396,00 |
| I.
Sachanlagen |
16.103,00 |
20.396,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.036.380,25 |
962.812,16 |
| I.
Vorräte |
54.537,00 |
54.537,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
559.832,44 |
307.937,03 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
15.787,33 |
17.423,77 |
| davon
gegen Gesellschafter |
245.854,30 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
422.010,81 |
600.338,13 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.028,00 |
3.786,00 |
| Aktiva |
1.055.511,25 |
986.994,16 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
607.135,64 |
519.364,65 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
494.364,65 |
251.280,12 |
| III.
Jahresüberschuss |
87.770,99 |
243.084,53 |
| B.
Rückstellungen |
121.582,80 |
181.475,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
326.792,81 |
286.154,51 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
326.792,81 |
286.154,51 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
235.328,54 |
203.198,04 |
| Summe
Passiva |
1.055.511,25 |
986.994,16 |
Anhang
SPH-Bau GmbH, Gyhum-Hesedorf
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
1. Allgemeine Angaben
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB. Die
Bilanzierung erfolgt nach den Vorschriften der §§
264 ff HGB für Kapitalgesellschaften.
Es werden die Größenmerkmale für
kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB
erfüllt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§ 288 HGB) und für die
Offenlegung 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in
Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss der SPH-Bau GmbH mit Sitz in
Gyhum-Hesedorf (Amtsgericht Tostedt, HRB 206476) wurde nach
den Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches
für kleine Kapitalgesellschaften sowie den Regelungen
des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Er besteht aus der
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Die Vorschriften des
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) wurden im
vorliegenden Jahresabschluss angewandt.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden haben sich im Vergleich zum Vorjahr
nicht ergeben.
Die Wertansätze der Vorträge zum 01. Januar
2023 entsprechen denen des Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2022, sodass die Bilanzidentität gewahrt
wird.
Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung
der aufeinander folgenden Bilanzen und Gewinn- und
Verlustrechnungen, wird grundsätzlich beibehalten.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wird vom Grundsatz der
Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip)
ausgegangen.
Die Bewertungsmethoden sind im Vergleich zum Vorjahr
unverändert geblieben, soweit nicht aufgrund der
Anwendung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes zwingend
geänderte Bewertungsmethoden anzuwenden waren.
Die in der Bilanz ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Der Grundsatz der Vorsicht sowie das Realisations-
und Imparitätsprinzip wurden beachtet.
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Aktiva
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden
linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
einem Anschaffungswert bis EUR 800,00 werden im Zugangsjahr
voll abgeschrieben.
Vorräte und Warenbestände werden zu
Anschaffungskosten bewertet. Die Bewertung der unfertigen
Erzeugnisse und Leistungen erfolgt zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 1 u. 2
HGB.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
Einkaufspreisen oder den niedrigeren beizulegenden Werten
zum Bilanzstichtag bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert oder dem
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Pauschalwertberichtigungen wurden in angemessener Höhe
vorgenommen. Sämtliche Forderungen haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
bewertet.
Passiva
Das
gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage der
neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist
hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem. §
253 Abs. 1 HGB.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR
276.757,02 (Vorjahr: EUR 230.975,97) davon aus Steuern EUR
6.545,87 (Vorjahr: EUR 5.323,86), Verbindlichkeiten im
Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 985,31 (Vorjahr: EUR
814,30).
3. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Aufwendungen und Erträge wurden auf das
Geschäftsjahr abgegrenzt.
Von der größenabhängigen
Erleichterung gemäß § 276 HGB, die
Umsatzerlöse, die sonstigen betrieblichen Erträge
sowie den Materialaufwand saldiert als Rohergebnis
zusammenzufassen, wurde kein Gebrauch gemacht.
4. Sonstige Angaben
Geschäftsführer ist Herr Stephan Pinkel,
Gyhum-Hesedorf.
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023
durchschnittlich 13 Arbeitnehmer beschäftigt.
Forderungen gegen Gesellschafter bestanden i. H. von
€ 16.965,45 (Vorjahr: € 14.823,16).
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestanden i. H. von € 235.328,54 (Vorjahr: €
203.198,04).
Gyhum, den 30. Mai 2025
gez. Stephan Pinkel
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.05.2025
festgestellt.
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