gewusst-wo Verwaltungs-GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Detlef Johannes Pietsch seit 24.2.2011 | Geschäftsführer |
Andreas Müller seit 19.1.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Medienhaus-Ruhr GmbHEssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Medienhaus Ruhr GmbH, EssenEntwicklung der Branche Auch im Jahr 2023 schritt die seit mehreren Jahren anhaltende Strukturanpassung der Druckbranche voran. Insbesondere wird durch die stets wachsende Digitalisierung sowie das sich verändernde Mediennutzungsverhalten dieser Anpassungsprozess einerseits vorangetrieben, andererseits mit veränderten Impulsen neu angestoßen. In der Konsequenz hat sich die Druckindustrie den Herausforderungen aus sinkenden Auflagen gedruckter Produkte und Verschiebungen von Werbebudgets zugunsten digitaler Medien zu stellen. Grundsätzlich kann daher festgehalten werden, dass die Produktionstätigkeit der Druckindustrie weiterhin rückläufig sein wird, was sich auch durch die sinkende Anzahl am Markt agierender Druckunternehmen und Beschäftigten in der Branche bestätigt. Zum Beginn des Jahres 2024 blieb das saison- und kalenderbereinigte Geschäftsklima der deutschen Druck- und Medienwirtschaft unverändert. Während die Geschäftsaussichten für die nächsten 6 Monate leicht rückläufig waren, stiegen die Einschätzungen hinsichtlich der aktuellen Geschäftslage zum zweiten Mal in Folge leicht an. Der vom Bundesverband Druck und Medien berechnete Geschäftsklimaindex stagnierte saison- und kalenderbereinigt auf dem Vormonatsniveau. Mit 86,6 Punkten notierte der Index im Januar rund 6,7 Prozent unter seinem Vorjahreswert. Der saison- und kalenderbereinigte Geschäftslageindex verzeichnete im Januar 2024 einen leichten Zuwachs im Vergleich zum Vormonat und notierte mit 84,3 Punkten rund 2,1 Prozent über dem Wert zum Ende des Jahres 2023. Damit lag der Index mit rund 9,1 Prozent jedoch weiterhin deutlich unter seinem entsprechenden Vorjahresniveau. Anhaltender Auftragsmangel im Januar 2024 führte zu einer durchschnittlichen Auslastung der Produktionskapazität von 74,6 Prozent und damit rund 3 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert - ein Indiz für anhaltende Überkapazitäten auf dem Markt für Druckerzeugnisse. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft Das Rohergebnis hat sich im Vergleich zum Vorjahr von T€ 14.734 um T€ 1.417 auf T€ 13.317 reduziert. Der Jahresüberschuss beträgt T€ 1.478 und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr um T€ 833 reduziert. Der Eigenkapitalanteil liegt bei 69 % nach 65 % im Vorjahr. Die Laufzeit der Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung hat sich im Vergleich zum Vorjahr reduziert und liegt nun bei 15 Tagen. Insgesamt hat sich die Verbindlichkeitenquote um 5 % auf 17 % im Vergleich zum Vorjahr reduziert während sich die Quote der flüssigen Mittel von 28 % im Vorjahr um 6% auf 34 % erhöht hat. Die Vorräteintensität hat sich von 30 % im Vorjahr auf 24 % reduziert. Die Abschreibungsquote hat sich gegenüber dem Vorjahr mit 0,72 % zu 0,61% leicht erhöht. Neue Investitionen sind aufgrund der aktuellen Markt-Situation verbunden mit der Ungewissheit nicht geplant. Unsere Liquiditätsplanung für das Geschäftsjahr 2024 sieht vor, dass der Gesellschaft jederzeit ausreichend Liquidität zur Verfügung steht. Umweltmanagement Umweltschutz, Energieeffizienz und Nachhaltigkeit sind feste Bestandteile der Unternehmenspolitik. Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft Der gedruckte Handzettel ist nach wie vor mangels Alternativen immer noch ein nachgefragtes Werbeträgermedium. Dies ändert auch nicht die fortschreitende Digitalisierung, die letztlich den Handzettel zumindest aktuell nicht substituiert, sondern ergänzt in Form von Apps und Werbung in Social-Media/Internetseiten und entsprechenden Verkaufsportalen. Die Gesellschaft geht daher für das Jahr 2024 von einer Vollauslastung der Druckmaschinen und den damit verbundenen Umsätzen aus. Gleichzeitig wird sich die Gesellschaft aber weiter dem Thema von individualisierter Handelswerbung für den stationären Einzelhandel insbesondere auch widmen. Ziel ist es dabei auch im Rahmen der Digitalisierung neben dem klassischen Ausgabekanal Print die digitalen Ausgabekanäle erweitert zu bedienen. Die Herausforderung liegt dabei in der Entwicklung offener Standards für die Gestaltung digitaler Schnittstellen sowie der Anpassung bestehender Arbeitsprozesse an die digitale Infrastruktur und damit verbunden die Gewinnung geeigneter Mitarbeiter für diese neuen digitalen Arbeitsfelder. Schwerpunkt werden dabei nicht nur produktionstechnische Systeme, sondern auch Systeme im Verwaltungsbereich sein, um die Prozesse zu beschleunigen und diese effizienter zu gestalten. In 2023 wurde ein DMS System angeschafft welches in 2024 nun ausgerollt wird. Hinweis auf Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Risiken, die über das oben beschriebene Maß hinausgehen, sind derzeit nicht erkennbar. Hinsichtlich der Chancen verweisen wir in diesem Zusammenhang auf obige Ausführungen zur Lage der Gesellschaft und der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft. Sonstige Angaben Forschung und Entwicklung Im Bereich Forschung und Entwicklung wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr Aktivitäten im Bereich der unternehmenseigenen Medien-Produktionssysteme durchgeführt. Zweigniederlassungen der Gesellschaft Es bestehen keine Zweigniederlassungen.
