Beteiligungsgesellschaften
General-Trucks-GmbH
Alte Straße 66, 53424 Remagen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Carmine Mariani seit 16.12.2016 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 60.00% | |
Marco Mariani | 40.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
General-Trucks-GmbHRemagen (vormals: Bad Neuenahr-Ahrweiler)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2015Allgemeine Angaben Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Der Anhang enthält die nach den gesetzlichen Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften erforderlich Angaben und Erläuterungen. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff.) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25.05.2009 aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Angaben zur Bilanzierung und Bewertungsvorschriften Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die Gliederung der Bilanz wurde § 266 Abs. 2 HGB entsprechend angewendet. Von der Möglichkeit des verkürzten Ausweises wurde kein Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt; demgemäß erfolgt die Gliederung in Anlehnung an § 275 Abs. 2 HGB. Der Wertansatz in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmt mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden erfolgte nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 252 ff. HGB. Die geltenden Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Das Sachanlagevermögen ist in einem Bestandsverzeichnis ordnungsgemäß entwickelt und wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Aus der als Anlage beigefügten Entwicklung des Anlagevermögens sind die Nutzungsdauer und die Abschreibungssätze zu entnehmen. Bewegliche Gegenstände des Sachanlagevermögens mit einem Einzelnettowert von unter EUR 150,00 wurden im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Betriebsausgaben behandelt. Hier wurde analog dem Bewertungswahlrecht des § 6 Abs. 2 EStG verfahren. Bewegliche Gegenstände des Sachanlagevermögens mit einem Einzelnettowert zwischen EUR 150,00 und EUR 410,00 wurden die Sofortabschreibung für alle GWG bis 410 Euro (§ 6 Abs. 2 EStG) vorgenommen. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Sie wurde unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Soweit zweifelhafte Forderungen vorlagen, wurde diese einzelwertberichtigt. Forderungen an nahestehende Unternehmen wurden abgestimmt. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt und soweit diese eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr hatten, wurden sie entsprechend der Zinstabelle der Deutschen Bundesbank gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag entstanden sind, wird auch sie im Anhang verwiesen. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen wurden abgestimmt. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind keine gegenüber Gesellschaftern ausgewiesen. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Die Endbestände des Vorjahresabschlusses sind ordnungsgemäß vorgetragen. Soweit sich im Rahmen der Jahresabschlusserstellung Abschluss-/Berichtigungsbuchungen ergaben, sind diese mit der Geschäftsführung abgestimmt. Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 bis 275 HGB. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in einem Verzeichnis gemäß § 268 Abs. 2 HGB dargestellt. Die Bewertungsvorschriften der Vorjahre wurden grundsätzlich beibehalten. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nah den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Sonstige Angaben Ergebnisverwendung In Übereinstimmung mit den Gesellschaftern schlägt die Geschäftsführung folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresüberschuss in Höhe von € 326,55 wird unter Einbeziehung des Ergebnisvortrages auf neue Rechnung vorgetragen. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Personalstand Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich keine Mitarbeiter beschäftigt. Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 267 Abs. 5 HGB. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Während des Geschäftsjahres wurden die Geschäfte durch den Geschäftsführer Herrn Carmine Carmine Mariani und dem Handlungsbevollmächtigten, Herrn Giuseppe Di Cicco geführt.
Bad Neuenahr-Ahrweiler, den 22. Mai 2017 i.V. Giuseppe Di Cicco, Handlungsbevollmächtigter sonstige Berichtsbestandteile Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 23.08.2017. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 23.8.2017. |
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