Hör-Studio GmbHLiquidiert

73084 Salach, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 532438
Vorher
Hörstudio GmbH
Eingetragen
10.8.1995
Branche
Herstellung von orthopädischen ErzeugnissenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Tonaufnahmen (Tonstudios)
Gegenstand
Führung eines Hörgeräteakustikerbetriebes.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Hör-Studio GmbH

Salach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 49.289,00 28.422,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 48.537,00 25.170,00
III. Finanzanlagen 750,00 3.250,00
B. Umlaufvermögen 120.300,42 158.514,44
I. Vorräte 15.298,89 17.509,66
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 34.403,15 46.494,16
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 70.598,38 94.510,62
C. Rechnungsabgrenzungsposten 794,62 1.070,57
Bilanzsumme, Summe Aktiva 170.384,04 188.007,01

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 26.928,38 52.330,84
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 25.564,59
II. Gewinnvortrag 26.766,25 25.453,67
III. Jahresfehlbetrag 25.837,87 -1.312,58
B. Rückstellungen 15.400,00 15.200,00
C. Verbindlichkeiten 36.193,95 22.829,37
D. Rechnungsabgrenzungsposten 91.861,71 97.646,80
Bilanzsumme, Summe Passiva 170.384,04 188.007,01

Anhang



I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.


II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 II EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. In Vorjahren angeschaffte Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150,00 bis € 1.000,00 werden bis zur endgültigen Abschreibung weiterhin mit jährlich 20% abgeschrieben.
 
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB).

Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).


III. Angaben zur Bilanz

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H. v. € 9.620,96 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr (Vorjahr: € 11.333,42).


Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt € 15.278,08 (Vorjahr: € 22.829,37).


Zum Abschlussstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB (§ 268 VII HGB):
  

 
Eventualverbindlichkeiten  
 

Bürgschaft aus Mietkaution
3.500,00


Eine Inanspruchnahme aus der Bürgschaft für Mietkaution ist aufgrund des reibungslosen Mietverhältnisses mit dem begünstigten Vermieter äußerst unwahrscheinlich.


IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.


V. Sonstige Pflichtangaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch
Frau Petra Angern.

Die Geschäftsführerin ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

 

Salach, den 19. April 2011

Hör-Studio GmbH

die Geschäftsführerin:

gez. Petra Angern

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.04.2011 festgestellt.

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