Essen, den 28. März 2024 Andreas Müller, Geschäftsführer Detlef Pietsch, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang zum Jahresabschluss zum 31.12.2023der Medienhaus-Ruhr GmbH, EssenI. Allgemeine Erläuterungen Die Gesellschaft gehört zu den mittelgroßen Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Sie macht bei der Aufstellung des Anhangs von den Erleichterungen gemäß § 288 Satz 2 HGB Gebrauch. Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist nach den für sie geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gliederung des Jahresabschlusses folgt nach den Vorschriften der §§ 266 - 278 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und den entsprechenden steuerlichen Vorschriften linear bzw. degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 800,00 wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und gem. § 6 (2) EStG voll abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert angesetzt. Bonitätsrisiken wurden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Pauschalwertberichtigung auf Forderungen in Höhe von T€ 25,7 (VJ T€ 26,0) ist mit einem pauschalen Prozentsatz von 1% (wie im Vorjahr) ermittelt worden. Die liquiden Mittel sind mit dem Nennwert angesetzt worden. Rechnungsabgrenzungsposten für transitorische Ausgaben sind nach den handelsrechtlichen Vorschriften gebildet worden. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für Urlaub, Berufsgenossenschaft, Personalkosten, Rückbauverpflichtungen, Abschluss- und Prüfungskosten sowie für ausstehende Eingangsrechnungen. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben zur Bilanz Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens ist diesem Anhang als Anlagespiegel beigefügt. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen in Höhe von T€ 1.252 (VJ T€ 1.707). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 1.252 haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr (VJ T€ 1.707). Sonstige Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von T€ 300 (VJ T€ 400). Die Sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 300 haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr (VJ T€ 400). IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Außerplanmäßige Abschreibungen Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Geschäftsjahr nicht vorgenommen. Steuern vom Einkommen und Ertrag Steuern vom Einkommen und Ertrag sind in Höhe von T€ 721 angefallen (VJ T€ 373). Angaben über sonstige Steuern Die sonstigen Steuern beinhalten Kfz-Steuern. V. Sonstige Pflichtangaben Anzahl der Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres 2023 beschäftigen Arbeitnehmer beträgt 62 (VJ 70). Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die Geschäftsführer Dipl. Ingenieur Andreas Müller, Essen, und Dipl. Betriebswirt (FH) Detlef Pietsch, Bottrop, geführt. Beide Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Geschäftsführers wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft hat Leasingverträge für Kfz, die Druckerverwaltung sowie Mietverträge für das Verwaltungsgebäude und die Produktionshallen abgeschlossen. Hierbei ergeben sich sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von T€ 577 innerhalb der nächsten 12 Monate und von insgesamt T€ 1.153. Ergebnisverwendung Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von T€ 1.478 ab. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Essen, den 28. März 2024 Andreas Müller, Geschäftsführer Detlef Pietsch, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 21.08.2024 festgestellt. BESTäTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Medienhaus-Ruhr GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Medienhaus-Ruhr GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Medienhaus-Ruhr GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlugen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wuppertal, den 29. Juli 2024 Breidenbach und Partner PartG mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Wendlandt, Wirtschaftsprüfer Eisenberg, Wirtschaftsprüfer |
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