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CRIPA CAPITAL KGLiquidiert
Bingen am RheinStammdaten
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CRIPA Immobilien KGGrünwaldJahresabschluss zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010
Anhang 2010A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 264c, 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2) In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. 3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite sowie Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. 4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. 6) Forderungen gegen Gesellschafter sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt unter den Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "Forderungen gegen verbundene Unternehmen". 7) Die auf den Jahresabschluss angewandten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. 8) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres betreffen die "Ausstehenden Einlagen". Diese wurden im Berichtsjahr unter den "Sonstigen Vermögensgegenständen" ausgewiesen. Die Vorjahreswerte wurden nicht an die Änderungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes angepasst (Art. 67 Abs. 8 EGHGB). 9) Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. B. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenI. Bilanzierungsmethoden1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. 3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellung erfolgte nach bestimmungsgemäßen Verbrauch. 4) Die auf den Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§ 246 Abs. 3 Satz 1 HGB). II. Bewertungsmethoden1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handels- rechtlichen Bestimmungen. 2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. 4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. 5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. 6) Die Vermögensgegenstände des Sach-Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt; die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit dem niederen beizulegenden Wert bewertet. 7) Die Leistungsforderungen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. 8) Die Sonstigen Vermögensgegenstände sind zu den Realisationswerten bilanziert. 7) Guthaben bei Kreditinstituten entsprechen ihren Nennwerten. 8) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. 9) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Angaben zu BilanzpostenI. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag in Höhe von € 2.305.070,97 Für Darlehensverbindlichkeiten der Kredit gewährenden Banken in Höhe von € 6.448.765,93 sind Grundschulden bestellt. II. Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG Die Gesellschaft hat gegen die Gesellschafterin CRIPA Real Estate GmbH, Grünwald, Forderungen in Höhe von € 24.012,99 (Vorjahr: € 47.374,39). Der Bilanzausweis erfolgt unter dem Posten "Forderungen gegen verbundene Unternehmen". Die Gesellschaft hat gegen die Gesellschafterin Christel Paulus, Grünwald, Forderungen aus ausstehenden Einlagen in Höhe von € 50.000,00 (Vorjahr: € 0,00). Die Gesellschaft hat gegen die Gesellschafterin Patricia Paulus, München, Forderungen aus ausstehenden Einlagen in Höhe von € 152.778,00 (Vorjahr: € 0,00). Die Gesellschaft hat gegen den Gesellschafter Christian Paulus, Straßlach, Forderungen aus ausstehenden Einlagen in Höhe von € 152.778,00 (Vorjahr: € 0,00). Der Bilanzausweis der ausstehenden Einlagen erfolgt unter dem Posten "Sonstige Vermögensgegenstände". D. Sonstige AngabenI. Angaben zur Komplementär-Gesellschaft Persönlich haftende Gesellschafterin im Geschäftsjahr 2010 ist die CRIPA Real Estate GmbH, Grünwald; deren gezeichnetes Kapital beträgt € 25.000,00. II. Ausstehende Einlagen der Kommanditisten Auf die im Handelsregister eingetragenen Einlagen der Kommanditisten wurde ein Betrag von € 355.556,00 nicht geleistet. (§ 264c Abs. 2 HGB). III. Geschäftsführungsorgane Die Geschäftsführung der Komplementärin CRIPA Real Estate GmbH, Grünwald, wurde im Berichtsjahr ausgeübt von Herrn Bernd Schröder, Bingen und Frau Christel Paulus, Grünwald. |
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