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Ruderting
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
1.1.2023
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
502.724,45 |
531.164,45 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
57.938,00 |
62.607,00 |
| II.
Sachanlagen |
33.361,00 |
57.132,00 |
| III.
Finanzanlagen |
411.425,45 |
411.425,45 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.111.858,76 |
772.675,08 |
| I.
Vorräte |
130.688,80 |
92.638,87 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
955.197,12 |
677.758,71 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
25.972,84 |
2.277,50 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
863,50 |
1.175,85 |
| Aktiva |
1.615.446,71 |
1.305.015,38 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
1.1.2023
EUR |
| A.
Eigenkapital |
365.277,81 |
273.320,91 |
| I.
eingefordertes Kapital |
37.500,00 |
37.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
235.820,91 |
| III.
Bilanzgewinn |
327.777,81 |
|
| davon
Gewinnvortrag |
235.820,91 |
|
| B.
Rückstellungen |
50.227,18 |
32.208,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.196.285,47 |
998.803,97 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
959.573,80 |
664.001,30 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
236.711,67 |
334.802,67 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.656,25 |
682,50 |
| Summe
Passiva |
1.615.446,71 |
1.305.015,38 |
Anhang
A. Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den
§§ 266 und 275 HGB.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die Bewertungsgrundsätze wurden gegenüber
dem Vorjahr nicht geändert.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C. Erläuterungen zur Bilanz
Im Bilanzgewinn in Höhe von EUR 327.777,81 ist
ein Gewinnvortrag in Höhe von EUR 235.820,91
enthalten.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
bestanden in Höhe von EUR 0 (Vorjahr EUR 0)
D. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe
von EUR 118.109,95 (Vorjahr EUR 62.291,55) enthalten vor
allem Erträge aus Aufwendungsausgleich G.,
verrechneten Sachbezügen und
Versicherungsentschädigungen).
E. Sonstige Angaben
1. Geschäftsführer
Als Geschäftsführer waren im
Geschäftsjahr bestellt:
- Herr Johannes Zittelsperger
- Frau Olivia Boes
- Herr Stefan Boes
2. Mitarbeiterzahl
Im Verlauf des Geschäftsjahres waren wie im
Vorjahr durchschnittlich 7 Mitarbeiter beschäftigt.
Ruderting, 26.02.2025
Gez.
Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Geschäftsführung
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.02.2025
festgestellt.
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