Hör-Studio GmbH
Salach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
49.289,00 |
28.422,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
48.537,00 |
25.170,00 |
| III.
Finanzanlagen |
750,00 |
3.250,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
120.300,42 |
158.514,44 |
| I.
Vorräte |
15.298,89 |
17.509,66 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
34.403,15 |
46.494,16 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
70.598,38 |
94.510,62 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
794,62 |
1.070,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
170.384,04 |
188.007,01 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
26.928,38 |
52.330,84 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
26.766,25 |
25.453,67 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
25.837,87 |
-1.312,58 |
| B.
Rückstellungen |
15.400,00 |
15.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
36.193,95 |
22.829,37 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
91.861,71 |
97.646,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
170.384,04 |
188.007,01 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear und degressiv abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis
€ 410,00 wurden aus Vereinfachungsgründen
entsprechend § 6 II EStG im Erwerbsjahr
voll abgeschrieben. In Vorjahren angeschaffte
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von € 150,00 bis
€ 1.000,00 werden bis zur endgültigen
Abschreibung weiterhin mit jährlich 20% abgeschrieben.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten
(§ 253 I 1 HGB).
Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Für Bestandsrisiken
werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung
des Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch
Bildung angemessen dotierter Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Die
sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H.
v. € 9.620,96 eine Restlaufzeit von über
1 Jahr (Vorjahr: € 11.333,42).
Der Betrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr beträgt € 15.278,08 (Vorjahr: €
22.829,37).
Zum Abschlussstichtag bestanden folgende
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251
HGB (§ 268 VII HGB):
|
Eventualverbindlichkeiten
|
|
€
|
Bürgschaft aus
Mietkaution
|
3.500,00
|
Eine Inanspruchnahme aus der Bürgschaft für
Mietkaution ist aufgrund des reibungslosen
Mietverhältnisses mit dem begünstigten Vermieter
äußerst unwahrscheinlich.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
V. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Frau Petra Angern.
Die Geschäftsführerin ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Salach, den 19. April
2011
Hör-Studio
GmbH
die
Geschäftsführerin:
gez.
Petra Angern
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.04.2011 festgestellt.
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