MEDSERVO GmbHLiquidiert

65594 Runkel, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Limburg a. d. Lahn HRB 854
Vorher
MEDSERVO Praxisentsorgungs und Beratungs GmbH
Eingetragen
29.1.1990
Branche
Beseitigung von anderen Umweltverschmutzungen und sonstige Tätigkeiten in der AbfallbewirtschaftungErbringung von ergotherapeutischen DienstleistungenHerstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten
Gegenstand
Entsorgung von umweltgefährdenden und edelmetallhaltigen Reststoffen aus medizinischen Praxen und die Durchführung eines Beratungs- und Hilfsdienstes für Umwelt- und Arbeitsschutzsachen in medizinischen Praxen.

Historie

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Management

NameRolle
Jochen Slaby
seit 8.1.2014
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

27.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Medservo GmbH

Runkel, Lahn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 33.375,50 29.454,50
I. Sachanlagen 33.375,50 29.454,50
B. Umlaufvermögen 58.642,18 87.521,87
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 7.115,14 4.337,25
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 51.527,04 83.184,62
C. Rechnungsabgrenzungsposten 516,17 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 92.533,85 116.976,37

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 50.099,04 45.194,87
I. gezeichnetes Kapital 27.000,00 27.000,00
II. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 464,85 0,00
III. Gewinnvortrag 18.194,87 -1.510,96
IV. Jahresüberschuss 4.439,32 19.705,83
B. Rückstellungen 8.993,20 8.520,40
C. Verbindlichkeiten 33.441,61 63.261,10
Bilanzsumme, Summe Passiva 92.533,85 116.976,37

Anhang für das Geschäftsjahr 31.12.2010

Allgemeine Angaben

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes wurden erstmals für diesen

Jahresabschluss angewendet. Die Vorjahreszahlen wurden gemäß Art. 67 (8) S. 2 EGHGB

nicht angepasst.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze in der Bilanz der Medservo GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Zum 01.01.2010 wurden die Bilanzvorträge wie folgt angepasst:

Minderung der Rückstellung für Aufbewahrungspflichten um 464,85 Euro.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter von 150,01 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten aktiviert und auf 5 Jahre abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Rückstellung zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten wurden gem. § 253 Abs. 2 S. 1

HGB abgezinst und mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Dabei wurde eine jährliche Kostensteigerung von 1,0 v.H. berücksichtigt.

Die Urlaubsrückstellung wurde mit dem Erfüllungsbetrag passiviert

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr . Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.974,01 €   1.977,38 €  
Sonstige Vermögensgegenstände 4.141,13 €   2.359,87 €  

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

  Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistg. 2.304,62 € 2.304,62 €  
Sonstige Verbindlichkeiten 31.136,99 € 7.486,99 € 23.650,00 €
  Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistg. 33.569,49 € 33.569,49 €  
Sonstige Verbindlichkeiten 29.691,61 € 1.601,61 € 28.090,00 €

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Personalstand

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 2 Arbeitnehmer beschäftigt.

Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 267 Abs. 5 HGB.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Jochen Slaby.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 10.11.2011.

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